Verkehrsproblematik aktuell und zukünftig
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen über den Zugang zu den Ihnen vorliegenden Info, die den zukünftigen Verkehr zum Projekt "Lidl" betreffen. Welche zusätzlichen Belastungen kommen dadurch auf die Anwohner des Remmelesweges, der Oststr. und ggfs. der Bachstr. zu?
Einsichtnahme in die Unterlagen 2015-2018 über das bisher registrierte Verkehrsaufkommen in diesem Quartier und dem sich daraus ergebenden Maßnahmenkatalog. Wieviele verkehrsrechtliche Maßnahmen zur Verhinderung der erlaubten 30 km/h, bei Überschreitung verbunden mit einem höheren Ausstoss von Emissionen und Lärm, soie einer hohen Gefährdung der Anwohner wurden in 2015-2018 durchgeführt? Inwieweit wurde dabei dem Schutz der Anwohner, auf deren Seite keine Gehsteige vorhanden sind, rechtskonform Rechnung getragen?
Wie viele Verkehrskontrollen in 2015-2018 wurden zwischen dem Remmelsweg/Bachstr./Feldweg zum Riedweg durchgeführt und wie groß waren die Verkehrsbewegungen und die von der Stadt Bad Frhall durch ein Bußgeld o. ä. geahndeten Rechtsverstösse?
Gleichzeitig beantrage ich Einsichtnahme in den bisher zwischen der Stadt Bad Frhll und der Fa. Lidl geführten Schriftverkehr über die Verkehrsproblematik des Quartiers und des betroffenen Großraumes und evtl.. vorliegende aussagefähige Gutachten hierüber!
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage eingeschlafen
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Datum27. Mai 2019
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26. Juni 2019
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