Schriftverkehr mit Polizeipräsident Hoffman-Ritterbusch zu Fusion Festival 2019

Anfrage an: Amt Röbel-Müritz

Sämtliche Kommunikation des Ordnungsamts mit dem Polizeipräsidenten Hoffmann-Ritterbusch in Bezug auf die Planungen zur Fusion 2019, darunter Briefe, E-Mails, Faxe. Personenbezogene Daten können, soweit erforderlich, geschwärzt werden.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    9. Mai 2019
  • Frist
    12. Juni 2019
  • 15 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail) Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mi…
An Amt Röbel-Müritz Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Schriftverkehr mit Polizeipräsident Hoffman-Ritterbusch zu Fusion Festival 2019 [#138739]
Datum
9. Mai 2019 08:47
An
Amt Röbel-Müritz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail) Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Kommunikation des Ordnungsamts mit dem Polizeipräsidenten Hoffmann-Ritterbusch in Bezug auf die Planungen zur Fusion 2019, darunter Briefe, E-Mails, Faxe. Personenbezogene Daten können, soweit erforderlich, geschwärzt werden.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Schriftverkehr mit Polizeipräsident Hoffman-Ritterbusch zu Fusion Festival 2019 [#138739]
An Amt Röbel-Müritz Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Via
Fax
Betreff
Schriftverkehr mit Polizeipräsident Hoffman-Ritterbusch zu Fusion Festival 2019 [#138739]
Datum
9. Mai 2019 08:48
An
Amt Röbel-Müritz
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
42,0 KB
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Schriftverkehr mit Polizeipräsident Hoff…
An Amt Röbel-Müritz Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Schriftverkehr mit Polizeipräsident Hoffman-Ritterbusch zu Fusion Festival 2019 [#138739]
Datum
25. Juli 2019 00:12
An
Amt Röbel-Müritz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Schriftverkehr mit Polizeipräsident Hoffman-Ritterbusch zu Fusion Festival 2019“ vom 09.05.2019 (#138739) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 44 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 138739 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Amt Röbel-Müritz
Sehr geehrter Herr Semsrott, gerne werde ich Ihre Anfrage schriftlich beantworten. Bitte teilen Sie mir dazu Ihre…
Von
Amt Röbel-Müritz
Betreff
WG: Schriftverkehr mit Polizeipräsident Hoffman-Ritterbusch zu Fusion Festival 2019 [#138739]
Datum
25. Juli 2019 08:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, gerne werde ich Ihre Anfrage schriftlich beantworten. Bitte teilen Sie mir dazu Ihre Postanschrift mit. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte<< Anrede >> anbei. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 138739 Antwort an…
An Amt Röbel-Müritz Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: WG: Schriftverkehr mit Polizeipräsident Hoffman-Ritterbusch zu Fusion Festival 2019 [#138739]
Datum
25. Juli 2019 08:46
An
Amt Röbel-Müritz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> anbei. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 138739 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Amt Röbel-Müritz
Sehr geehrter Herr Semsrott, als Privatperson erfolgt die Antwort nur an Ihre Privatanschrift. Mit freundlichen …
Von
Amt Röbel-Müritz
Betreff
AW: WG: Schriftverkehr mit Polizeipräsident Hoffman-Ritterbusch zu Fusion Festival 2019 [#138739]
Datum
25. Juli 2019 09:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, als Privatperson erfolgt die Antwort nur an Ihre Privatanschrift. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte<< Anrede >> bitte nennen Sie mir die Rechtsgrundlage für die Erhebung meiner Privatanschr…
