Zahlen zu Kon­fis­ka­ti­onen von Drogen in Gefängnisse und Drogenentzugseirichtungen

Zahlen in Form von einer Statistik oder eines Berichts zu Kon­fis­ka­ti­onen von Drogen in Gefängnisse und Drogenentzugseinrichtungen. Wie viel, oft und welche Drogen wurden konfisziert?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    19. Mai 2019
  • Frist
    22. Juni 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Zahlen in Form von …
An Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zahlen zu Kon­fis­ka­ti­onen von Drogen in Gefängnisse und Drogenentzugseirichtungen [#143771]
Datum
19. Mai 2019 13:46
An
Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Zahlen in Form von einer Statistik oder eines Berichts zu Kon­fis­ka­ti­onen von Drogen in Gefängnisse und Drogenentzugseinrichtungen. Wie viel, oft und welche Drogen wurden konfisziert?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen
Sehr geehrteAntragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Mit freundlich…
Von
Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen
Betreff
WG: Antragsteller/in WG: Zahlen zu Kon­fis­ka­ti­onen von Drogen in Gefängnisse und Drogenentzugseirichtungen [#143771]
Datum
27. Mai 2019 09:42
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Zahlen zu Kon­fis­ka­ti­onen von Drogen in Gefän…
An Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Antragsteller/in WG: Zahlen zu Kon­fis­ka­ti­onen von Drogen in Gefängnisse und Drogenentzugseirichtungen [#143771]
Datum
22. Juni 2019 16:36
An
Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Zahlen zu Kon­fis­ka­ti­onen von Drogen in Gefängnisse und Drogenentzugseirichtungen“ vom 19.05.2019 (#143771) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 143771 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Zahlen zu Kon­fis­ka­ti­onen von Drogen in Gefän…
An Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen Details
Von
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Betreff
AW: WG: Antragsteller/in WG: Zahlen zu Kon­fis­ka­ti­onen von Drogen in Gefängnisse und Drogenentzugseirichtungen [#143771]
Datum
25. Juni 2019 22:24
An
Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Zahlen zu Kon­fis­ka­ti­onen von Drogen in Gefängnisse und Drogenentzugseirichtungen“ vom 19.05.2019 (#143771) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 143771 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Zahlen zu Kon­fis­ka­ti­onen von Drogen in Gefän…
An Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Antragsteller/in WG: Zahlen zu Kon­fis­ka­ti­onen von Drogen in Gefängnisse und Drogenentzugseirichtungen [#143771]
Datum
8. Juli 2019 19:15
An
Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Zahlen zu Kon­fis­ka­ti­onen von Drogen in Gefängnisse und Drogenentzugseirichtungen“ vom 19.05.2019 (#143771) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 17 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 143771 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Zahlen zu Kon­fis­ka­ti­onen von Drogen in Gefängnisse und Drogenentzugseirichtungen“ [#143771] [#143771]
Datum
8. Juli 2019 19:17
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/143771 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil diese nicht beantwortet worden ist. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 143771.pdf Anfragenr: 143771 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen
WG: IFG-Anträge des BMG - Statistik Sehr geehrteAntragsteller/in ich komme zurück auf Ihre beiden IFG-Anträge vom…
Von
Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen
Betreff
WG: IFG-Anträge des BMG - Statistik
Datum
9. Juli 2019 11:46
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
WGNAMEweitereAnfrageWGAnzahlderTo.eml
8,6 KB
WGNAMEWGZahlenzuKonfiskationen.eml
7,6 KB
image003.jpg
