Kontrollbericht zu Teppichparadies Berlin, Berlin

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Teppichparadies Berlin
Hermannstraße 9
12049 Berlin

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    23. Mai 2019
  • Frist
    25. Juni 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Berlin Neukölln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Teppichparadies Berlin, Berlin [#145421]
Datum
23. Mai 2019 09:39
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Berlin Neukölln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.

Antrag erneut stellen

Der Bezirk Neukölln bearbeitet nun Anträge. Sie sollten Ihren Antrag deswegen erneut stellen: Dazu klicken Sie einfach auf den Knopf hier drunter und schicken dann die vorformulierte Nachricht ab.

Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Teppichparadies Berlin Hermannstraße 9 12049 Berlin 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Berlin Neukölln
Ihre Anfrage für „Teppichparadies"Hermannstraße 9, 12049 Berlin. ,Vet Leb L - VIG-145/2019 ** High Priority…
Von
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Berlin Neukölln
Betreff
Ihre Anfrage für „Teppichparadies"Hermannstraße 9, 12049 Berlin. ,Vet Leb L - VIG-145/2019
Datum
5. Juni 2019 13:23
Status
Anfrage abgeschlossen
** High Priority ** Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 23.05.2019 reichten Sie einen Antrag auf Informationserteilung nach dem Verbraucherinformationsgesetz hinsichtlich folgenden Betriebes ein: „Teppichparadies", Hermannstraße 9, 12049 Berlin Der vorstehende Betrieb fällt nicht unter die im Verbraucherinformationsgesetz (VIG) benannten Betriebe. Solche wären Betriebe, die Lebensmittel, Futtermittel u.Ä. sowie Verbraucherprodukte, wie Kleidung, Reinigungsmittel u.Ä. vertreiben (Aufzählung nicht abschließend). Ihre Anfrage erachte ich daher als erledigt. Mit freundlichen Grüßen