Stand der Einführung von IPv6 in der IT des Landes Baden-Württemberg

- Eine Aufstellung, welche Teile der IT-Infrastruktur in der Verwaltung des Landes bereits (teilweise) kompatibel zum IP-Protokoll in der Version 6 als Nachfolger der Version 4 ist.
- Falls (Teile) der Infrastruktur nicht kompatibel sind, ist eine solche Umstellung geplant oder wurde sie bereits näher untersucht?
- Falls eine (teilweise) Umstellung geplant ist: In welchem Zeitrahmen ist die Umsetzung vorgesehen?
- Falls eine Umsetzung nicht geplant ist: Mit welcher Begründung erfolgte ein Aufschub/Ablehnung?

Hintergrund dieser Anfrage ist die globale Knappheit an IPv4-Adressen und die diesbezüglich als "Best Current Practice" von der Internet Engineering Task Force (IETF) empfohlene Umstellung auf IPv6 (https://tools.ietf.org/html/rfc6540).
Insbesondere möchte ich an dieser Stelle auf die "LAN-Konzeption der Landesverwaltung Baden-Württemberg einschließlich Hochschulbereich" vom 10.12.2012 bzw. 28.01.2014 verweisen, die unter der Leitung Ihres Ministeriums entstanden ist, und unter Punkt 2.2.8 "IPv6" auf die spätere Umstellung hindeutet.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Mai 2019
  • Frist
    15. Juni 2019
  • 6 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Eine Aufstellun…
An Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stand der Einführung von IPv6 in der IT des Landes Baden-Württemberg [#142989]
Datum
16. Mai 2019 19:42
An
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Eine Aufstellung, welche Teile der IT-Infrastruktur in der Verwaltung des Landes bereits (teilweise) kompatibel zum IP-Protokoll in der Version 6 als Nachfolger der Version 4 ist. - Falls (Teile) der Infrastruktur nicht kompatibel sind, ist eine solche Umstellung geplant oder wurde sie bereits näher untersucht? - Falls eine (teilweise) Umstellung geplant ist: In welchem Zeitrahmen ist die Umsetzung vorgesehen? - Falls eine Umsetzung nicht geplant ist: Mit welcher Begründung erfolgte ein Aufschub/Ablehnung? Hintergrund dieser Anfrage ist die globale Knappheit an IPv4-Adressen und die diesbezüglich als "Best Current Practice" von der Internet Engineering Task Force (IETF) empfohlene Umstellung auf IPv6 (https://tools.ietf.org/html/rfc6540). Insbesondere möchte ich an dieser Stelle auf die "LAN-Konzeption der Landesverwaltung Baden-Württemberg einschließlich Hochschulbereich" vom 10.12.2012 bzw. 28.01.2014 verweisen, die unter der Leitung Ihres Ministeriums entstanden ist, und unter Punkt 2.2.8 "IPv6" auf die spätere Umstellung hindeutet.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre LIFG-Anfrage vom 16. Mai 2019 haben wir erhalten und hausintern an die zuständi…
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
AW: Stand der Einführung von IPv6 in der IT des Landes Baden-Württemberg [#142989]
Datum
17. Mai 2019 09:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre LIFG-Anfrage vom 16. Mai 2019 haben wir erhalten und hausintern an die zuständige Stelle zur Beantwortung weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Az.: 5-0222/40 Sehr geehrteAntragsteller/in Ihren Antrag beantworten wir wie folgt: Das Bundesministerium des …
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
Stand der Einführung von IPv6 in der IT des Landes Baden-Württemberg [#142989]
Datum
14. Juni 2019 16:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Az.: 5-0222/40 Sehr geehrteAntragsteller/in Ihren Antrag beantworten wir wie folgt: Das Bundesministerium des Innern hat sich für die öffentliche Verwaltung in Deutschland von der europäischen Registrierungsbehörde RIPE (Réseaux IP Européens) einen IPv6-Adressraum zuteilen lassen und eine IPv6-Adressstruktur entwickelt. Der IPv6-Adressraum wird von der Local Internet Registry (LIR) „de.government“ beim Bundesverwaltungsamt verwaltet. Zur Verwaltung der IPv6-Adressen der öffentlichen Verwaltung in Baden-Württemberg wurde eine Sub-LIR eingerichtet, die bei der IT Baden-Württemberg (BITBW), dem IT-Dienstleister der Landesverwaltung, betrieben wird. Spiegelstrich 1: In der Landesverwaltung bestehen derzeit kein Bedarf und keine Anforderungen, das IP-Protokoll in der Version 6 (IPV6) innerhalb des Landesverwaltungsnetzes (LVN) einzusetzen, da innerhalb des LVN „private“ IP-Adressbereiche der Version 4 (IPV4) verwendet werden. Die IPV4-Adressen sind nicht knapp und werden nach Ansicht der BITBW auch noch längere Zeit ausreichen. Die BITBW achtet bei Neuausschreibungen insbesondere bei LAN-Techniken darauf, dass neue LAN-Komponenten IPv6-kompatibel sind. Kompatibilitätstest wurden von der BITBW noch nicht durchgeführt, weder bei den LAN-Komponenten noch bei den übrigen Teilen der Infrastruktur (z.B. Firewall-Systeme, Server (mit Betriebssystemen Windows und Linux), Clients, Backup-Systeme, Exchange und Active Directory). Die Strategie der BITBW ist, die IPV6-Strategie der Hersteller der im LVN eingesetzten Infrastrukturkomponenten abzuwarten. Eingesetzt wird IPV6 jedoch beim Routing im Internet und im NdB-DOI (Netze des Bundes „Deutschland-Online Infrastruktur“, über die die Netze der Bundesländer und des Bundes verbunden sind). Spiegelstrich 2 - 4: Es ist noch keine Umstellung geplant. Derzeit gibt es keine Anforderungen und es besteht keine Notwendigkeit, IPV6 innerhalb des LVN zu nutzen. Es wurden noch keine IPV6-Adressen der Landesverwaltung (SUBLIR BW) vergeben. Ein Zeitpunkt der Vergabe ist derzeit nicht absehbar. Mit freundlichen Grüßen