Telematikinfrastruktur elektronische Gesundheitskarte

den Brief des BSI an das Gesundheitsministerium zu den vorgesehenen Authentifizierungsverfahren, mit denen per Smartphone auf die elektronische Patientenakte zugegriffen werden kann. Das Authentifizierungsverfahren wird als neuralgischer Punkt für die gesamte nachfolgende Sicherheitskette gesehen. Der Brief wird im Ärzteblatt zitiert:
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/102771/Behoerde-sieht-Sicherheitsluecken-bei-mobilem-Authentifizierungsverfahren-fuer-elektronische-Patientenakte

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    6. Mai 2019
  • Frist
    8. Juni 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: den Brief des BSI a…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Telematikinfrastruktur elektronische Gesundheitskarte [#137834]
Datum
6. Mai 2019 16:36
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den Brief des BSI an das Gesundheitsministerium zu den vorgesehenen Authentifizierungsverfahren, mit denen per Smartphone auf die elektronische Patientenakte zugegriffen werden kann. Das Authentifizierungsverfahren wird als neuralgischer Punkt für die gesamte nachfolgende Sicherheitskette gesehen. Der Brief wird im Ärzteblatt zitiert: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/102771/Behoerde-sieht-Sicherheitsluecken-bei-mobilem-Authentifizierungsverfahren-fuer-elektronische-Patientenakte
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei übersende ich Ihnen meinen Bescheid zu Ihrer unten stehenden Anfrage nach dem…
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff
Re: Telematikinfrastruktur elektronische Gesundheitskarte [#137834]
Datum
4. Juni 2019 10:33
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in anbei übersende ich Ihnen meinen Bescheid zu Ihrer unten stehenden Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Telematikinfrastruktur elektronische Gesundheitskarte“ [#137834] [#137834]
Datum
17. Juni 2019 17:23
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/137834 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet. Aus dem Brief des BSI wurde bereits im Deutschen Ärzteblatt zitiert. https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/102771/Behoerde-sieht-Sicherheitsluecken-bei-mobilem-Authentifizierungsverfahren-fuer-elektronische-Patientenakte Eine öffentliche Diskussion der Sicherheitsstandards und der Fragen, unter welchen Bedingungen sensible Gesundheitsdaten gespeichert werden können, gefährdet nicht den Entscheidungsprozess, sondern macht diesen im Gegenteil für die Öffentlichkeit nachvollziehbar und damit sicherer. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 137834.pdf - 2019-06-04_1-20190604_Bescheid_NAME_Telematikinfrastruktur.pdf Anfragenr: 137834 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
20. Juni 2019 10:40
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
491,4 KB

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
2. Oktober 2019 11:48
Status
Anfrage abgeschlossen

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