Videoüberwachung am Flughafen Berlin Tegel

- eine Aufzählung aller installierten Überwachungskameras im Flughafen Berlin Tegel mit ihrem enstprechenden Standort (dargestellt in einer Karte: siehe diesbezüglich Veröffentlichung der Positionen der Kameras in der Stadt Köln der Stadt Köln https://koeln.polizei.nrw/artikel/videobeobachtungsplaetze)

Darüber hinaus, bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie lange werden die Aufnahmen gespeichert ?

2. Sind einige Überwachungskameras bereits mit biometrischer Gesichtserkennung ausgestattet und wenn ja wie viele?

3. Gibt es Statistiken, ob durch den Einsatz von Überwachungskameras Straftaten vereitelt bzw. aufgeklärt werden konnten? Wenn ja, bitte ich um die Zusendung dieser Statistiken.

4. Wie viele Anzeigen wurden, aufgrund der Überwachungsaufnahmen, in den Jahren 2017 und 2018 angefertigt?

5. Wird auf den Einsatz von Videoüberwachung, vor Betreten des Flughafens, hingeweisen, beispielsweise durch Hinweisschilder? Wenn ja, erfüllen diese Hinweise die Voraussetzungen des DSGVO?

6. Ist ein externer Dienstleister mit dem Betrieb der Kameras beauftragt (z.B. Überwachung der Live-Bilder, Speicherung und Auswertung des Bildmaterials, etc.)?