An Amt Röbel-Müritz Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: WG: Schriftverkehr mit Polizeipräsident Hoffman-Ritterbusch zu Fusion Festival 2019 [#138739]
Datum
25. Juli 2019 09:05
An
Amt Röbel-Müritz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> bitte nennen Sie mir die Rechtsgrundlage für die Erhebung meiner Privatanschrift. Meine Anfrage ist vom 9. Mai, bald ist Untätigkeitsklage möglich. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 138739 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Amt Röbel-Müritz
Sehr geehrter Herr Semsrott, § 1 Abs. 2 IFG M-V sieht den Zugang für natürliche Personen vor. Als solche haben Si…
Von
Amt Röbel-Müritz
Betreff
AW: WG: Schriftverkehr mit Polizeipräsident Hoffman-Ritterbusch zu Fusion Festival 2019 [#138739]
Datum
25. Juli 2019 10:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, § 1 Abs. 2 IFG M-V sieht den Zugang für natürliche Personen vor. Als solche haben Sie auch angefragt. Eine natürliche Person verfügt - als Mindestnachweis- über eine private Anschrift. Diese müssen Sie übrigens auch bei Klageerhebung mitteilen als "ladungsfähige Anschrift". Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte<< Anrede >> ich führe sämtliche meiner Klageverfahren mit dieser Anschrift. Das stellt ke…
An Amt Röbel-Müritz Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: WG: Schriftverkehr mit Polizeipräsident Hoffman-Ritterbusch zu Fusion Festival 2019 [#138739]
Datum
25. Juli 2019 11:07
An
Amt Röbel-Müritz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich führe sämtliche meiner Klageverfahren mit dieser Anschrift. Das stellt kein Problem dar. Eine Übersicht der Klagen finden Sie unter https://fragdenstaat.de/info/ueber/klagen/ Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 138739 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Amt Röbel-Müritz
Sehr geehrter Herr Semsrott, die mitgeteilte, ggf. von einem anderen generierte, Anschrift weist eine gänzlich an…
Von
Amt Röbel-Müritz
Betreff
AW: WG: Schriftverkehr mit Polizeipräsident Hoffman-Ritterbusch zu Fusion Festival 2019 [#138739]
Datum
25. Juli 2019 11:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, die mitgeteilte, ggf. von einem anderen generierte, Anschrift weist eine gänzlich andere und auch juristische Person aus. Sie haben sich auch nicht als deren Vertreter ausgewiesen. Eine schriftliche Antwort an Sie bzw. diese juristische Person ist zur Zeit somit nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsges…
An Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Schriftverkehr mit Polizeipräsident Hoffman-Ritterbusch zu Fusion Festival 2019“ [#138739] [#138739]
Datum
9. August 2019 17:30
An
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/138739 Das Amt verlangt meine Privatanschrift und weigert sich, die Anfrage zu bearbeiten. Die Vorlage einer Privatanschrift wird vom Gesetz aber nicht verlangt. Die von mir angegebene Adresse reicht aus. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anhänge: - 138739.pdf - 2019-05-09_2-fax.pdf Anfragenr: 138739 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Sehr geehrter Herr Semsrott, Ihre Bitte um Vermittlung hinsichtlich o.g. Anfrage ist hier eingegangen. Ich habe d…
Von
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
Re: Vermittlung bei Anfrage „Schriftverkehr mit Polizeipräsident Hoffman-Ritterbusch zu Fusion Festival 2019“ [#138739] [#138739]
Datum
16. August 2019 09:26
Status
Warte auf Antwort
signature.asc
630 Bytes