1,6 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in ich komme zurück auf Ihre beiden IFG-Anträge vom 16. Mai und vom 19. Mai 2019 (Anlagen). Zu den angefragten Daten liegen im Bundesministerium für Gesundheit keine eigenen Erkenntnisse vor. Ich kann Sie nur auf die insoweit einschlägigen Statistiken der Rechtspflege verweisen, die vom Statistischen Bundesamt herausgegeben werden. Das sind insbesondere die Strafverfolgungsstatistik und die Strafvollzugsstatistiken: https://www.destatis.de/DE/Themen/Sta... Diese Statistiken differenzieren bei Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz allerdings nicht nach dem Rauschmittel. Es gibt in diesem Bereich eine so umfangreiche Anzahl von Varianten, die zu erfassen wären, dass dies faktisch kaum umsetzbar sein dürfte. Sofern in den einzelnen Vollzugseinrichtungen entsprechende Daten zu Drogen im Vollzug erhoben werden sollten, liegt dem jedenfalls keine bundeseinheitliche Vorgabe zugrunde und entsprechende Daten stehen nach hiesigen Informationen dem Bund nicht zur Verfügung. Ggf. können Sie sich insoweit entweder an die zuständigen Landesministerien oder die einzelnen Vollzugseinrichtungen wenden. Auch zu den Todesfällen im Justizvollzug liegen die gesuchten Daten nicht vor. Soweit diese im Bundesamt für Justiz statistisch erfasst werden, sind dort lediglich die Todesfälle durch Suizid und Unfall gesondert ausgewiesen. Sollten in den einzelnen Vollzugseinrichtungen entsprechende Daten erhoben werden, erfolgt dies jedenfalls nicht bundeseinheitlich abgestimmt und die Daten liegen auf Bundesebene auch nicht vor. Sie müssten sich insoweit ebenfalls an die Landesjustizverwaltungen oder die Vollzugseinrichtungen selbst wenden. Ergänzend verweise ich noch auf die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom Herbst 2018. http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/1... Die späte Antwort bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen
Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen
WG: IFG-Anträge des BMG - Statistik Sehr geehrteAntragsteller/in ich komme zurück auf Ihre beiden IFG-Anträge vom…
Von
Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen
Betreff
WG: IFG-Anträge des BMG - Statistik
Datum
9. Juli 2019 11:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
WGNAMEweitereAnfrageWGAnzahlderTo.eml
8,6 KB
WGNAMEWGZahlenzuKonfiskationen.eml
7,6 KB
image003.jpg
1,6 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in ich komme zurück auf Ihre beiden IFG-Anträge vom 16. Mai und vom 19. Mai 2019 (Anlagen). Zu den angefragten Daten liegen im Bundesministerium für Gesundheit keine eigenen Erkenntnisse vor. Ich kann Sie nur auf die insoweit einschlägigen Statistiken der Rechtspflege verweisen, die vom Statistischen Bundesamt herausgegeben werden. Das sind insbesondere die Strafverfolgungsstatistik und die Strafvollzugsstatistiken: https://www.destatis.de/DE/Themen/Sta... Diese Statistiken differenzieren bei Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz allerdings nicht nach dem Rauschmittel. Es gibt in diesem Bereich eine so umfangreiche Anzahl von Varianten, die zu erfassen wären, dass dies faktisch kaum umsetzbar sein dürfte. Sofern in den einzelnen Vollzugseinrichtungen entsprechende Daten zu Drogen im Vollzug erhoben werden sollten, liegt dem jedenfalls keine bundeseinheitliche Vorgabe zugrunde und entsprechende Daten stehen nach hiesigen Informationen dem Bund nicht zur Verfügung. Ggf. können Sie sich insoweit entweder an die zuständigen Landesministerien oder die einzelnen Vollzugseinrichtungen wenden. Auch zu den Todesfällen im Justizvollzug liegen die gesuchten Daten nicht vor. Soweit diese im Bundesamt für Justiz statistisch erfasst werden, sind dort lediglich die Todesfälle durch Suizid und Unfall gesondert ausgewiesen. Sollten in den einzelnen Vollzugseinrichtungen entsprechende Daten erhoben werden, erfolgt dies jedenfalls nicht bundeseinheitlich abgestimmt und die Daten liegen auf Bundesebene auch nicht vor. Sie müssten sich insoweit ebenfalls an die Landesjustizverwaltungen oder die Vollzugseinrichtungen selbst wenden. Ergänzend verweise ich noch auf die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom Herbst 2018. http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/1... Die späte Antwort bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
12. Juli 2019 13:45
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
631,8 KB

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.