Informationen zu Umsetzungen/Abschleppvorgängen aufgrund verkehrswidrigen Parkens in 2018

Anfrage an: Stadt Darmstadt

- die Gesamtanzahl der umgesetzen/abgeschleppten KFZ aufgrund verkehrswidrigen Parkens in 2018 im Darmstädter Stadtgebiet
- die Anzahl der Umsetzungen/Abschleppvorgänge aufgrund verkehrswidrigen Parkens auf Gehwegen
- die Anzahl der Umsetzungen/Abschleppvorgänge aufgrund verkehrswidrigen Parkens auf Radwegen
- die fünf häufigsten Straßen in denen aufgrund verkehrswidrigen Parkens Umsetzungen/Abschleppvorgänge erfolgt sind mit Fallzahlen oder eine Auflistung der Straßen in denen aufgrund verkehrswidrigen Parkens Umsetzungen/Abschleppvorgänge erfolgt sind mit Fallzahlen
-die Anzahl rechtlicher angefochtener Umsetzungen/Abschleppvorgänge in 2018

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    26. Mai 2019
  • Frist
    29. Juni 2019
  • Ein:e Follower:in
Stephan Voeth
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die Ge…
An Stadt Darmstadt Details
Von
Stephan Voeth
Betreff
Informationen zu Umsetzungen/Abschleppvorgängen aufgrund verkehrswidrigen Parkens in 2018 [#146275]
Datum
26. Mai 2019 05:41
An
Stadt Darmstadt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Gesamtanzahl der umgesetzen/abgeschleppten KFZ aufgrund verkehrswidrigen Parkens in 2018 im Darmstädter Stadtgebiet - die Anzahl der Umsetzungen/Abschleppvorgänge aufgrund verkehrswidrigen Parkens auf Gehwegen - die Anzahl der Umsetzungen/Abschleppvorgänge aufgrund verkehrswidrigen Parkens auf Radwegen - die fünf häufigsten Straßen in denen aufgrund verkehrswidrigen Parkens Umsetzungen/Abschleppvorgänge erfolgt sind mit Fallzahlen oder eine Auflistung der Straßen in denen aufgrund verkehrswidrigen Parkens Umsetzungen/Abschleppvorgänge erfolgt sind mit Fallzahlen -die Anzahl rechtlicher angefochtener Umsetzungen/Abschleppvorgänge in 2018
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Stephan Voeth <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Stephan Voeth << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Stephan Voeth
Stephan Voeth
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationen zu Umsetzungen/Abschleppvo…
An Stadt Darmstadt Details
Von
Stephan Voeth
Betreff
AW: Informationen zu Umsetzungen/Abschleppvorgängen aufgrund verkehrswidrigen Parkens in 2018 [#146275]
Datum
5. Juli 2019 02:47
An
Stadt Darmstadt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationen zu Umsetzungen/Abschleppvorgängen aufgrund verkehrswidrigen Parkens in 2018“ vom 26.05.2019 (#146275) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Stephan Voeth Anfragenr: 146275 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Stephan Voeth << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Stadt Darmstadt
Sehr geehrter Herr Voeth, Ihre Anfrage ist bei der Wissenschaftsstadt Darmstadt eingegangen. Diese Anfrage berück…
Von
Stadt Darmstadt
Betreff
Antw: AW: Informationen zu Umsetzungen/Abschleppvorgängen aufgrund verkehrswidrigen Parkens in 2018 [#146275]
Datum
5. Juli 2019 10:23
Status
Warte auf Antwort
OhlemuellerRoland.vcf
2,2 KB


Sehr geehrter Herr Voeth, Ihre Anfrage ist bei der Wissenschaftsstadt Darmstadt eingegangen. Diese Anfrage berücksichtigt allerdings nicht, dass hessische Kommunen durch das neue Hessische Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) zwar die Möglichkeit haben, einen grundsätzlichen Anspruch auf Informationszugang zu gewähren, dieser aber erst gemäß § 81 Abs. 1 Nr. 7 HDSIG durch Satzung ausdrücklich bestimmt sein muss. Da die Wissenschaftsstadt Darmstadt hierzu keine Satzung erlassen hat, findet auch § 80 HDSIG (Anspruch auf Informationszugang) keine Anwendung und wir haben somit keine Auskunftspflicht nach dieser Norm. Da es sich bei den von Ihnen gestellten Fragen um solche handelt, die einen ganz erheblichen Rechercheaufwand verursachen, welcher derzeit nicht geleistet werden kann, reichen wir Ihr Auskunftsersuchen als unbeantwortet zurück. Mit freundlichen Grüßen