Kontrollbericht zu Yogi Haus, Berlin

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Yogi Haus
Waldeyerstraße 9
10247 Berlin

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    22. Mai 2019
  • Frist
    25. Juni 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Wolfgang Herrmann
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte<< Anrede >> ich beantrage die Herausgabe …
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Friedrichshain-Kreuzberg Details
Von
Wolfgang Herrmann
Betreff
Kontrollbericht zu Yogi Haus, Berlin [#145270]
Datum
22. Mai 2019 22:37
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Friedrichshain-Kreuzberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte<< Anrede >> ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Yogi Haus Waldeyerstraße 9 10247 Berlin 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Wolfgang Herrmann <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Wolfgang Herrmann << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Wolfgang Herrmann
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Friedrichshain-Kreuzberg
Sehr geehrte/r Antragsteller/in, Ihre Anfrage vom 22.05.2019 ist bei uns eingegangen. Neben Ihrer Anfrage haben …
Von
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Friedrichshain-Kreuzberg
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Yogi Haus, Berlin [#145270]
Datum
3. Juni 2019 09:28
Status
Warte auf Antwort

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Sehr geehrte/r Antragsteller/in, Ihre Anfrage vom 22.05.2019 ist bei uns eingegangen. Neben Ihrer Anfrage haben wir eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Vor diesem Hintergrund ist noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) vorgesehenen Regelfristen eingehalten werden können. Bitte sehen Sie aufgrund dessen von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Bei Ihrer Anfrage handelt es sich um einen Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG). Aus diesem Grund darf ich Sie auf die Vorschrift des § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG hinweisen, der die informationspflichtige Stelle im Falle des Erlasses eines stattgebenden Bescheids dazu verpflichtet, einem betroffenen Dritten auf dessen Nachfrage hin Name und Anschrift des Antragstellers mitzuteilen. Eine Möglichkeit unter Berufung auf den Datenschutz die Mitteilung zu verweigern, besteht hier nicht. Ich bitte um Mitteilung, ob Sie trotz dieses Umstandes Ihren Antrag aufrechterhalten. Erst wenn uns Ihre ausdrückliche Einwilligung zur Offenlegung Ihrer o. g. privaten Daten gegenüber dem betroffenen Gewerbetreibenden vorliegt, können wir Ihr Anliegen bearbeiten. Eine erneute Rückfrage bei Ihnen nach Anforderung Ihrer Daten durch den Dritten gemäß § 5 Abs. 2 VIG ist nicht vorgesehen und wird daher unterbleiben. Sollte ich innerhalb einer Woche keine insoweit verbindliche Rückmeldung von Ihnen erhalten, gehe ich davon aus, dass Sie den Antrag nicht weiter verfolgen möchten. Ersatzweise legen Sie bitte Ihre Gründe dar, die den Widerspruch zur Offenlegung Ihres Namens und Ihrer Anschrift rechtfertigen. Durch die Weitergabe der begehrten Informationen an Sie können rechtliche Interessen des betroffenen Betriebes berührt werden. Aus diesem Grund beabsichtige ich, den betroffenen Betrieb zu einer eventuellen Informationsweitergabe an Sie anzuhören. Hierdurch verlängert sich die Regelfrist für die Entscheidung über Ihren Antrag gemäß § 5 Abs. 2 VIG auf zwei Monate. Alle weiteren Nachrichten in dieser Angelegenheit erhalten Sie auf dem Postweg. Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Herrmann
Sehr geehrte<< Anrede >> Ich gebe Ihnen ausdrücklich die Genehmigung, meine Daten zu verwenden und we…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Friedrichshain-Kreuzberg Details
Von
Wolfgang Herrmann
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Yogi Haus, Berlin [#145270]
Datum
3. Juni 2019 23:07
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Friedrichshain-Kreuzberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Ich gebe Ihnen ausdrücklich die Genehmigung, meine Daten zu verwenden und weiter zu geben! Irgendwie habe ich aber das Gefühl, dass sie die verbrieften Rechte der Bürger gerne etwas lax behandeln. Ist es zu viel Arbeit, berechtigte Anliegen zu realisieren? Derartige Rückfragen sind m.E. unzulässig! Sie wollen sich nur so vor der Beantwortung drücken. Ich werde mich über diesen Arbeitsstil beim zuständigen Ausschuß der BVV beschweren. Mal sehen, was als nächste Ausrede kommt Mit freundlichen Grüßen Wolfgang Herrmann Anfragenr: 145270 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Wolfgang Herrmann << Adresse entfernt >>
Wolfgang Herrmann
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Yogi Haus, Berlin“ vo…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Friedrichshain-Kreuzberg Details
Von
Wolfgang Herrmann
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Yogi Haus, Berlin [#145270]
Datum
25. Juni 2019 09:35
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Friedrichshain-Kreuzberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Yogi Haus, Berlin“ vom 22.05.2019 (#145270) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Wolfgang Herrmann Anfragenr: 145270 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Wolfgang Herrmann << Adresse entfernt >>

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Wolfgang Herrmann
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Yogi Haus, Berlin“ vo…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Friedrichshain-Kreuzberg Details
Von
Wolfgang Herrmann
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Yogi Haus, Berlin [#145270]
Datum
23. Dezember 2019 12:03
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Friedrichshain-Kreuzberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Yogi Haus, Berlin“ vom 22.05.2019 (#145270) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 182 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Wolfgang Herrmann Anfragenr: 145270 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/145270 Postanschrift Wolfgang Herrmann << Adresse entfernt >>