Verkehrsproblematik aktuell und zukünftig

Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Informationen über den Zugang zu den Ihnen vorliegenden Info, die den zukünftigen Verkehr zum Projekt "Lidl" betreffen. Welche zusätzlichen Belastungen kommen dadurch auf die Anwohner des Remmelesweges, der Oststr. und ggfs. der Bachstr. zu?
Einsichtnahme in die Unterlagen 2015-2018 über das bisher registrierte Verkehrsaufkommen in diesem Quartier und dem sich daraus ergebenden Maßnahmenkatalog. Wieviele verkehrsrechtliche Maßnahmen zur Verhinderung der erlaubten 30 km/h, bei Überschreitung verbunden mit einem höheren Ausstoss von Emissionen und Lärm, soie einer hohen Gefährdung der Anwohner wurden in 2015-2018 durchgeführt? Inwieweit wurde dabei dem Schutz der Anwohner, auf deren Seite keine Gehsteige vorhanden sind, rechtskonform Rechnung getragen?
Wie viele Verkehrskontrollen in 2015-2018 wurden zwischen dem Remmelsweg/Bachstr./Feldweg zum Riedweg durchgeführt und wie groß waren die Verkehrsbewegungen und die von der Stadt Bad Frhall durch ein Bußgeld o. ä. geahndeten Rechtsverstösse?
Gleichzeitig beantrage ich Einsichtnahme in den bisher zwischen der Stadt Bad Frhll und der Fa. Lidl geführten Schriftverkehr über die Verkehrsproblematik des Quartiers und des betroffenen Großraumes und evtl.. vorliegende aussagefähige Gutachten hierüber!

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    27. Mai 2019
  • Frist
    26. Juni 2019
  • 0 Follower:innen
Werner Lindl
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informati…
An Stadt Bad Friedrichshall Details
Von
Werner Lindl
Betreff
Verkehrsproblematik aktuell und zukünftig [#146733]
Datum
27. Mai 2019 19:34
An
Stadt Bad Friedrichshall
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen über den Zugang zu den Ihnen vorliegenden Info, die den zukünftigen Verkehr zum Projekt "Lidl" betreffen. Welche zusätzlichen Belastungen kommen dadurch auf die Anwohner des Remmelesweges, der Oststr. und ggfs. der Bachstr. zu? Einsichtnahme in die Unterlagen 2015-2018 über das bisher registrierte Verkehrsaufkommen in diesem Quartier und dem sich daraus ergebenden Maßnahmenkatalog. Wieviele verkehrsrechtliche Maßnahmen zur Verhinderung der erlaubten 30 km/h, bei Überschreitung verbunden mit einem höheren Ausstoss von Emissionen und Lärm, soie einer hohen Gefährdung der Anwohner wurden in 2015-2018 durchgeführt? Inwieweit wurde dabei dem Schutz der Anwohner, auf deren Seite keine Gehsteige vorhanden sind, rechtskonform Rechnung getragen? Wie viele Verkehrskontrollen in 2015-2018 wurden zwischen dem Remmelsweg/Bachstr./Feldweg zum Riedweg durchgeführt und wie groß waren die Verkehrsbewegungen und die von der Stadt Bad Frhall durch ein Bußgeld o. ä. geahndeten Rechtsverstösse? Gleichzeitig beantrage ich Einsichtnahme in den bisher zwischen der Stadt Bad Frhll und der Fa. Lidl geführten Schriftverkehr über die Verkehrsproblematik des Quartiers und des betroffenen Großraumes und evtl.. vorliegende aussagefähige Gutachten hierüber! Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Werner Lindl <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Werner Lindl << Adresse entfernt >>
Werner Lindl
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkehrsproblematik aktuell und zukünfti…
An Stadt Bad Friedrichshall Details
Von
Werner Lindl
Betreff
AW: Verkehrsproblematik aktuell und zukünftig [#146733]
Datum
27. Juni 2019 10:49
An
Stadt Bad Friedrichshall
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkehrsproblematik aktuell und zukünftig“ vom 27.05.2019 (#146733) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Werner Lindl Anfragenr: 146733 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Werner Lindl << Adresse entfernt >>

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Werner Lindl
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkehrsproblematik aktuell und zukünfti…
An Stadt Bad Friedrichshall Details
Von
Werner Lindl
Betreff
AW: Verkehrsproblematik aktuell und zukünftig [#146733]
Datum
25. Dezember 2019 16:53
An
Stadt Bad Friedrichshall
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkehrsproblematik aktuell und zukünftig“ vom 27.05.2019 (#146733) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 182 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Werner Lindl Anfragenr: 146733 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/146733 Postanschrift Werner Lindl << Adresse entfernt >>