Errichtungsanordnung der Datei "Gruppen- und Szenegewalt"

Die aktuelle Errichtungsanordnung der Datei "Gruppen- und Szenegewalt" sowie deren Vorversionen seit Einrichtung der Datei.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    30. Januar 2016
  • Frist
    4. März 2016
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Behörde für Inneres und Sport Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Errichtungsanordnung der Datei "Gruppen- und Szenegewalt" [#14750]
Datum
30. Januar 2016 15:16
An
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Die aktuelle Errichtungsanordnung der Datei "Gruppen- und Szenegewalt" sowie deren Vorversionen seit Einrichtung der Datei.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Sehr geehrtAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren unten stehenden Antrag nach dem HmbTG. Ihr Antrag ist bei d…
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Betreff
AW: Errichtungsanordnung der Datei "Gruppen- und Szenegewalt" [#14750]
Datum
1. Februar 2016 12:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren unten stehenden Antrag nach dem HmbTG. Ihr Antrag ist bei der Behörde für Inneres und Sport eingegangen und wurde an die Polizei Hamburg weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Sehr geehrtAntragsteller/in im Anhang befindet sich die Eingangsbestätigung der Polizei in Sachen Ihrer Anfrage …
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Betreff
Errichtungsanordnung der Datei "Gruppen- und Szenegewalt" [#14750]
Datum
4. Februar 2016 12:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in im Anhang befindet sich die Eingangsbestätigung der Polizei in Sachen Ihrer Anfrage gem. §1 Hamburgisches Transparenzgesetz HmbTG vom 30.01.2016 zum Thema: "Errichtungsanordnung der Datei "Gruppen- und Szenegewalt" [#14750]" Mit freundlichen Grüßen
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Sehr geehrtAntragsteller/in im Anhang befindet sich die Bitte der Polizei Hamburg nach der Nennung einer zustellu…
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Betreff
Errichtungsanordnung der Datei "Gruppen- und Szenegewalt" [#14750]
Datum
9. Februar 2016 14:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in im Anhang befindet sich die Bitte der Polizei Hamburg nach der Nennung einer zustellungsfähigen Anschrift in Sachen Ihrer Anfrage gem. §1 Hamburgisches Transparenzgesetz HmbTG vom 30.01.2016 zum Thema: "Errichtungsanordnung der Datei "Gruppen- und Szenegewalt" [#14750]" Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Anschrift finden Sie unten angehängt. Ich bitte um einen qualifizierten und…
An Behörde für Inneres und Sport Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Errichtungsanordnung der Datei "Gruppen- und Szenegewalt" [#14750]
Datum
9. Februar 2016 19:38
An
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Anschrift finden Sie unten angehängt. Ich bitte um einen qualifizierten und ausführlichen Ablehnungbescheid, um bereits im Vorverfahren zu einer Abänderung Ihrer Rechtsauffassung beitragen zu können. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 14750 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Sehr geehrtAntragsteller/in im Anhang befindet sich -per E-Mail vorab- die Antwort des Landeskriminalamts Hamburg…
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Betreff
Errichtungsanordnung der Datei "Gruppen- und Szenegewalt" [#14750]
Datum
29. Februar 2016 08:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in im Anhang befindet sich -per E-Mail vorab- die Antwort des Landeskriminalamts Hamburg Fachstab Grundsatz (LKA FSt 21) in Sachen Ihrer Anfrage gem. §1 Hamburgisches Transparenzgesetz HmbTG vom 30.01.2016 zum Thema: "Errichtungsanordnung der Datei "Gruppen- und Szenegewalt" [#14750]" Dieser Bescheid geht Ihnen im Original auf dem Postwege zu. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgeset…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Errichtungsanordnung der Datei "Gruppen- und Szenegewalt"" [#14750]
Datum
29. Februar 2016 17:17
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/14750 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht in dieser Form angelehnt. Zwar mag der erste Halbsatz des § 9 (1) HmbTG i.V.m. HmbDSG eine Sperrwirkung entfalten, dann wäre jedoch der zweite Halbsatz anzuwenden, d.h. es müsste zumindest eine Darstellung des Gegenstands der Information zugänglich gemacht werden. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 14750 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr geehrtAntragsteller/in wir haben Ihren Fall geprüft. Die Ausführungen des LKA sind sehr kurz, aber in der Sa…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage "Errichtungsanordnung der Datei "Gruppen- und Szenegewalt"" [#14750] (D3/2016/16-IFG)
Datum
