Aktenzeichen 26-58, Nachweis biologischer Kampfstoffe

Die Akte mit dem Aktenzeichen 26-63-60 zum Thema "Nachweis biologischer Kampfstoffe".

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    29. Mai 2019
  • Frist
    2. Juli 2019
  • 5 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Akte mit dem Ak…
An Bundesnachrichtendienst Details
Von
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Betreff
Aktenzeichen 26-58, Nachweis biologischer Kampfstoffe [#147349]
Datum
29. Mai 2019 22:05
An
Bundesnachrichtendienst
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Akte mit dem Aktenzeichen 26-63-60 zum Thema "Nachweis biologischer Kampfstoffe".
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesnachrichtendienst
Ihre Anfrage über die Plattform fragdenstaat.de Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage über die Plattform frag…
Von
Bundesnachrichtendienst
Betreff
Ihre Anfrage über die Plattform fragdenstaat.de
Datum
20. Juni 2019 09:40
Status
Warte auf Antwort

Identitätsnachweis

Die Behörde verlangt offenbar, dass Sie ihr eine Kopie eines Personalausweises schicken. Dies ist nicht rechtens und das sollten Sie der Behörde mitteilen. Dazu können Sie unsere Antwortvorlage nutzen.

Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage über die Plattform fragdenstaat.de ist hier eingegangen. Auf Grund der zahlreichen Anfragen auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG), des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) oder des Umweltinformationsgesetzes (UIG) an den Bundesnachrichtendienst, und insbesondere um unkontrollierten Ausforschungsversuchen von Dritten  (vgl. § 2 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 BNDG) oder missbräuchlichen Anfragen zu begegnen, bitte ich um Verständnis, dass zur weiteren Bearbeitung Ihrer Anfrage die Übersendung einer Kopie Ihres Personalausweises erforderlich ist. Allerdings genügen Name, Anschrift, Geburtsdatum und Gültigkeitsdauer. Alle anderen auf der Kopie befindlichen Daten (z.B. Personalausweisnummer, Lichtbild, persönliche Merkmale, Staatsangehörigkeit) können geschwärzt werden. Die Ausweiskopie wird ausschließlich zur Identitätsprüfung verwendet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage über die Plattform fragdenstaat.de [#147349] Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre M…
An Bundesnachrichtendienst Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage über die Plattform fragdenstaat.de [#147349]
Datum
20. Juni 2019 10:00
An
Bundesnachrichtendienst
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Gemäß § 2 Abs. 1 VIG hat jede Person grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu Verbraucherinformationen. Ein Identitätsnachweis hierüber wird vom Gesetz ausdrücklich nicht verlangt. Hinzu kommt, dass hier die Voraussetzungen einer gesetzlichen Datenerhebung nicht vorliegen: Öffentliche Stellen dürfen personenbezogene Daten nur erheben, wenn die Kenntnis dieser Daten zur rechtmäßigen Erfüllung der Aufgaben der erhebenden Stelle erforderlich ist. Da das Verbraucherinformationsgesetz die Erhebung der Daten überhaupt nicht erfordert, ist die Datenerhebung unzulässig. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 147349 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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AW: Ihre Anfrage über die Plattform fragdenstaat.de [#147349] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfrei…
An Bundesnachrichtendienst Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage über die Plattform fragdenstaat.de [#147349]
Datum
9. Juli 2019 11:47
An
Bundesnachrichtendienst
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Aktenzeichen 26-58, Nachweis biologischer Kampfstoffe“ vom 29.05.2019 (#147349) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 8 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 147349 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>