Videoproduktion der Voltairschule mit/für Google

Sämtliche Akten im Sinne des AIG §3 betreffend die Produktion und Verwendung des Videos "Cloudwürdig & Google for Education - Voltaire Schule Potsdam" veröffentlicht unter https://www.youtube.com/watch?v=SGNI6KY5lH8.

Von besonderem aber nicht ausschließlichem Interesse sind dabei zum Beispiel:
- Verträge, Vereinbarungen oder Vergleichbares zwischen der Voltairschule und Dritten.
- Kommunikation der Voltairschule mit weiteren Behörden (z.B. schulaufsichtlich Verantwortlichen) im Rahmen von Planung, Produktion und Veröffentlichung dieses Videos.
- Genehmigungen, Zusagen oder Vergleichbares seitens weiterer Behörden bzgl. des Videos.
- Dokumente zur Finanzierung bzw. Informationen zu deren Realisierung und anteilige Beteiligungen der Schule und/oder Dritter.
- Beschlüsse innerhalb der Schule im Rahmen der Videoproduktion oder Projekten dieses betreffend.
- Informationen, wann, wo und durch wen das Video verwendet wurde und zu welchen Zwecken.

Das öffentliche Interesse ergibt sich aus der Richtlinie der Landesregierung zur Korruptionsprävention in der Landesverwaltung Brandenburg, die wiederum auf die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Förderung von Tätigkeiten des Bundes durch Leistungen Privater (Sponsoring, Spenden und sonstige Schenkungen) vom 7. Juli 2003 verweist, in der es heißt:
"Öffentliche Aufgaben sind grundsätzlich durch Haushaltsmittel zu finanzieren. (...) Sponsoring ist gegenüber der Öffentlichkeit offen zu legen. Der Umfang und die Art von Sponsoring sowie die Sponsoren sind zur Vermeidung jeden Anscheins von Parteilichkeit der öffentlichen Verwaltung für jede Sponsoringmaßnahme transparent zu machen. (...) Jeder Einzelfall ist anhand nachvollziehbarer Kriterien zu entscheiden. (...) Alle Sponsoringvereinbarungen sind aktenkundig zu machen. Dabei soll schriftlich festgehalten werden, welche Tätigkeit gefördert wird, welche spezifischen Leistungen der Sponsor erbringt und welche Verpflichtungen die Dienststelle übernimmt. (...)"

Zudem ist es von Interesse, um welche Form der Förderung, Unterstützung oder gewerblichen Tätigkeit es sich seitens der Schule handelt. Dass ein öffentliches als auch behördliches Interesse besteht, kann auch mit Verweis auf einen mutmaßlich sehr ähnlich gelagerten Fall in Köln am mit der entsprechenden Presseöffentlichkeit begründet werden. So wurde ein vergleichbares Video von/für Microsoft und deren vergleichbares Softwareprodukt am Erich-Gutenberg-Berufskolleg von der zuständigen Schulaufsicht untersagt und auf das Werbeverbot und das "Verfassungsgebot der Neutralität der Schule" verwiesen.

Die Anfrage im Rahmen des AIG hat somit zum Ziel, Transparenz darüber herzustellen, wie und von wem das genannte produziert wurde, wie die Finanzierung realisiert wurde und welche Verwendung es nach Fertigstellung durch wen findet. Zudem ist von Interesse, in welchem Umfang hierbei welche staatlichen Behörden beteiligt gewesen sind und mutmaßliche Konflikte mit den Regelungen zu Drittfinanzierungen, Werbefreiheit und Unabhängigkeit behördlichen und schulischen Handelns ausgeschlossen haben. Es ist zusätzlich von Interesse, ob und in welchem Umfang der Voltairschule ein Vorteil entstanden ist, der in Form und Umfang anderen Schulen nicht zuteil wird und auf welcher Grundlage dieser Vorteil von wem gewährt und genehmigt wurde.

Da der Vorgang von außen nicht einsichtig ist und es hierzu keine standardisierten Vorgänge zu geben scheint, verweise ich im Sinne des AIG § 6 darauf, dass ich Anlass zur Annahme habe, dass mir Angaben zur hinreichenden Bestimmung meines Antrags fehlen und ich somit um Beratung und Unterstützung bitte, den Antrag im Sinne der begründeten Transparenzanspruchs zielführend und mit möglichst geringen Arbeitsaufkommen für Sie zu stellen.