Sehr geehrter Herr Semsrott, Ihre Bitte um Vermittlung hinsichtlich o.g. Anfrage ist hier eingegangen. Ich habe das Amt Röbel-Müritz um Stellungnahme gebeten. Sobald ich eine Antwort erhalten habe, werde ich Sie gern weiter unterrichten. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte<< Anrede >> ich habe mich mit meinen Anwälten in Bezug auf meine meine Informationsfreih…
An Amt Röbel-Müritz Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Re: Vermittlung bei Anfrage „Schriftverkehr mit Polizeipräsident Hoffman-Ritterbusch zu Fusion Festival 2019“ [#138739] [#138739]
Datum
17. September 2019 14:15
An
Amt Röbel-Müritz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich habe mich mit meinen Anwälten in Bezug auf meine meine Informationsfreiheitsanfrage „Schriftverkehr mit Polizeipräsident Hoffman-Ritterbusch zu Fusion Festival 2019“ vom 09.05.2019 (#138739) beraten. Sie haben die Frist mittlerweile um 98 Tage überschritten. Die Angabe der Privatanschrift ist, wie von mir beschrieben, nicht notwendig. Die Angabe der beiliegenden Anschrift ist ausreichend, da ich dort erreicht werden kann. Sie können dies auch gern austesten, indem Sie dort ein Schriftstück hinsenden. Dass sie dort hinsenden könnten, ergibt sich übrigens aus § 3 VwZG i.V.m. § 177 ZPO. Von Interesse für Sie sollte außerdem die Grundsatzentscheidung des BGH dazu sein (BGH, Urteil vom 31.10.2000 - VI ZR 198/99). Auch das Urteil des OLG Hamburg dazu dürfte helfen (OLG Hamburg, 12.11.2018 - 7 W 27/18). Ich würde hier gerne darauf verzichten, einen sinnlosen Gerichtsprozess in Ganz zu setzen, der lediglich Ihre und meine Zeit vergeudet, zumal der Grundsatz geklärt ist. Sollte dies nötig sein, werde ich es aber natürlich tun. Eine Übersicht der bisherigen Klagen von uns finden Sie unter https://fragdenstaat.de/info/ueber/klagen/ Ich möchte Sie bitten, mir zum 30.09. Rückmeldung zu geben. Ansonsten werde ich meinen Auskunftsanspruch gerichtlich durchsetzen. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 138739 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Amt Röbel-Müritz
Schriftverkehr Hoffmann-Ritterbusch, Fusion Festival 2019 Sehr geehrte Frau Schäfer, sehr geehrter Herr Semsrott, …
Von
Amt Röbel-Müritz
Betreff
Schriftverkehr Hoffmann-Ritterbusch, Fusion Festival 2019
Datum
18. September 2019 10:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Schäfer, sehr geehrter Herr Semsrott, der Verein Kulturkosmos hatte am 22.08.2019 seine Rückmeldung, ob er der Weitergabe seiner geschützten Daten zustimmt oder nicht, in Aussicht gestellt. Bisher liegt mir jedoch keine Rückantwort vor. Es fehlt somit - zur Zeit- die notwendige Zustimmung des betroffenen Dritten gemäß §§ 7 und 8 IFG M-V. Der Verein wird nochmals erinnert. Mit freundlichen Grüßen
Amt Röbel-Müritz
IFG-Antrag Schriftverkehr Hoffmann-Ritterbusch, Fusion Festival 2019 Sehr geehrte Frau Schäfer, sehr geehrter Herr…
Von
Amt Röbel-Müritz
Betreff
IFG-Antrag Schriftverkehr Hoffmann-Ritterbusch, Fusion Festival 2019
Datum
1. Oktober 2019 10:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Schäfer, sehr geehrter Herr Semsrott, hiermit teile ich Ihnen vorab mit, dass der Verein Kulturkosmos der Weitergabe seiner Daten und Unterlagen nicht zugestimmt hat. Der abschließende Bescheid wird voraussichtlich erst Ende Oktober ergehen. Es sind noch Rücksprachen im Haus bzw. die Durchsicht der E-mails erforderlich. Dies ist urlaubsbedingt erst nach dem 14.10.2019 möglich. Mit freundlichen Grüßen
Amt Röbel-Müritz
Antwort Sehr geehrter Herr Semsrott, auf Ihren Antrag vom 09.05.2019 ergeht folgender Bescheid 1. Es werden folg…
