Verteilung der Grundschullehrer Bayerns

Verteilung neuer Grundschullehrer(gerade beendetes 2. Staatsexamen) an bayrischen Grundschulen im Jahr 2018. Hierbei interessiert mich besonders der übriggebliebene Bedarf in den einzelnen Regierungsbezirken.
Ein größerer Schwerpunkt liegt hier für mich bei Niederbayern und Oberbayern, besonders Landkreise an der Österreichischen Grenze.

Ich stelle diese Anfrage, da sich das Ergebnis des Versetzungsverfahren auf meine Wohnsituation auswirken wird und ich schon vor Abschluss des Verfahrens eine genauere Planung für mich ermöglichen möchte indem ich eine absehbare Verteilung für dieses Jahr erkenne.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    31. Mai 2019
  • Frist
    30. Juni 2019
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Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Verteilung neuer …
An Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verteilung der Grundschullehrer Bayerns [#147720]
Datum
31. Mai 2019 15:33
An
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Verteilung neuer Grundschullehrer(gerade beendetes 2. Staatsexamen) an bayrischen Grundschulen im Jahr 2018. Hierbei interessiert mich besonders der übriggebliebene Bedarf in den einzelnen Regierungsbezirken. Ein größerer Schwerpunkt liegt hier für mich bei Niederbayern und Oberbayern, besonders Landkreise an der Österreichischen Grenze. Ich stelle diese Anfrage, da sich das Ergebnis des Versetzungsverfahren auf meine Wohnsituation auswirken wird und ich schon vor Abschluss des Verfahrens eine genauere Planung für mich ermöglichen möchte indem ich eine absehbare Verteilung für dieses Jahr erkenne.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail, die das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und …
Von
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Betreff
AW: Verteilung der Grundschullehrer Bayerns [#147720]
Datum
19. September 2019 14:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail, die das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus über die Plattform https://fragdenstaat.de erreicht hat. Gleichzeitig möchte ich die verzögerte Antwort auf Ihr Schreiben entschuldigen. Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus beantwortet gerne Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern und freut sich über deren Zusendungen. Bitte richten Sie Ihre Anfrage direkt an die Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung. Informationen erhalten Sie unmittelbar bei „BAYERN | DIREKT – der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung“. Sie erreichen die Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung von Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 16:00 Uhr per Telefon unter 089 12 22 20 per E-Mail unter <<E-Mail-Adresse>> oder über das Kontaktformular unter: https://www.bayern.de/service/kontakt. Den direkten Kontakt für Ihr Anliegen können Sie auch finden über die Plattform http://www.freistaat.bayern Informationen zu Schule in Bayern finden Sie unter https://www.km.bayern.de Darüber hinaus bittet die Staatsregierung um Verständnis, dass gemäß § 17 Abs. 2 Satz 1 AGO nur individualisierbare Zuschriften bearbeitet werden können. Das bedeutet, dass der Adressat einer Zuschrift verifizierbar sein muss. Wir hoffen, wir konnten Ihnen damit weiterhelfen und freuen uns auf Ihre Zuschrift ohne Umwege über Dritte. Mit freundlichen Grüßen