Ich möchte darauf verweisen, dass ich im Vorfeld dieses Antrags nach AIG auf mehreren Wegen und mehrfach Kontakt zu Ihrer Schule aufzunehmen versucht habe und hoffe, dass der vereinbarte Weg nun zielführend ist. meine Kontaktdaten liegen Ihnen für Nachfragen vor.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    10. Mai 2019
  • Frist
    12. Juni 2019
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bi…
An Voltaireschule Potsdam Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Videoproduktion der Voltairschule mit/für Google [#139995]
Datum
10. Mai 2019 16:41
An
Voltaireschule Potsdam
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Akten im Sinne des AIG §3 betreffend die Produktion und Verwendung des Videos "Cloudwürdig & Google for Education - Voltaire Schule Potsdam" veröffentlicht unter https://www.youtube.com/watch?v=SGNI6KY5lH8. Von besonderem aber nicht ausschließlichem Interesse sind dabei zum Beispiel: - Verträge, Vereinbarungen oder Vergleichbares zwischen der Voltairschule und Dritten. - Kommunikation der Voltairschule mit weiteren Behörden (z.B. schulaufsichtlich Verantwortlichen) im Rahmen von Planung, Produktion und Veröffentlichung dieses Videos. - Genehmigungen, Zusagen oder Vergleichbares seitens weiterer Behörden bzgl. des Videos. - Dokumente zur Finanzierung bzw. Informationen zu deren Realisierung und anteilige Beteiligungen der Schule und/oder Dritter. - Beschlüsse innerhalb der Schule im Rahmen der Videoproduktion oder Projekten dieses betreffend. - Informationen, wann, wo und durch wen das Video verwendet wurde und zu welchen Zwecken. Das öffentliche Interesse ergibt sich aus der Richtlinie der Landesregierung zur Korruptionsprävention in der Landesverwaltung Brandenburg, die wiederum auf die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Förderung von Tätigkeiten des Bundes durch Leistungen Privater (Sponsoring, Spenden und sonstige Schenkungen) vom 7. Juli 2003 verweist, in der es heißt: "Öffentliche Aufgaben sind grundsätzlich durch Haushaltsmittel zu finanzieren. (...) Sponsoring ist gegenüber der Öffentlichkeit offen zu legen. Der Umfang und die Art von Sponsoring sowie die Sponsoren sind zur Vermeidung jeden Anscheins von Parteilichkeit der öffentlichen Verwaltung für jede Sponsoringmaßnahme transparent zu machen. (...) Jeder Einzelfall ist anhand nachvollziehbarer Kriterien zu entscheiden. (...) Alle Sponsoringvereinbarungen sind aktenkundig zu machen. Dabei soll schriftlich festgehalten werden, welche Tätigkeit gefördert wird, welche spezifischen Leistungen der Sponsor erbringt und welche Verpflichtungen die Dienststelle übernimmt. (...)" Zudem ist es von Interesse, um welche Form der Förderung, Unterstützung oder gewerblichen Tätigkeit es sich seitens der Schule handelt. Dass ein öffentliches als auch behördliches Interesse besteht, kann auch mit Verweis auf einen mutmaßlich sehr ähnlich gelagerten Fall in Köln am mit der entsprechenden Presseöffentlichkeit begründet werden. So wurde ein vergleichbares Video von/für Microsoft und deren vergleichbares Softwareprodukt am Erich-Gutenberg-Berufskolleg von der zuständigen Schulaufsicht untersagt und auf das Werbeverbot und das "Verfassungsgebot der Neutralität der Schule" verwiesen. Die Anfrage im Rahmen des AIG hat somit zum Ziel, Transparenz darüber herzustellen, wie und von wem das genannte produziert wurde, wie die Finanzierung realisiert wurde und welche Verwendung es nach Fertigstellung durch wen findet. Zudem ist von Interesse, in welchem Umfang hierbei welche staatlichen Behörden beteiligt gewesen sind und mutmaßliche Konflikte mit den Regelungen zu Drittfinanzierungen, Werbefreiheit und Unabhängigkeit behördlichen und schulischen Handelns ausgeschlossen haben. Es ist zusätzlich von Interesse, ob und in welchem Umfang der Voltairschule ein Vorteil entstanden ist, der in Form und Umfang anderen Schulen nicht zuteil wird und auf welcher Grundlage dieser Vorteil von wem gewährt und genehmigt wurde. Da der Vorgang von außen nicht einsichtig ist und es hierzu keine standardisierten Vorgänge zu geben scheint, verweise ich im Sinne des AIG § 6 darauf, dass ich Anlass zur Annahme habe, dass mir Angaben zur hinreichenden Bestimmung meines Antrags fehlen und ich somit um Beratung und Unterstützung bitte, den Antrag im Sinne der begründeten Transparenzanspruchs zielführend und mit möglichst geringen Arbeitsaufkommen für Sie zu stellen. Ich möchte darauf verweisen, dass ich im Vorfeld dieses Antrags nach AIG auf mehreren Wegen und mehrfach Kontakt zu Ihrer Schule aufzunehmen versucht habe und hoffe, dass der vereinbarte Weg nun zielführend ist. meine Kontaktdaten liegen Ihnen für Nachfragen vor.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Videoproduktion der Voltairschule mit/für Google…