Von
Amt Röbel-Müritz
Via
Briefpost
Betreff
Antwort
Datum
30. Oktober 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
2,1 MB
Sehr geehrter Herr Semsrott, auf Ihren Antrag vom 09.05.2019 ergeht folgender Bescheid 1. Es werden folgende Unterlagen als Ausdruck an den Antragsteller zugesandt: a) E-mail vom 02.05.2019, 12.08 Uhr, von der Ordnungsamtsleiterin an den Polizeipräsidenten. Die anderen Adressaten sind dabei zu schwärzen. Die dazugehörigen Anhänge werden nicht ausgehändigt. b) E-mail vom 02.05.2019, 16.21 Uhr, von der Ordnungsamtsleiterin an den Polizeipräsidenten. Die anderen Adressaten sind dabei zu schwärzen. Die dazugehörigen Anhänge werden nicht ausgehändigt. c) E-mail vom 16.04.2019, 09.58 Uhr von der Ordnungsamtsleiterin an den Polizeipräsidenten. Die anderen Adressaten und die Personendaten der Rechtsanwaltskanzlei sind dabei zu schwärzen. Der dazugehörige Anhang, Schreiben des Rechtsanwaltes des Vereins Kulturkosmos vom 16.04.2019 an den Polizeipräsidenten, wird nicht ausgehändigt. d) E-mail vom 17.04.2019, 12.36 Uhr von dem Polizeipräsidenten an die Ordnungsamtsleiterin. Die anderen Adressaten und die Personendaten der Rechtsanwaltskanzlei sind dabei zu schwärzen. Der dazugehörige Anhang, Schreiben des Rechtsanwaltes des Vereins Kulturkosmos vom 16.04.2019 an den Polizeipräsidenten, wird nicht ausgehändigt. 2. Die Ubersendung der Unterlagen erfolgt erst, wenn die Entscheidung gegenüber den bet~iligten Dritten bestandskräftig ist. 3. Im Ubrigen wird der Informationsantrag zurückgewiesen. 4. Auf die Erstattung der Auslagen für die Postgebühren und Verwaltungskosten für die Kopien wird wegen des geringen Umfanges von insgesamt unter 10,00 € verzichtet. Begründung Die komplette Kommunikation des Ordnungsamtes des Amtes Röbei-Müritz mit dem Polizeipräsidenten Hoffmann-Ritterbusch umfasst 4 E-mails. Es handelt sich um die oben näher bezeichneten E-mails mit deren Anhängen. Diese Informationen sind jedoch wie folgt nur teilweise zugänglich zu machen. Zu 1a) E-mail vom 02.05.2019, 12.08 Uhr, von der Ordnungsamtsleiterin an den Polizeipräsidenten. Zu Die anderen Adressaten sind nicht Gegenstand des Auskunftsersuchens. Weiter besteht ein großer Schutzbedarf für die Beteiligten im Hinblick auf die äußerst aggressiven Kommentare in der realen und digitalen Öffentlichkeit während des Genehmigungsverfahrens zur Fusion-Veranstaltung. Diese Personendaten sind somit zu schwärzen. Der dazugehörige Anhang mit dem Anhörungsschreiben wird nicht übersandt, da sich die Anhörung ganz überwiegend unmittelbar auf die Angaben des Veranstalters zur Durchführung des Festivals bezieht. Der Veranstalter hat unter der Berufung auf den Schutz geistigen Eigentums sowie von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen gemäß § 8 IFG M-V die Weitergabe dieser Informationen abgelehnt. Es sind schutzwürdige Interessen gegeben. Eine teilweise Schwärzung der geschützten Angaben ist bei diesem umfangreichen Dokument mit nicht vertretbarem Aufwand verbunden und würde auch zu großen Teilen zur Unverständlichkeit führen. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass der betreffende Bescheid, zu dem die Anhörung erfolgte, dann aufgrund der geänderten Veranstaltungsweise nicht erlassen wurde. Bei den übrigen Anhängen handelt es sich um Unterlagen des Veranstalters und Stellungnahmen Dritter zu diesen Unterlagen, die zum Verständnis des Anhörungsschreibens erforderlich sind. Der Veranstalter hat unter der Berufung auf den Schutz geistigen Eigentums sowie von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen gemäß § 8 IFG M-V die Weitergabe dieser Informationen abgelehnt. Es liegen hier schutzwürdige Interessen vor. Eine teilweise Schwärzung der geschützten Angaben ist bei diesen umfangreichen Dokumenten mit nicht vertretbarem Aufwand verbunden und würde auch zu großen Teilen zur Unverständlichkeit führen. Der Antrag auf Zugang zu den vorgenannten Informationen war deshalb abzulehnen. 