Deutschen Geheimdienst

Sehr geehrte Damen und Herren,

aus gegebenen Anlass:
https://fragdenstaat.de/blog/2019/05/29/klage-gegen-bnd-erfolgreich-geheimdienst-muss-grundsatzlich-auskunft-geben/

Wie aus den Presseberichten zum „Bericht des parlamentarischen Kontrollgremiums“ für das Jahr 2010 hervorgeht, haben die drei deutschen Geheimdienste insgesamt über 37 Mio. E-Mails im Jahr 2010 „überwacht“ und dabei 213 verwertbare Beweise gefunden.

Dazu folgende Fragen:

1. Wie hoch war der Anteil des BND? Was bedeutet im Zusammenhang „überwacht“? Wird der Internetverkehr an bestimmten Knotenpunkten überwacht und nach verdächtigen Nachrichten gescannt oder erfolgt die Suche bei deutschen Providern und/oder Mailanbietern?

2. Stellvertretend wird immer wieder das Wort „Bombe“ genannt. Was sind die erfolgreichsten Schlagworte und wer hat diese Liste für Ihre Behörde erstellt? Erfolgt eine Evaluierung der Ergebnisse und eine entsprechende Entfernung von „schlechten“ Schlagwörtern oder wächst diese Liste stetig?

3. Wurden die Betroffenen, bei denen verwertbare Beweise gefunden wurden über das Vorgehen der Geheimdienste informiert? Wenn nein, warum nicht?

4. Wie erfolgte die Auswertung der verdächtigen E-Mails? Werden in den Geheimdiensten am Tag über 100.000 E-Mails gelesen und auf ihr Gefahrenpotential bewertet? Wie viele Mitarbeiter sind dafür notwendig?

5. Wie hoch war der Anteil der 213 gefundenen Beweise innerhalb des BND und wie viele Ermittlungsverfahren ergingen aus den 213 gefundenen Beweisen? Welche Verbrechen wurden damit verfolgt?

5. Wie beurteilen Sie selbst die Effektivität dieser Maßnahmen?

6. Wie beurteilen Sie die Erfolgsmöglichkeiten in den nächsten Jahren im Hinblick auf den Einsatz von E-Mail Verschlüsselung?

7. Wieviele V-Leute sind momentan (Stand 2019) in diversen Gruppierungen, als gefährdet eingestuft (rechts, links, etc. ), unterwegs?

Danke.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    31. Mai 2019
  • Frist
    2. Juli 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrte Damen …
An Bundesnachrichtendienst Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Deutschen Geheimdienst [#147778]
Datum
31. Mai 2019 21:22
An
Bundesnachrichtendienst
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Damen und Herren, aus gegebenen Anlass: https://fragdenstaat.de/blog/2019/05/29/klage-gegen-bnd-erfolgreich-geheimdienst-muss-grundsatzlich-auskunft-geben/ Wie aus den Presseberichten zum „Bericht des parlamentarischen Kontrollgremiums“ für das Jahr 2010 hervorgeht, haben die drei deutschen Geheimdienste insgesamt über 37 Mio. E-Mails im Jahr 2010 „überwacht“ und dabei 213 verwertbare Beweise gefunden. Dazu folgende Fragen: 1. Wie hoch war der Anteil des BND? Was bedeutet im Zusammenhang „überwacht“? Wird der Internetverkehr an bestimmten Knotenpunkten überwacht und nach verdächtigen Nachrichten gescannt oder erfolgt die Suche bei deutschen Providern und/oder Mailanbietern? 2. Stellvertretend wird immer wieder das Wort „Bombe“ genannt. Was sind die erfolgreichsten Schlagworte und wer hat diese Liste für Ihre Behörde erstellt? Erfolgt eine Evaluierung der Ergebnisse und eine entsprechende Entfernung von „schlechten“ Schlagwörtern oder wächst diese Liste stetig? 3. Wurden die Betroffenen, bei denen verwertbare Beweise gefunden wurden über das Vorgehen der Geheimdienste informiert? Wenn nein, warum nicht? 4. Wie erfolgte die Auswertung der verdächtigen E-Mails? Werden in den Geheimdiensten am Tag über 100.000 E-Mails gelesen und auf ihr Gefahrenpotential bewertet? Wie viele Mitarbeiter sind dafür notwendig? 5. Wie hoch war der Anteil der 213 gefundenen Beweise innerhalb des BND und wie viele Ermittlungsverfahren ergingen aus den 213 gefundenen Beweisen? Welche Verbrechen wurden damit verfolgt? 5. Wie beurteilen Sie selbst die Effektivität dieser Maßnahmen? 6. Wie beurteilen Sie die Erfolgsmöglichkeiten in den nächsten Jahren im Hinblick auf den Einsatz von E-Mail Verschlüsselung? 7. Wieviele V-Leute sind momentan (Stand 2019) in diversen Gruppierungen, als gefährdet eingestuft (rechts, links, etc. ), unterwegs? Danke.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesnachrichtendienst
Ihre Anfrage über die Plattform fragdenstaat.de Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage über die Plattform frag…
Von
Bundesnachrichtendienst
Betreff
Ihre Anfrage über die Plattform fragdenstaat.de
Datum
20. Juni 2019 09:46
Status
Warte auf Antwort

Identitätsnachweis

Die Behörde verlangt offenbar, dass Sie ihr eine Kopie eines Personalausweises schicken. Dies ist nicht rechtens und das sollten Sie der Behörde mitteilen. Dazu können Sie unsere Antwortvorlage nutzen.

Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage über die Plattform fragdenstaat.de ist hier eingegangen. Auf Grund der zahlreichen Anfragen auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG), des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) oder des Umweltinformationsgesetzes (UIG) an den Bundesnachrichtendienst, und insbesondere um unkontrollierten Ausforschungsversuchen von Dritten  (vgl. § 2 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 BNDG) oder missbräuchlichen Anfragen zu begegnen, bitte ich um Verständnis, dass zur weiteren Bearbeitung Ihrer Anfrage die Übersendung einer Kopie Ihres Personalausweises erforderlich ist. Allerdings genügen Name, Anschrift, Geburtsdatum und Gültigkeitsdauer. Alle anderen auf der Kopie befindlichen Daten (z.B. Personalausweisnummer, Lichtbild, persönliche Merkmale, Staatsangehörigkeit) können geschwärzt werden. Die Ausweiskopie wird ausschließlich zur Identitätsprüfung verwendet. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage über die Plattform fragdenstaat.de [#147778] Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre M…
An Bundesnachrichtendienst Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage über die Plattform fragdenstaat.de [#147778]
Datum
14. Juli 2019 19:59
An
Bundesnachrichtendienst
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Gemäß § 2 Abs. 1 VIG hat jede Person grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu Verbraucherinformationen. Ein Identitätsnachweis hierüber wird vom Gesetz ausdrücklich nicht verlangt. Hinzu kommt, dass hier die Voraussetzungen einer gesetzlichen Datenerhebung nicht vorliegen: Öffentliche Stellen dürfen personenbezogene Daten nur erheben, wenn die Kenntnis dieser Daten zur rechtmäßigen Erfüllung der Aufgaben der erhebenden Stelle erforderlich ist. Da das Verbraucherinformationsgesetz die Erhebung der Daten überhaupt nicht erfordert, ist die Datenerhebung unzulässig. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 147778 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>