Rede Röseler 23.5. Ostdeutscher Sparkassenverband

Bis vor kurzem konnte unter folgender URL eine Rede von Herrn Röseler eingesehen werden.
https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Reden/re_190523_Jahrestagung_Ostdeutscher_Sparkassenverband.html

Gerne würde ich mich über eine Kopie der Rede freuen.

Daher zwei Fragen:

1. Können Sie mir den depublizierten Redetext zukommen lassen?
2. Was sind die Gründe für die Depublizierung der Rede?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. Mai 2019
  • Frist
    2. Juli 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bis vor kurzem konn…
An Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rede Röseler 23.5. Ostdeutscher Sparkassenverband [#147307]
Datum
29. Mai 2019 18:27
An
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bis vor kurzem konnte unter folgender URL eine Rede von Herrn Röseler eingesehen werden. https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Reden/re_190523_Jahrestagung_Ostdeutscher_Sparkassenverband.html Gerne würde ich mich über eine Kopie der Rede freuen. Daher zwei Fragen: 1. Können Sie mir den depublizierten Redetext zukommen lassen? 2. Was sind die Gründe für die Depublizierung der Rede?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihren Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Reg…
Von
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Betreff
AW: Antrag nach dem IFG/UIG/VIG - WG: Rede Röseler 23.5. Ostdeutscher Sparkassenverband [#147307]
Datum
6. Juni 2019 13:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihren Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) vom 31.05.2019 antworte ich wie folgt (s. Anhang). Mit freundlichen Grüßen