1 b) E-mail vom 02.05.2019, 16.21 Uhr, von der Ordnungsamtsleiterin an den Polizeipräsidenten. Die anderen Adressaten sind nicht Gegenstand des Auskunftsersuchens. Weiter besteht ein großer Schutzbedarf für die Beteiligten im Hinblick auf die äußerst aggressiven Zu Seite 3 des Schreibens vom 30. Oktober 2019 Kommentare in der realen und digitalen Öffentlichkeit während des Genehmigungsverfahrens zur Fusion-Veranstaltung. Diese Personendaten sind somit zu schwärzen. Der dazugehörige Anhang "Anhörungsschreiben" wird nicht übersandt, da sich die Anhörung größtenteils unmittelbar auf die Angaben des Veranstalters zur Durchführung des Festivals beziehen. Der Veranstalter hat unter der Berufung auf den Schutz geistigen Eigentums sowie von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen gemäߧ 8 IFG M-V die Weitergabe dieser Angaben abgelehnt. Es liegen geschützte Interessen vor. Eine teilweise Schwärzung der geschützten Angaben ist bei diesem umfangreichen Dokument mit nicht vertretbarem Aufwand verbunden und würde auch zu großen Teilen zur Unverständlichkeit führen. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass der betreffende Bescheid, zu dem die Anhörung erfolgte, dann aufgrund der geänderten Veranstaltungsweise nicht erlassen wurde. Bei den übrigen Anhängen handelt es sich um Unterlagen des Veranstalters und Stellungnahmen Dritter zu diesen Unterlagen, die zum Verständnis des Anhörungsschreibens erforderlich sind. Der Veranstalter hat unter der Berufung auf den Schutz geistigen Eigentums sowie von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen gemäß § 8 IFG M-V die Weitergabe dieser Angaben abgelehnt. Seine Interessen sind schutzwürdig. Eine teilweise Schwärzung der geschützten Angaben ist bei diesen umfangreichen Dokumenten mit nicht vertretbarem Aufwand verbunden und würde auch zu großen Teilen zur Unverständlichkeit führen. Der Antrag auf Zugang zu den vorgenannten Informationen war deshalb abzulehnen. 1c) E-mail vom 16.04.2019, 09.58 Uhr von der Ordnungsamtsleiterin an den Polizeipräsidenten. Zu Die anderen Beteiligten sind nicht Gegenstand des Auskunftsersuchens. Weiter besteht ein großer Schutzbedarf für die Beteiligten im Hinblick auf die äußerst aggressiven Kommentare in der realen und digitalen Öffentlichkeit während des Genehmigungsverfahrens zur Fusion-Veranstaltung. Die anderen Adressaten und die Personendaten der Rechtsanwaltskanzlei sind somit zu schwärzen. Der dazugehörige Anhang, Schreiben des Rechtsanwaltes des Vereins Kulturkosmos vom 16.04.2019 an den Polizeipräsidenten, gibt den Inhalt des Gespräches am 11.04.2019 zwjschen dem Rechtsanwalt und dem Polizeipräsidenten wieder. Es fällt somit unter_den . Schutz von Protokollen vertraulicher Beratungen gemäߧ 6 Abs. 3 IFG M-V. Es handelt sich nicht um ein reines Ergebnisprotokoll und ist somit nicht später gemäß § 6 Abs. 5, Satz 2 IFG M-V zugänglich zu machen. Es liegen geschützte Interessen der Gesprächsführer vor. Im Rahmen der Beteiligung Dritter wurden diese auch von einem Beteiligten geltend gemacht. Der Antrag auf Zugang zu den vorgenannten Informationen war deshalb abzulehnen. 