Ausbildungsduldungen in Hessen

Wieviele sogenannte “Ausbildungsduldungen” nach § 60a Absatz 2 Satz 4 AufenthG wurden in Hessen seit Inkrafttreten des Integrationsgesetzes erteilt (bitte quartalsweise aufschlüsseln)?

Wieviele Anträge auf sogenannte “Ausbildungsduldungen” nach § 60a Absatz 2 Satz 4 AufenthG wurden in Hessen seit Inkrafttreten des Integrationsgesetzes abgelehnt (bitte quartalsweise und nach Ablehnungsgrund aufschlüsseln)?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    12. Mai 2019
  • Frist
    15. Juni 2019
  • Ein:e Follower:in
Nicolas Chevreux
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wieviele…
An Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz Details
Von
Nicolas Chevreux
Betreff
Ausbildungsduldungen in Hessen [#141170]
Datum
12. Mai 2019 15:45
An
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wieviele sogenannte “Ausbildungsduldungen” nach § 60a Absatz 2 Satz 4 AufenthG wurden in Hessen seit Inkrafttreten des Integrationsgesetzes erteilt (bitte quartalsweise aufschlüsseln)? Wieviele Anträge auf sogenannte “Ausbildungsduldungen” nach § 60a Absatz 2 Satz 4 AufenthG wurden in Hessen seit Inkrafttreten des Integrationsgesetzes abgelehnt (bitte quartalsweise und nach Ablehnungsgrund aufschlüsseln)?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Nicolas Chevreux <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Nicolas Chevreux << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Nicolas Chevreux

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Sehr geehrter Herr Chevreux, mit E-Mail vom 12.05.2019 begehren Sie die Mitteilung der Anzahl beantragter und e…
Von
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Betreff
Ihr Antrag vom 12.05.2019 / Anzahl beantragter und erteilter Ausbildungsduldungen in Hessen
Datum
21. Mai 2019 15:18
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
11,3 KB


Sehr geehrter Herr Chevreux, mit E-Mail vom 12.05.2019 begehren Sie die Mitteilung der Anzahl beantragter und erteilter Ausbildungsduldungen nach § 60a Abs. 2 Satz 4 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) seit Inkrafttreten der Regelung am 06.08.2016 (Art. 8 des Integrationsgesetzes, BGBl. I S. 1939). Ihr Antrag auf Zugang zu amtlichen Information nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) wird hiermit abgelehnt, da im Hessische Ministerium des Inneren und für Sport keine dahingehende Statistik geführt bzw. die Anzahl beantragter und erteilter Ausbildungsduldungen nicht erfasst wird. Seit dem 14. Mai 2019 werden Daten zu Ausbildungsduldungen im Ausländerzentralregister (AZR) gespeichert. Zuständige Stelle für Informationen, die nur aus dem AZR ermittelt werden können, ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) als registerführende Behörde. Sie erreichen das BAMF unter folgender Postfachadresse: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 90343 Nürnberg Oder per E-Mail unter: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen