Kontrollbericht zu Arko Coffee shop, Bremen

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Arko Coffee shop
Unser Lieben Frauen Kirchhof 18;19
28195 Bremen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    9. Mai 2019
  • Frist
    12. Juni 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Arko Coffee shop, Bremen [#138850]
Datum
9. Mai 2019 13:56
An
Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Arko Coffee shop Unser Lieben Frauen Kirchhof 18;19 28195 Bremen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen
Sehr geehrteAntragsteller/in aufgrund von Zweifeln an Ihrer Identität hatten wir bereits bei Ihrer Anfrage vom 09…
Von
Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen
Betreff
20190509_AW: Kontrollbericht zu Arko Coffee shop, Bremen [#138850]
Datum
9. Mai 2019 15:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in aufgrund von Zweifeln an Ihrer Identität hatten wir bereits bei Ihrer Anfrage vom 09.03.2019 (Kontrollbericht zu Sexshow, Bremerhaven [#60653]) eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt durchgeführt und festgestellt, dass Sie an Ihrer im Antrag angegebenen Adresse unter dem von Ihnen genannten Namen nicht gemeldet sind. Eine Anfrage zu Ihrer tatsächlichen Wohnadresse bzw. Identität ließen Sie unbeantwortet. Da Ihre Anfrage aufgrund von Datenschutzgründen nur postalisch beschieden werden kann, Sie Ihre wahre Identität aber offensichtlich verschleiern wollen, wird die Bearbeitung Ihres Vorgangs nicht weiter fortgeführt und der Vorgang eingestellt. Mit freundlichen Grüßen

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Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen
Sehr geehrteAntragsteller/in die Überprüfung Ihrer Daten anhand einer Identitätsanfrage beim Einwohnermeldeamt in…
Von
Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen
Betreff
20190517_Abschluss des Verfahrens wg. fehlenden Identitätsnachweis_AW: Kontrollbericht zu Arko Coffee shop, Bremen [#138850]
Datum
17. Mai 2019 14:37
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in die Überprüfung Ihrer Daten anhand einer Identitätsanfrage beim Einwohnermeldeamt in Bremerhaven ergab, dass Sie an der Adresse nicht gemeldet sind und Ihre Identität daher anzuzweifeln ist. Ihr Antrag kann nur bearbeitet werden, wenn Sie korrekte Angaben zu Ihrem Name und Ihrer Wohnadresse machen. Da dies nicht erfolgt ist, wird Ihr Antrag als nichtig angesehen und der Vorgang eingestellt. Mit freundlichen Grüßen