An Voltaireschule Potsdam Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Videoproduktion der Voltairschule mit/für Google [#139995]
Datum
12. Juni 2019 06:12
An
Voltaireschule Potsdam
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Videoproduktion der Voltairschule mit/für Google“ vom 10.05.2019 (#139995) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 139995 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Voltaireschule Potsdam
Sehr geehrteAntragsteller/in wir verweisen im Kontext Ihrer Anfrage auf das AIG § 4 (2) Nr. 4: „Der Antrag au…
Von
Voltaireschule Potsdam
Betreff
WG: WG: Videoproduktion der Voltairschule mit/für Google [#139995]
Datum
12. Juni 2019 07:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in wir verweisen im Kontext Ihrer Anfrage auf das AIG § 4 (2) Nr. 4: „Der Antrag auf Akteneinsicht soll abgelehnt werden, wenn die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben der öffentlichen Stelle erheblich beeinträchtigt würde, es sei denn, dass das Interesse an der Einsichtnahme das entgegenstehende öffentliche Interesse im Einzelfall überwiegt.“ Letzteres ist aus unserer Sicht im Kontext der vielfältigen schulorganisatorischen Aufgaben in Bezug auf ein sehr kurzes Schuljahr nicht der Fall. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bra…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Videoproduktion der Voltairschule mit/für Google“ [#139995] [#139995]
Datum
12. Juni 2019 08:02
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Brandenburg (AIG, BbgUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/139995 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil meine Anfrage nicht derart komplex ist, dass sie eine anfragende Behörde „lahm legt“. Im Gegenteil handelt es sich um eine Auskunft geringen Umfangs, die nur einen einzigen Vorgang in der Schule betrifft. Mit dem genannten Argument der auskunftspflichtigen Stelle ließe sich jedwede Anfrage ablehnen und das AIG mit seinem Anspruch auf Informationsfreiheit gänzlich aushebeln. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 139995.pdf Anfragenr: 139995 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Rückmeldung. In der Annahme, dass es sich hierbei um einen abs…
An Voltaireschule Potsdam Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Videoproduktion der Voltairschule mit/für Google“ [#139995] [#139995]
Datum
12. Juni 2019 14:27
An
Voltaireschule Potsdam
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Rückmeldung. In der Annahme, dass es sich hierbei um einen abschließenden bescheid handelt, habe ich den Vorgang zur Vermittlung an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht weitergeleitet. Der Hinweis auf eine zeitliche Überlastung Ihrer Behörde ist aus meiner Sicht kein hinreichender Ablehnungsgrund für eine Anfrage derart geringen Umfangs. Dies würde strukturell ja jede Anfrage aushebeln, wenn die Behörde nur auf eine zeitlich begrenzte Überlastung zu verweisen bräuchte. Sollte es sich um einen Zwischenbescheid im Sinne des AIG handeln, bitte ich Sie, dies nochmals zu konkretisieren - auch hinsichtlich des zu erwartenden Zeithorizonts zur abschließenden Bescheidung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 139995 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Nicht-öffentliche Anhänge:
infoblatt_v_2_0.pdf
182,6 KB
LDA_002190994_190620.pdf
535,2 KB

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Voltaireschule Potsdam
Ablehnungsbescheid für den Antrag auf Informationszugang vom 10.05.2019
Von
Voltaireschule Potsdam
Via
Briefpost
Betreff
Ablehnungsbescheid für den Antrag auf Informationszugang vom 10.05.2019
Datum
5. August 2019
Status
Warte auf Antwort

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