Aktenzeichen zu allen Beschwerden an den Polizeipräsidenten aus den Jahren 2018f zum Versuch durch Mitarbeitende der Polizei Köln, die Erstattung von Strafanzeigen u. a. wegen Antisemitismus u. Volksverhetzung zu verhindern; etc.

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Aktenzeichen zu allen Dienstaufsichtsbeschwerden an den Polizeipräsidenten aus den Jahren 2018-19 zum Versuch durch Mitarbeitende des Polizeipräsidiums Köln, die Erstattung von Strafanzeigen u. a. wegen Antisemitismus sowie Volksverhetzung zu verhindern

Nach hiesigen Recherchen ist bereits 1 solche Beschwerde bekannt, demnach in Anwesenheit von Zeugen der Anzeigenerstatter von einem Polizeibeamten durch einen bedrohlichen Sprung über die Theke auf der Polizeiwache daran gehindert wurde, Strafanzeigen vor Ort zur Niederschrift zu erstatten, und zwar u. a. zu o. g. Delikten mit antisemitischem Hintergrund.

Zudem erbitte ich alle verfügbaren Informationen zum bisherigen Verlauf des Beschwerdeverfahrens (Datum des - nach hiesigen Informationen vom Beschwerdeführer erbetenen - Gesprächs mit dem Beschwerdeführer gem. Ihrer internen Anweisung für die Bearbeitung der Beschwerden, Umfang der Beschwerdeakte in Seitenzahlen, Aktenzeichen zu etwaigen Folgebeschwerden an die Aufsicht etc.)

Außerdem, falls vorhanden, bitte ich um die Angabe des Aktenzeichens in Ihren Informationssammlungen bzw. Fortbildungsunterlagen, unter welchem folgende Statistik verarbeitet wird:

"79 Prozent der Juden, die in den letzten fünf Jahren Opfer antisemitischer Belästigungen wurden, haben keine Anzeige bei der Polizei oder einer anderen Organisation erstattet. In Deutschland lag diese Zahl auch bei 79 Prozent."

https://ec.europa.eu/germany/news/20181210-alarmierende-umfrage-antisemitismus-eu-nimmt-zu_de

