Aktueller Sachstand zur Wirkung und Verbreitung von Kratom

Zu was für einem Sachstand ist die Sitzung des Sachverständigenausschusses (am 06. Mai 2019 in Bonn) bzgl. der Wirkung und Verbreitung von Kratom gekommen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. Mai 2019
  • Frist
    12. Juni 2019
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Zu was für einem Sa…
An Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Details
Von
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Betreff
Aktueller Sachstand zur Wirkung und Verbreitung von Kratom [#140289]
Datum
10. Mai 2019 23:00
An
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Zu was für einem Sachstand ist die Sitzung des Sachverständigenausschusses (am 06. Mai 2019 in Bonn) bzgl. der Wirkung und Verbreitung von Kratom gekommen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Az: 8 3 – 4116 – 02 -51 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 10.05.2019. Die Ergebniss…
Von
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Betreff
AW: Aktueller Sachstand zur Wirkung und Verbreitung von Kratom [#140289]
Datum
29. Mai 2019 12:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Az: 8 3 – 4116 – 02 -51 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 10.05.2019. Die Ergebnisse der 51. Sitzung des Sachverständigenausschusses für Betäubungsmittel nach § 1 Abs. 2 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) und § 7 des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (NpSG) sind mittlerweile auf der Homepage des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) veröffentlicht: https://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Betaeubungsmittel/Sachverstaendigenausschuss/Sitzungen/Ergebnisse_51.html Über den Tagesordnungspunkt 7 „Aktueller Sachstand zur Wirkung und Verbreitung von Kratom“ hat der Ausschuss unabhängiger Sachverständiger in seiner 51. Sitzung lediglich beraten. Hierzu wurde jedoch kein Beschluss gefasst. Wir hoffen, dass Ihnen diese Informationen in ausreichendem Maße weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen