Videoproduktion der Voltairschule mit/für Google
Sämtliche Akten im Sinne des AIG §3 betreffend die Produktion und Verwendung des Videos "Cloudwürdig & Google for Education - Voltaire Schule Potsdam" veröffentlicht unter https://www.youtube.com/watch?v=SGNI6KY5lH8.
Von besonderem aber nicht ausschließlichem Interesse sind dabei zum Beispiel:
- Verträge, Vereinbarungen oder Vergleichbares zwischen der Voltairschule und Dritten.
- Kommunikation der Voltairschule mit weiteren Behörden (z.B. schulaufsichtlich Verantwortlichen) im Rahmen von Planung, Produktion und Veröffentlichung dieses Videos.
- Genehmigungen, Zusagen oder Vergleichbares seitens weiterer Behörden bzgl. des Videos.
- Dokumente zur Finanzierung bzw. Informationen zu deren Realisierung und anteilige Beteiligungen der Schule und/oder Dritter.
- Beschlüsse innerhalb der Schule im Rahmen der Videoproduktion oder Projekten dieses betreffend.
- Informationen, wann, wo und durch wen das Video verwendet wurde und zu welchen Zwecken.
Das öffentliche Interesse ergibt sich aus der Richtlinie der Landesregierung zur Korruptionsprävention in der Landesverwaltung Brandenburg, die wiederum auf die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Förderung von Tätigkeiten des Bundes durch Leistungen Privater (Sponsoring, Spenden und sonstige Schenkungen) vom 7. Juli 2003 verweist, in der es heißt:
"Öffentliche Aufgaben sind grundsätzlich durch Haushaltsmittel zu finanzieren. (...) Sponsoring ist gegenüber der Öffentlichkeit offen zu legen. Der Umfang und die Art von Sponsoring sowie die Sponsoren sind zur Vermeidung jeden Anscheins von Parteilichkeit der öffentlichen Verwaltung für jede Sponsoringmaßnahme transparent zu machen. (...) Jeder Einzelfall ist anhand nachvollziehbarer Kriterien zu entscheiden. (...) Alle Sponsoringvereinbarungen sind aktenkundig zu machen. Dabei soll schriftlich festgehalten werden, welche Tätigkeit gefördert wird, welche spezifischen Leistungen der Sponsor erbringt und welche Verpflichtungen die Dienststelle übernimmt. (...)"
Zudem ist es von Interesse, um welche Form der Förderung, Unterstützung oder gewerblichen Tätigkeit es sich seitens der Schule handelt. Dass ein öffentliches als auch behördliches Interesse besteht, kann auch mit Verweis auf einen mutmaßlich sehr ähnlich gelagerten Fall in Köln am mit der entsprechenden Presseöffentlichkeit begründet werden. So wurde ein vergleichbares Video von/für Microsoft und deren vergleichbares Softwareprodukt am Erich-Gutenberg-Berufskolleg von der zuständigen Schulaufsicht untersagt und auf das Werbeverbot und das "Verfassungsgebot der Neutralität der Schule" verwiesen.
Die Anfrage im Rahmen des AIG hat somit zum Ziel, Transparenz darüber herzustellen, wie und von wem das genannte produziert wurde, wie die Finanzierung realisiert wurde und welche Verwendung es nach Fertigstellung durch wen findet. Zudem ist von Interesse, in welchem Umfang hierbei welche staatlichen Behörden beteiligt gewesen sind und mutmaßliche Konflikte mit den Regelungen zu Drittfinanzierungen, Werbefreiheit und Unabhängigkeit behördlichen und schulischen Handelns ausgeschlossen haben. Es ist zusätzlich von Interesse, ob und in welchem Umfang der Voltairschule ein Vorteil entstanden ist, der in Form und Umfang anderen Schulen nicht zuteil wird und auf welcher Grundlage dieser Vorteil von wem gewährt und genehmigt wurde.
Da der Vorgang von außen nicht einsichtig ist und es hierzu keine standardisierten Vorgänge zu geben scheint, verweise ich im Sinne des AIG § 6 darauf, dass ich Anlass zur Annahme habe, dass mir Angaben zur hinreichenden Bestimmung meines Antrags fehlen und ich somit um Beratung und Unterstützung bitte, den Antrag im Sinne der begründeten Transparenzanspruchs zielführend und mit möglichst geringen Arbeitsaufkommen für Sie zu stellen.
Ich möchte darauf verweisen, dass ich im Vorfeld dieses Antrags nach AIG auf mehreren Wegen und mehrfach Kontakt zu Ihrer Schule aufzunehmen versucht habe und hoffe, dass der vereinbarte Weg nun zielführend ist. meine Kontaktdaten liegen Ihnen für Nachfragen vor.
Information nicht vorhanden
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Datum10. Mai 2019
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12. Juni 2019
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