1 d) E-mail vom 17.04.2019, 12.36 Uhr von dem Polizeipräsidenten an die Ordnungsamtsleiterin. Die anderen Beteiligten sind nicht Gegenstand des Auskunftsersuchens. Weiter besteht ein großer Schutzbedarf für die Beteiligten im Hinblick auf die äußerst aggressiven Kommentare in der realen und digitalen Öffentlichkeit während des Genehmigungsverfahrens zur Fusion-Veranstaltung. Die anderen Adressaten und die Personendaten der Rechtsanwaltskanzlei sind deshalb zu schwärzen. Seite 4 des Schreibens vom 30. Oktober 2019 Der dazugehörige Anhang, Schreiben des Rechtsanwaltes des Vereins Kulturkosmos vom 16.04.2019 an den Polizeipräsidenten, gibt den Inhalt des gemeinsamen Gespräches am 11.04.2019 zwischen dem Rechtsanwalt und dem Polizeipräsidenten wieder. Es fällt somit unter den Schutz von Protokollen vertraulicher Beratungen gemäߧ 6 Abs. 3 IFG M-V. Es handelt sich nicht um ein reines Ergebnisprotokoll und ist somit nicht später gemäß § 6 Abs. 5, Satz 2 IFG M-V zugänglich zu machen. Es liegen geschützte Interessen der Gesprächsführer vor. Im Rahmen der Beteiligung Dritter wurden diese auch von einem Beteiligten geltend gemacht. Der Antrag auf Zugang zu den vorgenannten Informationen war deshalb abzulehnen. Zu 2. Übersendung nach Bestandskraft gegenüber Dritten Gemäߧ 9 Abs. 2 IFG M-V ist die Entscheidung den Dritten bekannt zu geben und der Informationszugang darf erst erfolgen, wenn die Entscheidung gegenüber dem Dritten bestandskräftig ist. Die Zusendung wird somit erst nach Ablauf dieser jeweiligen Monatsfrist erfolgen. Zu 4. Erstattungsverzicht Bei einem Erstattungsanspruch von unter 1 0 € kann nach der Verwaltungskostensatzung wegen unverhältnismäßigen Aufwandes verzichtet werden. Hiervon wurde Gebrauch gemacht. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Amt Röbei-Müritz, Der Amtsvorsteher, Marktplatz 1, 17207 Röbei/Müritz, erhoben werden. Hinweis Gegen die teilweise Ablehnung des Informationsersuchens steht Ihnen das Recht auf Anrufung des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Lennestraße 1, Schloss, 19053 Schwerin, zu. Mit freundlichen Grüßen

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Amt Röbel-Müritz
Informationsantrag zur Kommunikation des Ordnungsamtes mit dem Polizeipräsidenten Sehr geehrter Herr Semsrott, de…
Von
Amt Röbel-Müritz
Via
Briefpost
Betreff
Informationsantrag zur Kommunikation des Ordnungsamtes mit dem Polizeipräsidenten
Datum
9. Dezember 2019
Status
geschwärzt
4,1 MB
Sehr geehrter Herr Semsrott, der Bescheid vom 30.10.2019 ist gegenüber den Dritten mit Ablauf des 07.12.2019 bestandskräftig geworden. Es werden entsprechend folgende Unterlagen an Sie als Ausdruck gesandt: a) E-mail vom 02.05.2019, 12.08 Uhr, von der Ordnungsamtsleiterin an den Polizeipräsidenten. Die anderen Adressaten sind geschwärzt. Die dazugehörigen Anhänge werden nicht ausgehändigt. b) E-mail vom 02.05.2019, 16.21 Uhr, von der Ordnungsamtsleiterin an den Polizeipräsidenten. Die anderen Adressaten sind geschwärzt. Die dazugehörigen Anhänge werden nicht ausgehändigt. c) E-mail vom 16.04.2019, 09.58 Uhr von der Ordnungsamtsleiterin an den Polizeipräsidenten. Die anderen Adressaten und die Personendaten der Rechtsanwaltskanzlei sind geschwärzt. Der dazugehörige Anhang , Schreiben des Rechtsanwaltes des Vereins Kulturkosmos vom 16.04.2019 an den Polizeipräsidenten, wird nicht ausgehändigt. d) E-mail vom 17.04.2019, 12.36 Uhr von dem Polizeipräsidenten an die Ordnungsamtsleiterin. Die anderen Adressaten und die Personendaten der Rechtsanwaltskanzlei sind geschwärzt. Der dazugehörige Anhang, Schreiben des Rechtsanwaltes des Vereins Kulturkosmos vom 16.04.2019 an den Polizeipräsidenten, wird nicht ausgehändigt. Mit freundlichen Grüßen