1. März 2016 17:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in wir haben Ihren Fall geprüft. Die Ausführungen des LKA sind sehr kurz, aber in der Sache zutreffend. Die Rechtsansicht wurde in einem anderen Zusammenhang von uns gemeinsam mit der Polizei erarbeitet: Nach richtiger Auffassung sind Errichtungsanordnungen der Polizei nach § 26 PolDVG gem. §§ 9 Abs. 3 Satz 3 i.V.m. 23 Abs. 6 Satz 1 HmbDSG vom Einblicksrecht für jedermann ausgenommen. Zwar bezieht sich § 9 Abs. 3 Satz 3 HmbDSG nur auf Verfahrensbeschreibungen, nicht auf Errichtungsanordnungen und nimmt nur diese vom Einsichtsrecht aus. Wir sind aber der Ansicht, dass mit "Verfahrensbeschreibungen" nach § 9 Abs. 3 Satz 3 HmbDSG auch polizeiliche Errichtungsanordnungen gemeint sind. Die Gesetzesbegründung zur Einführung der Errichtungsanordnung erklärt, dass es sich bei der Errichtungsanordnung um eine besondere Form der Dateibeschreibung handelt (Bü.-Drs. 13/5422, Seite 31). Aus der Dateibeschreibung wurde dann das Verfahrensverzeichnis (Bü.-Drs. 16/3995, Seite 14 f., wobei der Gesetzgeber munter zwischen den Begriffen Dateiverzeichnis/-beschreibung bzw. Verfahrensverzeichnis/-beschreibung hin und herspringt; wir gehen davon aus, dass es sich dabei um die mangelnde terminologische Disziplin des Gesetzgebers handelt und damit keine unterschiedlichen Inhalte gemeint sind.). Unserer Ansicht nach ist die Ausnahme vom Einblicksrecht nach §§ 9 Abs. 3 Satz 3 i.V.m. 23 Abs. 6 Satz 1 HmbDSG für Verfahrensbeschreibungen auf Errichtungsanordnungen nach § 26 PolDVG als polizeilicher Unterfall der Verfahrensbeschreibung direkt anwendbar. Die Ansicht der Polizei, dass diese Ausnahme vom allgemeinen Einblicksrecht auch für das Hamburgische Transparenzgesetz Sperrwirkung entfaltet, halten wir für plausibel. Eine fehlerhafte Rechtsanwendung können wir nicht erkennen. Dies bedeutet aber nicht, dass Sie nicht trotzdem die Möglichkeit haben, gerichtlich gegen die verweigerte Herausgabe durch die Polizei vorzugehen. Es ist uns nicht bekannt, dass diese Fragen schon einmal gerichtlich geklärt worden wären. Sie können also versuchen, durch Widerspruch und Klage eine Herausgabe der Information zu erzwingen. Sie fragen außerdem, ob die Polizei nicht nach § 9 Abs. 1 HmbTG eine Darstellung des Informationsgegenstands und des Titels im nach Maßgabe des HmbTG zulässigen Umfang zugänglich zu machen hätte. Wir haben diese Frage zum Anlass genommen, dies mit der Polizei zu besprechen. Die Polizei ist grundsätzlich gewillt, Ihnen eine Darstellung des Gegenstands und des Titels zukommen zu lassen. Es ist nur fraglich, ob Sie dabei irgendetwas erfahren, was Sie bislang noch nicht wussten. Nach Rücksprache wird die Polizei versuchen, Ihnen eine hilfreiche Auskunft zu geben. Wenn Sie mit der ergänzenden Antwort unzufrieden sind, können Sie sich wieder an uns wenden. Die Polizei erhält eine Kopie dieser E-Mail. Mit freundlichen Grüßen
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Antrag auf Informationszugang nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) vom 29.02.2016 an den Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI)
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Via
Briefpost
Betreff
Antrag auf Informationszugang nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) vom 29.02.2016 an den Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI)
Datum
10. Mai 2016
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
173,5 KB
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag auf Informationszugang nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) vom 29.02.2016 an den Hamburgis…
An Behörde für Inneres und Sport Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag auf Informationszugang nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) vom 29.02.2016 an den Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) [#14750]
Datum
29. Juni 2016 06:40
An
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Errichtungsanordnung der Datei "Gruppen- und Szenegewalt"“ vom 30.01.2016 (#14750) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 118 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 14750 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Antrag auf Informationszugang nach dem HmbTG vom 29.02.2016 Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Ma…
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Betreff
Antrag auf Informationszugang nach dem HmbTG vom 29.02.2016
Datum
5. Juli 2016 13:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 29.06.2016, in der Sie anmerken, dass Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem HmbTG vom 29.02.2016 noch nicht beantwortet worden sei. Ich kann Ihnen mitteilen, dass wir den o.g. Antrag bereits am 10.05.2016 in Form eines an Sie gerichteten Briefes beantwortet haben. Eine Kopie des Briefes füge ich dieser E-Mail noch einmal als Anlage bei. Mit freundlichen Grüßen