Anteil von Suizidtoten in Behandlung

Anteil der jährlich ~ 10000 Suizidopfer die:
1. jemals in Psychologischer Behandlung waren.
2. im Monat vor dem Ableben in Psychologischer Behandlung waren.
3. nie zuvor in Psychologischer Behandlung waren.

Wie sie Psychologische Behandlung definieren ist erstmal Ihnen überlassen, ich würde vorschlagen nur diejenigen zu zählen die eine Überweisung zur Behandlung hatten.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    28. Mai 2019
  • Frist
    2. Juli 2019
  • Ein:e Follower:in
Philipp Thaler
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Anteil der …
An Kassenärztliche Bundesvereinigung Details
Von
Philipp Thaler
Betreff
Anteil von Suizidtoten in Behandlung [#146971]
Datum
28. Mai 2019 16:17
An
Kassenärztliche Bundesvereinigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Anteil der jährlich ~ 10000 Suizidopfer die: 1. jemals in Psychologischer Behandlung waren. 2. im Monat vor dem Ableben in Psychologischer Behandlung waren. 3. nie zuvor in Psychologischer Behandlung waren. Wie sie Psychologische Behandlung definieren ist erstmal Ihnen überlassen, ich würde vorschlagen nur diejenigen zu zählen die eine Überweisung zur Behandlung hatten.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Philipp Thaler <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Philipp Thaler
Kassenärztliche Bundesvereinigung
Extern-Vertraulich Sehr geehrter Herr Thaler, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung stehen die von Ihnen gewünsc…
Von
Kassenärztliche Bundesvereinigung
Betreff
Anteil von Suizidtoten in Behandlung (#146971)
Datum
12. Juni 2019 14:09
Status
Warte auf Antwort
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Extern-Vertraulich Sehr geehrter Herr Thaler, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung stehen die von Ihnen gewünschten Daten nicht zur Verfügung. Dementsprechend können wir Ihren Antrag nicht bedienen. Freundliche Grüße
Philipp Thaler
Wenn ihnen die Informationen nicht vorliegen, können sie mich dann wenigstens auf eine Stelle verweisen, der die I…
An Kassenärztliche Bundesvereinigung Details
Von
Philipp Thaler
Betreff
AW: Anteil von Suizidtoten in Behandlung (#146971) [#146971]
Datum
13. Juni 2019 14:22
An
Kassenärztliche Bundesvereinigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Wenn ihnen die Informationen nicht vorliegen, können sie mich dann wenigstens auf eine Stelle verweisen, der die Informationen vorliegen könnten. Ich habe das BKA, das Statistische Bundesamt, das Innenministerium und das Gesundheistministerium schon versucht und wurde mehrfach auf sie verwiesen. Mit freundlichen Grüßen Philipp Thaler Anfragenr: 146971 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Philipp Thaler
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsges…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Philipp Thaler
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Anteil von Suizidtoten in Behandlung“ [#146971] [#146971]
Datum
13. Juni 2019 14:25
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/146971 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil das BKA, die Ärztekammer, das Gesundheitsministerium, das Statistische Bundesamt und das Innenministerium mir entweder nicht helfen konnten oder mich an diese Stelle verwiesen haben. Mir fehlen die Informationen immer noch. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Philipp Thaler Anhänge: - 146971.pdf - 2019-06-12_1-image001.gif - 2019-06-12_1-image002.gif Anfragenr: 146971 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
14. Juni 2019 12:37
Status
Anfrage abgeschlossen

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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geschwärzt
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Kassenärztliche Bundesvereinigung
Extern-Vertraulich Sehr geehrter Herr Thaler, die Feststellung der Todesursache in einer Leichenschau ist nicht G…
Von
Kassenärztliche Bundesvereinigung
Betreff
Anteil von Suizidtoten in Behandlung [#146971]
Datum
18. Juni 2019 11:37
Status
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Extern-Vertraulich Sehr geehrter Herr Thaler, die Feststellung der Todesursache in einer Leichenschau ist nicht Gegenstand des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung. Dementsprechend rechnet auch der den Tod feststellende Arzt nicht gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung ab. Daher haben wir keine Daten über die Todesfeststellung. Leider kann ich Ihnen - mangels Kenntnis - auch keine Organisation oder Stelle nennen, die über die entsprechenden Daten verfügt. Freundliche Grüße