Übermittlung des Adresszusatzes an Landesrundfunkanstalt bzw. den Beitragsservice durch Einwohnermeldebehörde

Anfrage an: Stadt Ulm

auf welchen Grundlagen werden Adresszusätze wie z.B. Stockwerks- und Wohnungsnummern an die Landesrundfunkanstalt bzw den Beitragsservice ermittelt?
Erfolgt hier eine Standardisierung von Begriffen wie "Stock-(werk)", "Obergeschoss", und "Etage" sowie etwaigen Wohnungsnummern bzw. Richtungsangaben, oder wird die Information aus der Wohnungsgeberbestätigung unverändert als Freitext übermittelt?
Liegen der Einwohnermeldebehörde für Mehrfamilienhäuser die Anzahl und Identifikationsmerkmale der Wohnungen samt Adresszusätzen vor?
Im OSCI-XMeld-Standard heißt es: "Es sind Stockwerks- und Wohnungsnummern anzugeben, soweit sie für die Adressierung erforderlich sind[...]". Wer entscheidet nach welchen Kriterien darüber, ob diese Information für die Adressierung erforderlich ist?

Ergebnis der Anfrage

Die Art der Eintragung von Adresszusätzen (Stockwerks- und Wohnungsnummern) ist in Datenblatt 1210 des Meldewesens geregelt:

"Es können Stockwerks- oder Wohnungsnummern angegeben werden, soweit sie für die
Adressierung erforderlich sind.
Beispiele: 7OG, 13OG, P für Parterre, HP für Hochparterre, St für Souterrain oder
Wohnung 115. Die Verwendung römischer Ziffern ist zulässig."

Es erfolgt also keine Standardisierung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Mai 2019
  • Frist
    13. Juni 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: auf welchen Grund…
An Stadt Ulm Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Übermittlung des Adresszusatzes an Landesrundfunkanstalt bzw. den Beitragsservice durch Einwohnermeldebehörde [#141848]
Datum
14. Mai 2019 00:14
An
Stadt Ulm
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
auf welchen Grundlagen werden Adresszusätze wie z.B. Stockwerks- und Wohnungsnummern an die Landesrundfunkanstalt bzw den Beitragsservice ermittelt? Erfolgt hier eine Standardisierung von Begriffen wie "Stock-(werk)", "Obergeschoss", und "Etage" sowie etwaigen Wohnungsnummern bzw. Richtungsangaben, oder wird die Information aus der Wohnungsgeberbestätigung unverändert als Freitext übermittelt? Liegen der Einwohnermeldebehörde für Mehrfamilienhäuser die Anzahl und Identifikationsmerkmale der Wohnungen samt Adresszusätzen vor? Im OSCI-XMeld-Standard heißt es: "Es sind Stockwerks- und Wohnungsnummern anzugeben, soweit sie für die Adressierung erforderlich sind[...]". Wer entscheidet nach welchen Kriterien darüber, ob diese Information für die Adressierung erforderlich ist?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Neu-Ulm
Kein Nachrichtentext
Von
Stadt Neu-Ulm
Via
Briefpost
Betreff
Datum
5. Juni 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
bb.png
1019,4 KB
<< Anfragesteller:in >>
AW: Eintragung der Stockwerksangabe [#141848] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihren Brief vom 05.06.…
An Stadt Neu-Ulm Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eintragung der Stockwerksangabe [#141848]
Datum
26. Juni 2019 22:58
An
Stadt Neu-Ulm
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihren Brief vom 05.06.2019. Sie beziehen sich in Ihrer Antwort auf das Datenblatt 1210 des Meldewesens, in dem es heißt: "Es können Stockwerks- oder Wohnungsnummern angegeben werden, soweit sie für die Adressierung erforderlich sind." Dies entspricht dem Inhalt des OSCI-XMeld-Standards. Leider wird dadurch meine Frage nicht beantwortet, wann Stockwerks- oder Wohnungsnummern für die Adressierung erforderlich sind. Anders ausgedrückt: Wenn mir in meinen Briefkasten ein Brief erfolgreich zugestellt wird, auf dessen Adresse die Stockwerks- oder Wohnungsnummer fehlt (angegeben z.B. nur Name, Straße, Hausnummer, PLZ und Ort) - ist dann eine Stockwerks- oder Wohnungsnummer für die Adressierung erfolrderlich? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 141848 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Neu-Ulm
AW: Eintragung der Stockwerksangabe [#141848] Guten Tag Herr Antragsteller/in, die Angaben sind erforderlich. Nac…
Von
Stadt Neu-Ulm
Betreff
AW: Eintragung der Stockwerksangabe [#141848]
Datum
27. Juni 2019 09:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag Herr Antragsteller/in, die Angaben sind erforderlich. Nach § 50 Abs. 4 BMG hat der Eigentümer und wenn dieser nicht Wohnungsgeber ist auch der Wohnungsgeber bei Glaubhaftmachung eines rechtlichen Interesses ein Recht zu erfahren, wer in seiner Wohnung gemeldet ist. Nachdem gerade bei mehrgeschossiger Bebauung zum einen mehrere Eigentümer vorhanden sein können und auch mehrere Wohnungsgeber ist der Adresszusatz zur Auskunftserteilung zwingend erforderlich. Freundliche Grüße

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AW: Eintragung der Stockwerksangabe [#141848] Herzlichen Dank für Ihre Antwort! Mit freundlichen Grüßen Antragste…
An Stadt Neu-Ulm Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eintragung der Stockwerksangabe [#141848]
Datum
27. Juni 2019 20:41
An
Stadt Neu-Ulm
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Herzlichen Dank für Ihre Antwort! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 141848 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>