7. Welche dritten Parteien haben mittelbaren oder unmittelbaren Zugriff auf die Kameradaten?

6. An welche dritten Parteien wurden in den Jahren 2017 oder 2018 weitergegeben?

7) An welche dritten Parteien werden Kameradaten weitergegeben?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    22. Mai 2019
  • Frist
    25. Juni 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - eine Aufzählung a…
An Bundespolizeidirektion Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Videoüberwachung am Flughafen Berlin Tegel [#145058]
Datum
22. Mai 2019 19:20
An
Bundespolizeidirektion Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- eine Aufzählung aller installierten Überwachungskameras im Flughafen Berlin Tegel mit ihrem enstprechenden Standort (dargestellt in einer Karte: siehe diesbezüglich Veröffentlichung der Positionen der Kameras in der Stadt Köln der Stadt Köln https://koeln.polizei.nrw/artikel/videobeobachtungsplaetze) Darüber hinaus, bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie lange werden die Aufnahmen gespeichert ? 2. Sind einige Überwachungskameras bereits mit biometrischer Gesichtserkennung ausgestattet und wenn ja wie viele? 3. Gibt es Statistiken, ob durch den Einsatz von Überwachungskameras Straftaten vereitelt bzw. aufgeklärt werden konnten? Wenn ja, bitte ich um die Zusendung dieser Statistiken. 4. Wie viele Anzeigen wurden, aufgrund der Überwachungsaufnahmen, in den Jahren 2017 und 2018 angefertigt? 5. Wird auf den Einsatz von Videoüberwachung, vor Betreten des Flughafens, hingeweisen, beispielsweise durch Hinweisschilder? Wenn ja, erfüllen diese Hinweise die Voraussetzungen des DSGVO? 6. Ist ein externer Dienstleister mit dem Betrieb der Kameras beauftragt (z.B. Überwachung der Live-Bilder, Speicherung und Auswertung des Bildmaterials, etc.)? 7. Welche dritten Parteien haben mittelbaren oder unmittelbaren Zugriff auf die Kameradaten? 6. An welche dritten Parteien wurden in den Jahren 2017 oder 2018 weitergegeben? 7) An welche dritten Parteien werden Kameradaten weitergegeben?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundespolizeidirektion Berlin
SB 31 - 10 00 11 - 06/19 Sehr geehrteAntragsteller/in den Eingang Ihres Antrags am 22. Mai 2019 mit E-Mail vom s…
Von
Bundespolizeidirektion Berlin
Betreff
AW: 20190522_Bleßmann_Johannes_Videoüberwachung am Flughafen Berlin Tegel [#145058]
Datum
23. Mai 2019 09:31
Status
Warte auf Antwort
SB 31 - 10 00 11 - 06/19 Sehr geehrteAntragsteller/in den Eingang Ihres Antrags am 22. Mai 2019 mit E-Mail vom selben Tag bestätige ich. Mit freundlichen Grüßen
Bundespolizeidirektion Berlin
SB 31 - 10 00 11 - 06/19 Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage teile ich mit, dass die weitere Bearbeitu…
Von
Bundespolizeidirektion Berlin
Betreff
AW: 20190522_Bleßmann_Johannes_Videoüberwachung am Flughafen Berlin Tegel [#145058]
Datum
5. Juni 2019 13:41
Status
Warte auf Antwort
SB 31 - 10 00 11 - 06/19 Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage teile ich mit, dass die weitere Bearbeitung vom Bundespolizeipräsidium Referat 71 Heinrich-Mann-Allee 103 14473 Potsdam übernommen worden ist. Rückfragen zu der Angelegenheit bitte ich daher, direkt an das Bundespolizeipräsidium zu richten. Dieses erreichen Sie per E-Mail unter <<E-Mail-Adresse>> oder per Fax unter 0331 97997-7010. Bitte geben sie bei evtl. Rückfragen die Vorgangsnummer 71 - 10 00 11 - 0008 - 19-04 an. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in können Sie mir den Grund der Weiterleitung mitteilen? SB 31 - 10 00 11 - 06/19 71 …
An Bundespolizeidirektion Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 20190522_Bleßmann_Johannes_Videoüberwachung am Flughafen Berlin Tegel [#145058]
Datum
8. Juni 2019 22:55
An
Bundespolizeidirektion Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in können Sie mir den Grund der Weiterleitung mitteilen? SB 31 - 10 00 11 - 06/19 71 - 10 00 11 - 0008 - 19-04 Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 145058 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in rein vorsorglich ergänze ich bezüglich der im Betreff genannten Anfrage wie folgt: …
An Bundespolizeidirektion Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 20190522_Bleßmann_Johannes_Videoüberwachung am Flughafen Berlin Tegel [#145058]
Datum
17. Juni 2019 00:02
An
Bundespolizeidirektion Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in rein vorsorglich ergänze ich bezüglich der im Betreff genannten Anfrage wie folgt: Ich verweise darauf, dass zum Beispiel die Polizei Köln die Standorte der Videoüberwachungskameras in der Stadt Köln auf Ihrer Website veröffentlicht (1). Auch die Bundespolizeidirektion Hannover (2), die Stadt Kiel (3) sowie die Stadtverwaltung Potsdam (4), die Polizeidirektion Oldenburg (5), die Polizei Lüneburg (6) sowie die Polizei Hamburg (7) beauskunfteten Kamerastandorte bereitwillig bzw. haben diese veröffentlicht. (1): https://koeln.polizei.nrw/artikel/videobeobachtungsplaetze (2): https://fragdenstaat.de/a/60779 (3): https://fragdenstaat.de/a/8536 (4): https://fragdenstaat.de/a/2775 (5): https://www.pd-ol.polizei-nds.de/dienststellen/videoueberwachung/kamerastandort-im-bereich-der-polizeidirektion-oldenburg-110186.html (6): https://www.pd-lg.polizei-nds.de/aktuelles/videoueberwachung/videoueberwachung-in-der-polizeidirektion-lueneburg-110198.html (7): https://www.polizei.hamburg/hansaplatz-buergerinformation/ Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 145058 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Kein Nachrichtentext
An Bundespolizeidirektion Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Datum
8. Juli 2019
An
Bundespolizeidirektion Berlin
Status
geschwärzt
2,3 MB
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Videoüberwachung am Flughafen Berlin Tegel“ [#145058] [#145058]
Datum
9. Juli 2019 12:20
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/145058 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil ich mit meiner Mail vom 17. Juni 2019 00:02 Uhr die Ablehnungsgründe des Bundespolizeipräsidiums ausreichend bestritten habe. Ich bitte Sie den Sachverhalt und die Argumentation des Bundespolizeipräsidiums zu prüfen und ggf. zu intervenieren bzw. Ihre Auffassung mitzuteilen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 145058.pdf - 2019-07-08_1-scan-09072019-1.pdf Anfragenr: 145058 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. 25-725/007 II#0459 Sehr geehrteAntrags…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage »Videoüberwachung am Flughafen Berlin Tegel« [#145058] # 25-725/007 II#0459
Datum
9. August 2019 07:00
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
675,5 KB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. 25-725/007 II#0459 Sehr geehrteAntragsteller/in anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Information. Auf die Datenschutzerklärung weise ich hin: https://www.bfdi.bund.de/DE/Service/Datenschutzerklaerung/datenschutzerklaerung-node.html Mit freundlichen Grüßen