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Entwurf Klimaschutzgesetz

den Entwurf des Klimaschutzgesetzes (bitte als Volltext und PDF). Lauf öffentlicher Äußerungen der Umweltministerin befindet sich der angesprochene Gesetzesentwurf (das sog. "Klimaschutzgesetz") derzeit in der Ressortabstimmung. Er muss daher als Volltext vorliegen. Ich bitte um die Übermittlung dieses Gesetzesentwurfs in digitaler Form (als PDF).

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    28. Mai 2019
  • Frist
    2. Juli 2019
  • 15 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr << Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: den Entwurf des Kl…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Entwurf Klimaschutzgesetz [#146916]
Datum
28. Mai 2019 12:42
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr << Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den Entwurf des Klimaschutzgesetzes (bitte als Volltext und PDF). Lauf öffentlicher Äußerungen der Umweltministerin befindet sich der angesprochene Gesetzesentwurf (das sog. "Klimaschutzgesetz") derzeit in der Ressortabstimmung. Er muss daher als Volltext vorliegen. Ich bitte um die Übermittlung dieses Gesetzesentwurfs in digitaler Form (als PDF).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr Antragsteller/in anbei erhalten Sie den Bescheid zu Ihrer Anfrage vom 28.05.2019. Mit freundlichen Grüßen
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
Entwurf Klimaschutzgesetz [#146916]
Datum
3. Juli 2019 12:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in anbei erhalten Sie den Bescheid zu Ihrer Anfrage vom 28.05.2019. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bun…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Entwurf Klimaschutzgesetz“ [#146916] [#146916]
Datum
29. Juli 2019 13:44
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/146916/auth/76847592ffc9cfc1ff2e039c387f763e8bc78ec1/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil sie nach dem UIG bzw. dem VIG, nicht aber dem IFG entschieden und letztlich abgelehnt wurde. Zwar tritt das IFG hinter dem UIG und dem VIG zurück, doch dazu müsste eines dieser beiden Gesetze einschlägig sein. Ziel des UIG ist es nach §1 einen "rechtlichen Rahmen für den freien Zugang zu Umweltinformationen" zu schaffen. Ein Gesetzesentwurf ist jedoch keine Umweltinformation - wie etwa Emissionsdaten des PRTR. Somit trifft der Anwendungsbereich des UIG nicht auf meine Anfrage zu, weshalb das UIG nicht einschlägig ist. Ziel des VIG ist es nach §1 Verbraucherinnen und Verbrauchern freien Zugang über "1. Erzeugnisse im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (Erzeugnisse) sowie 2. Verbraucherprodukte, die dem § 2 Nummer 26 des Produktsicherheitsgesetzes unterfallen (Verbraucherprodukte)" zu gewähren. Ein Gesetzesentwurf ist jedoch weder ein Lebens- noch ein Futtermitttel, noch ein Verbraucherprodukt. Somit trifft der Anwendungsbereich des VIG nicht auf meine Anfrage zu, weshalb das VIG nicht einschlägig ist. Meine Anfrage hätte daher meiner Ansicht nach nach dem IFG behandelt und positiv entschieden werden müssen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 146916.pdf - 2019-07-03_1-Bescheid_SimonDietz.pdf Anfragenr: 146916 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. 25-731/002 II#0056 Sehr Antragsteller/…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage »Entwurf Klimaschutzgesetz« [#146916] # 25-731/002 II#0056
Datum
2. August 2019 07:34
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
465,0 KB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. 25-731/002 II#0056 Sehr Antragsteller/in anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Information. Auf die Datenschutzerklärung weise ich hin: https://www.bfdi.bund.de/DE/Service/Datenschutzerklaerung/datenschutzerklaerung-node.html Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Widerspruch gegen den Bescheid vom 03.07.2019, Aktenzeichen: IK III 2 - 41005/0 Sehr << Anrede >> mit…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruch gegen den Bescheid vom 03.07.2019, Aktenzeichen: IK III 2 - 41005/0
Datum
2. August 2019
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
geschwärzt
395,9 KB
Sehr << Anrede >> mit Ihrem Schreiben vom 03.07.2019 haben Sie meine Anfrage „Entwurf Klimaschutzgesetz“ abgelehnt. Gegen diesen, oben genannten, Bescheid lege ich hiermit Widerspruch ein. Begründung: Ihr Ablehnungsbescheid steht mit der Rechtslage nicht in Einklang. Sie berufen sich in Ihrer Ablehnung auf das UIG sowie das VIG und den Umstand, dass das IFG hinter diesen Normen zurücktreten würde. Dies ist jedoch nicht der Fall, da weder das UIG noch das VIG einschlägig sind. Laut §1 UIG ist es der Zweck des UIG einen “rechtlichen Rahmen für den freien Zugang zu Umweltinformationen“ zu schaffen. Ein Gesetzentwurf ist jedoch keine Umweltinformation - wie etwa Emissionsdaten des PRTR. Somit trifft der Anwendungsbereich des UIG nicht auf meine Anfrage zu, weshalb das UIG nicht einschlägig ist. Laut §1 VIG ist es der Zweck des VIG Verbraucherinnen und Verbrauchern freien Zugang über 1. Erzeugnisse im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (Erzeugnisse) sowie 2. Verbraucherprodukte, die dem § 2 Nummer 26 des Produktsicherheitsgesetzes unterfallen (Verbraucherpro- dukte) zu gewähren. Ein Gesetzentwurf ist jedoch weder ein Lebens- noch ein Futtermitttel, noch ein Verbraucherprodukt. Somit trifft der Anwendungsbereich des VIG nicht auf meine Anfrage zu, weshalb das VIG nicht einschlägig ist. Das IFG könnte nur hinter einschlägigen Normen zurücktreten. Meine Anfrage hätte daher – meiner Ansicht nach – nach dem IFG behandelt und positiv entschieden werden müssen. Zur Vermeidung eines zeit- und kostenaufwendigen Verfahrens bitte ich Sie, den Ablehnungsbescheid vom 03.07.2019 aufzuheben, meine Anfrage nach dem IFG zu behandeln und mir das angeforderte Dokument zukommen zu lassen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Anfragesteller:in >>
AW: Widerspruch gegen den Bescheid vom 03.07.2019, Aktenzeichen: IK III 2 - 41005/0 [#146916] Sehr << Anrede…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Widerspruch gegen den Bescheid vom 03.07.2019, Aktenzeichen: IK III 2 - 41005/0 [#146916]
Datum
6. August 2019 13:01
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Entwurf Klimaschutzgesetz“ vom 28.05.2019 (#146916) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die ursprüngliche Frist mittlerweile um 36 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Bitte bestätigen Sie mir auch, dass sie meinen Widerspruch gegen den Bescheid vom 03.07.2019 fristgerecht per Fax erhalten haben. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 146916 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Stahnsdorfer Str. 152c 14482 Potsdam

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
14. August 2019 18:06
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

Dokumente