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Tierhaltungsanlagen in Mecklenburg-Vorpommern

Eine Liste derzeitiger Tierhaltungsanlagen in Mecklenburg-Vorpommern mit Informationen zu: Aufenthaltsort der Tierhaltungsanlage, Namen der Betreiber sowie die Anzahl und Art der dort gehaltenen Tiere.

Zudem eine Liste geplanter Tierhaltungsanlagen in Mecklenburg-Vorpommern.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    18. Mai 2019
  • Frist
    22. Juni 2019
  • Kosten dieser Information:
    3000,00 Euro
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Marvin Medau
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrte<< Anrede >> b…
An Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Details
Von
Marvin Medau
Betreff
Tierhaltungsanlagen in Mecklenburg-Vorpommern [#143523]
Datum
18. Mai 2019 16:49
An
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Liste derzeitiger Tierhaltungsanlagen in Mecklenburg-Vorpommern mit Informationen zu: Aufenthaltsort der Tierhaltungsanlage, Namen der Betreiber sowie die Anzahl und Art der dort gehaltenen Tiere. Zudem eine Liste geplanter Tierhaltungsanlagen in Mecklenburg-Vorpommern.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marvin Medau <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Marvin Medau
Marvin Medau
Tierhaltungsanlagen in Mecklenburg-Vorpommern [#143523]
An Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Details
Von
Marvin Medau
Via
Fax
Betreff
Tierhaltungsanlagen in Mecklenburg-Vorpommern [#143523]
Datum
18. Mai 2019 16:50
An
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
48,2 KB
Marvin Medau
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Tierhaltungsanlagen in Mecklenburg-Vorpo…
An Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Details
Von
Marvin Medau
Betreff
AW: Tierhaltungsanlagen in Mecklenburg-Vorpommern [#143523]
Datum
23. Juni 2019 13:29
An
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Tierhaltungsanlagen in Mecklenburg-Vorpommern“ vom 18.05.2019 (#143523) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Marvin Medau Anfragenr: 143523 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Marvin Medau << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt
Sehr geehrter Herr Medau, vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Landes Mecklenbur…
Von
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt
Betreff
AW: Tierhaltungsanlagen in Mecklenburg-Vorpommern [#143523]
Datum
19. Juli 2019 13:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Medau, vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (IFG M-V). Wegen eines bürotechnischen Versehens kann ich erst jetzt auf Ihre Anfrage eingehen. Hierfür bitte ich Sie um Entschuldigung. Die Bearbeitung Ihrer Anfrage wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen, da Ihre Anfrage personenbezogene Daten und ggf. auch Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse umfasst, die nach §§ 7 und 8 IFG M-V Schutz genießen und daher per Gesetz ein gesondertes Verfahren zur Beteiligung der Anlagenbetreiber vorgesehen ist (§ 9 IFG M-V). In diesem Zusammenhang weise ich Sie darauf hin, dass allein schon die notwendige Beteiligung mehrerer Hundert Dritter den Verwaltungsaufwand für eine einfache, kostenfreie Auskunft bei Weitem übersteigen wird. Sie müssen daher mit Kosten nach § 13 Abs. 1 IFG M-V i.V.m. § 1 Abs. 1 Informationskostenverordnung (IFGKostVO M-V), Anlage Teil A, Ziffer 1.3 i.H.v. bis zu 500,00 EUR rechnen, und zwar je Auskunft erteilende Stelle. Da alle Anlagenbetreiber im Land einzubeziehen sind und es sich um mehrere Hundert handelt, ist absehbar, dass der tatsächliche Verwaltungsaufwand den Gebührenrahmen von 20,00 bis 500,00 EUR deutlich übersteigen wird. Sie müssen daher mit der Festsetzung des Höchstbetrages von 500,00 EUR je Auskunft rechnen. Das bedeutet von Ihnen zu tragende Kosten von voraussichtlich ca. 3 bis 4.000,00 EUR insgesamt. Mit der Beantwortung Ihrer Anfrage werden mehrere behördliche Stellen befasst sein, denn Tierhaltungsanlagen unterfallen bei Genehmigung und Überwachung einerseits dem Immissionsschutz- und andererseits dem Baurecht. Neben mir und ggf. den Staatlichen Ämtern für Landwirtschaft und Umwelt (StÄLU) als Genehmigungsbehörden nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sind daher die Landkreise für nach Baurecht zu genehmigende und überwachende Anlagen sowie ggf. das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) und/oder die Tierseuchenkasse M-V für die Erteilung der erbetenen Auskünfte jeweils zuständig und zur Erhebung von Gebühren verpflichtet. Bitte teilen Sie mir mit, wie hier weiter verfahren werden soll, bevor ich Kosten auslösende Maßnahmen ergreife. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt
Sehr geehrter Her Medau, bezugnehmend auf meine Mail vom 19. Juli 2019 (siehe unten) möchte ich Sie nunmehr daran…
Von
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt
Betreff
WG: Tierhaltungsanlagen in Mecklenburg-Vorpommern [#143523]
Datum
8. August 2019 12:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Her Medau, bezugnehmend auf meine Mail vom 19. Juli 2019 (siehe unten) möchte ich Sie nunmehr daran erinnern, mir eine Kostendeckungszusage oder eine Entscheidung über eine Beschränkung bzw. Rücknahme des Antrages zuzusenden, bevor in die inhaltliche Bearbeitung eingestiegen werden kann. Da ich nur Aussagen im Rahmen meiner Zuständigkeit tätigen kann, möchte ich darauf hinweisen, dass ggf. noch weitere Behörden, z.B. Landkreise (Baurecht) sowie das LUNG (Immissionsschutz), zu beteiligen wären. Mit freundlichen Grüßen