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    16. Mai 2019
  • Frist
    18. Juni 2019
  • 0 Follower:innen
Rainer Zufall
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgen…
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
Aktenzeichen zu allen Beschwerden an den Polizeipräsidenten aus den Jahren 2018f zum Versuch durch Mitarbeitende der Polizei Köln, die Erstattung von Strafanzeigen u. a. wegen Antisemitismus u. Volksverhetzung zu verhindern; etc. [#142798]
Datum
16. Mai 2019 01:30
An
Polizeipräsidium Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Aktenzeichen zu allen Dienstaufsichtsbeschwerden an den Polizeipräsidenten aus den Jahren 2018-19 zum Versuch durch Mitarbeitende des Polizeipräsidiums Köln, die Erstattung von Strafanzeigen u. a. wegen Antisemitismus sowie Volksverhetzung zu verhindern Nach hiesigen Recherchen ist bereits 1 solche Beschwerde bekannt, demnach in Anwesenheit von Zeugen der Anzeigenerstatter von einem Polizeibeamten durch einen bedrohlichen Sprung über die Theke auf der Polizeiwache daran gehindert wurde, Strafanzeigen vor Ort zur Niederschrift zu erstatten, und zwar u. a. zu o. g. Delikten mit antisemitischem Hintergrund. Zudem erbitte ich alle verfügbaren Informationen zum bisherigen Verlauf des Beschwerdeverfahrens (Datum des - nach hiesigen Informationen vom Beschwerdeführer erbetenen - Gesprächs mit dem Beschwerdeführer gem. Ihrer internen Anweisung für die Bearbeitung der Beschwerden, Umfang der Beschwerdeakte in Seitenzahlen, Aktenzeichen zu etwaigen Folgebeschwerden an die Aufsicht etc.) Außerdem, falls vorhanden, bitte ich um die Angabe des Aktenzeichens in Ihren Informationssammlungen bzw. Fortbildungsunterlagen, unter welchem folgende Statistik verarbeitet wird: "79 Prozent der Juden, die in den letzten fünf Jahren Opfer antisemitischer Belästigungen wurden, haben keine Anzeige bei der Polizei oder einer anderen Organisation erstattet. In Deutschland lag diese Zahl auch bei 79 Prozent." https://ec.europa.eu/germany/news/20181210-alarmierende-umfrage-antisemitismus-eu-nimmt-zu_de Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Rainer Zufall <<E-Mail-Adresse>>
Rainer Zufall
Aktenzeichen zu allen Beschwerden an den Polizeipräsidenten aus den Jahren 2018f zum Versuch durch Mitarbeitende d…
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
Aktenzeichen zu allen Beschwerden an den Polizeipräsidenten aus den Jahren 2018f zum Versuch durch Mitarbeitende der Polizei Köln, die Erstattung von Strafanzeigen u. a. wegen Antisemitismus u. Volksverhetzung zu verhindern; etc [#142798]
Datum
17. Mai 2019 15:56
An
Polizeipräsidium Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte höflichst um Eingangsbestätigung zu der Informationsfreiheitsanfrage, die zu den Informationsunterlagen Ihrer Behörde gelangt ist. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 142798 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Polizeipräsidium Köln
Ihr Auskunftsersuchen Polizeipräsidium Köln …
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
Ihr Auskunftsersuchen
Datum
24. Mai 2019 12:02
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Polizeipräsidium Köln Köln, 24.05.2019 ZA 24 - Beschwerdemanagement 13.05.01 - E 4028/19 Herrn Rainer Zufall - per E-Mail - Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 16.05.2019 Sehr geehrter Herr Zufall, der Eingang Ihres oben genannten Auskunftsersuchens wird hiermit bestätigt. Ihr Antrag wäre abzulehnen, insbesondere weil Ihnen die maßgeblichen Informationen gem. § 5 Absatz 4 IFG NRW bereits zur Verfügung gestellt wurden (vgl. #137539). Sofern Sie einen förmlichen Ablehnungsbescheid wünschen, bitte ich um Angabe Ihres Namens und Ihrer vollständigen Adresse. Ich weise gemäß § 5 Absatz 2 IFG NRW darauf hin, dass Sie gemäß § 13 Absatz 2 IFG NRW die Möglichkeit haben, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) anzurufen. Gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bin ich verpflichtet, Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu informieren. Die entsprechenden Angaben entnehmen Sie bitte dem anliegenden Informationsblatt. Mit freundlichen Grüßen
Rainer Zufall
Vermittlung „Aktenzeichen zu Beschwerden an den Polizeipräsidenten aus den Jahren 2018f zum Versuch durch Mitarbei…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
Vermittlung „Aktenzeichen zu Beschwerden an den Polizeipräsidenten aus den Jahren 2018f zum Versuch durch Mitarbeitende der Polizei Köln, die Erstattung von Strafanzeigen u. a. wegen Antisemitismus u. Volksverhetzung zu verhindern [#142798] [#142798]
Datum
24. Mai 2019 22:27
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/142798 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die konkret spezifizierten Informationen entgegen der Darstellung nicht zur Verfügung gestellt wurden. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Anhänge: - 142798.pdf - 2019-05-24_1-InformationsblattIFG.pdf Anfragenr: 142798 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Rainer Zufall
Aktenzeichen zu Beschwerden an den Polizeipräsidenten aus den Jahren 2018f zum Versuch durch Mitarbeitende der Pol…
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
Aktenzeichen zu Beschwerden an den Polizeipräsidenten aus den Jahren 2018f zum Versuch durch Mitarbeitende der Polizei Köln, die Erstattung von Strafanzeigen u. a. wegen Antisemitismus u. Volksverhetzung zu verhindern [#142798]
Datum
24. Mai 2019 22:28
An
Polizeipräsidium Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> die klar eingegrenzten Informationen wurden, wie bekannt, nicht zur Verfügung gestellt. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 142798 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
AW: Vermittlung „Aktenzeichen zu Beschwerden an den Polizeipräsidenten aus den Jahren 2018f zum Versuch durch Mita…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung „Aktenzeichen zu Beschwerden an den Polizeipräsidenten aus den Jahren 2018f zum Versuch durch Mitarbeitende der Polizei Köln, die Erstattung von Strafanzeigen u. a. wegen Antisemitismus u. Volksverhetzung zu verhindern [#142798] [#142
Datum
27. Mai 2019 14:18
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 24.05.2019 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.