Niederschwelligkeits- und sonstige Konzepte, Handlungsempfehlungen zur Erhöhung der Meldebereitschaft im Hinblick auf Meldung eines antisemitischen Vorfalls ober- und unterhalb der Strafbarkeitsgrenze an Behörden des Landes

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

alle nachlesbaren Niederschwelligkeits- und sonstigen Konzepte sowie Handlungsempfehlungen zur Erhöhung der Meldebereitschaft im Hinblick auf Meldung eines antisemitischen Vorfalls ober- und unterhalb der Strafbarkeitsgrenze aus dem Verantwortungsbereich von Behörden des Landes.

Hintergrund der Anfrage ist u. a. folgende aktuelle Statistik: "79 Prozent der Juden, die in den letzten fünf Jahren Opfer antisemitischer Belästigungen wurden, haben keine Anzeige bei der Polizei oder einer anderen Organisation erstattet. In Deutschland lag diese Zahl auch bei 79 Prozent."
https://ec.europa.eu/germany/news/20181210-alarmierende-umfrage-antisemitismus-eu-nimmt-zu_de

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW)

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    17. Mai 2019
  • Frist
    19. Juni 2019
  • 0 Follower:innen
Rainer Zufall
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgen…
An Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
Niederschwelligkeits- und sonstige Konzepte, Handlungsempfehlungen zur Erhöhung der Meldebereitschaft im Hinblick auf Meldung eines antisemitischen Vorfalls ober- und unterhalb der Strafbarkeitsgrenze an Behörden des Landes [#143202]
Datum
17. Mai 2019 12:51
An
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle nachlesbaren Niederschwelligkeits- und sonstigen Konzepte sowie Handlungsempfehlungen zur Erhöhung der Meldebereitschaft im Hinblick auf Meldung eines antisemitischen Vorfalls ober- und unterhalb der Strafbarkeitsgrenze aus dem Verantwortungsbereich von Behörden des Landes. Hintergrund der Anfrage ist u. a. folgende aktuelle Statistik: "79 Prozent der Juden, die in den letzten fünf Jahren Opfer antisemitischer Belästigungen wurden, haben keine Anzeige bei der Polizei oder einer anderen Organisation erstattet. In Deutschland lag diese Zahl auch bei 79 Prozent." https://ec.europa.eu/germany/news/20181210-alarmierende-umfrage-antisemitismus-eu-nimmt-zu_de Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW) Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Rainer Zufall <<E-Mail-Adresse>>
Rainer Zufall
Sehr geehrte<< Anrede >> der Gesetzgeber hat Ihnen aufgetragen, Informationsfreiheitsanfragen "u…
An Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
Niederschwelligkeits- und sonstige Konzepte, Handlungsempfehlungen zur Erhöhung der Meldebereitschaft im Hinblick auf Meldung eines antisemitischen Vorfalls ober- und unterhalb der Strafbarkeitsgrenze an Behörden des Landes [#143202]
Datum
11. Juni 2019 13:35
An
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> der Gesetzgeber hat Ihnen aufgetragen, Informationsfreiheitsanfragen "unverzüglich" zu beantworten, und nur in Ausnahmefällen "spätestens nach 1 Monat". Ich bitte um Eingangsbestätigung und die Angabe des Aktenzeichens, unter dem die o. g. Anfrage zu Ihren Informationssammlungen gelangt ist. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 143202 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Rainer Zufall
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Niederschwelligkeits- und sonstige Konze…
An Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
AW: Niederschwelligkeits- und sonstige Konzepte, Handlungsempfehlungen zur Erhöhung der Meldebereitschaft im Hinblick auf Meldung eines antisemitischen Vorfalls ober- und unterhalb der Strafbarkeitsgrenze an Behörden des Landes [#143202]
Datum
28. Juni 2019 13:34
An
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Niederschwelligkeits- und sonstige Konzepte, Handlungsempfehlungen zur Erhöhung der Meldebereitschaft im Hinblick auf Meldung eines antisemitischen Vorfalls ober- und unterhalb der Strafbarkeitsgrenze an Behörden des Landes“ vom 17.05.2019 (#143202) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 10 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Rainer Zufall Anfragenr: 143202 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Rainer Zufall
Vermittlung Niederschwelligkeits- u sonstige Konzepte,Handlungsempfehlungen zur Erhöhung der Meldebereitschaft im …
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
Vermittlung Niederschwelligkeits- u sonstige Konzepte,Handlungsempfehlungen zur Erhöhung der Meldebereitschaft im Hinblick auf Meldung eines antisemitischen Vorfalls ober- u unterhalb der Strafbarkeitsgrenze an Behörden des Landes [#143202] [#143202]
Datum
28. Juni 2019 13:36
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/143202 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil 1 Monat verstrichen und keine Reaktion erfolgt ist. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Anhänge: - 143202.pdf Anfragenr: 143202 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
AW: Vermittlung Niederschwelligkeits- u sonstige Konzepte,Handlungsempfehlungen zur Erhöhung der Meldebereitschaft…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung Niederschwelligkeits- u sonstige Konzepte,Handlungsempfehlungen zur Erhöhung der Meldebereitschaft im Hinblick auf Meldung eines antisemitischen Vorfalls ober- u unterhalb der Strafbarkeitsgrenze an Behörden des Landes [#143202] [#143
Datum
28. Juni 2019 15:10
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 28.06.2019 wird hiermit bestätigt.