Bestimmungen über die Rückführung ausländischer Staatsangehöriger auf dem Luftweg (Best Rück Luft)

Die Bestimmungen über die Rückführung ausländischer Staatsangehöriger auf dem Luftweg (Best Rück Luft)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. Mai 2019
  • Frist
    2. Juli 2019
  • 3 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Bestimm…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Bestimmungen über die Rückführung ausländischer Staatsangehöriger auf dem Luftweg (Best Rück Luft) [#147134]
Datum
28. Mai 2019 23:39
An
Bundespolizeipräsidium
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Bestimmungen über die Rückführung ausländischer Staatsangehöriger auf dem Luftweg (Best Rück Luft)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Bundespolizeipräsidium
IFG-Antrag 71 - 10 00 11 - 0003 - Band 19-35 Sehr geehrter Herr Semsrott, hiermit bestätige ich den Eingang Ihre…
Von
Bundespolizeipräsidium
Betreff
IFG-Antrag
Datum
29. Mai 2019 12:08
Status
Warte auf Antwort
71 - 10 00 11 - 0003 - Band 19-35 Sehr geehrter Herr Semsrott, hiermit bestätige ich den Eingang Ihres IFG-Antrags vom 28. Mai 2019 im für die Bearbeitung zuständigen Referat 71. Der Antrag wird unter dem o.g. Aktenzeichen bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Bundespolizeipräsidium
IFG-Antrag 71 - 10 00 11 - 0003 - Band 19-35 Sehr geehrter Herr Semsrott, die Bearbeitung Ihres IFG-Antrages vom…
Von
Bundespolizeipräsidium
Betreff
IFG-Antrag
Datum
28. Juni 2019 07:56
Status
Anfrage abgeschlossen
71 - 10 00 11 - 0003 - Band 19-35 Sehr geehrter Herr Semsrott, die Bearbeitung Ihres IFG-Antrages vom 28. Mai 2019 dauert aufgrund interner Abstimmungen noch an. Ich bitte daher noch um etwas Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: IFG-Antrag [#147134] Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Bestimmungen üb…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: IFG-Antrag [#147134]
Datum
25. Juli 2019 00:24
An
Bundespolizeipräsidium
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Bestimmungen über die Rückführung ausländischer Staatsangehöriger auf dem Luftweg (Best Rück Luft)“ vom 28.05.2019 (#147134) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 24 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 147134 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: IFG-Antrag [#147134] Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Bestimmungen üb…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: IFG-Antrag [#147134]
Datum
11. August 2019 19:13
An
Bundespolizeipräsidium
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Bestimmungen über die Rückführung ausländischer Staatsangehöriger auf dem Luftweg (Best Rück Luft)“ vom 28.05.2019 (#147134) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 41 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Ich weise darauf hin, dass bald die Einreichung einer Untätigkeitsklage möglich ist. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 147134 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundespolizeipräsidium
AW: IFG-Antrag [#147134] 71-10 00 11 - 0003 - 19-35 Sehr geehrter Herr Semsrott, eine Antwort zu Ihrer Anfrage w…
Von
Bundespolizeipräsidium
Betreff
AW: IFG-Antrag [#147134]
Datum
13. August 2019 10:33
Status
71-10 00 11 - 0003 - 19-35 Sehr geehrter Herr Semsrott, eine Antwort zu Ihrer Anfrage wird Ihnen in den nächsten Tagen zu gehen. Die lange Bearbeitungsdauer aufgrund von internen Abstimmungen bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen

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Bundeskriminalamt
Antwort Sehr geehrter Herr Semsrott, mit E-Mail vom 28. Mai 2019 baten Sie um Übersendung der Bestimmungen über d…
Von
Bundeskriminalamt
Via
Briefpost
Betreff
Antwort
Datum
13. August 2019
Status
Sehr geehrter Herr Semsrott, mit E-Mail vom 28. Mai 2019 baten Sie um Übersendung der Bestimmungen über die Rückführung ausländischer Staatsangehöriger auf dem Luftweg (Best Rück Luft). § 1 Absatz 1 IFG gewährt jedermann nach Maßgabe des Gesetzes einen Zugang zu amtlichen Informationen. Anliegend übersende ich Ihnen eine teilgeschwärzte Ausfertigung der "Bestimmungen über die Rückführung ausländischer Staatsangehöriger auf dem Luftweg (Best Rück Luft)". Diese Auskunft ergeht kostenfrei. Mit freundlichen Grüßen

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