Unterlagen Lärmschutz Stadtfeste

Anfrage an: Stadt Darmstadt

die aktuellsten Unterlagen (bspw. Genehmigungen, (Rechts-)Gutachten, Auflagen, Maßnahmenkataloge, ...) bezüglich Lärm und Lärmschutz für die beiden Feste Schlossgrabenfest und Heinerfest

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    1. Juni 2019
  • Frist
    5. Juli 2019
  • 0 Follower:innen
Stephan Voeth
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: die aktu…
An Stadt Darmstadt Details
Von
Stephan Voeth
Betreff
Unterlagen Lärmschutz Stadtfeste [#147983]
Datum
1. Juni 2019 23:31
An
Stadt Darmstadt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die aktuellsten Unterlagen (bspw. Genehmigungen, (Rechts-)Gutachten, Auflagen, Maßnahmenkataloge, ...) bezüglich Lärm und Lärmschutz für die beiden Feste Schlossgrabenfest und Heinerfest
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Stephan Voeth <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Stephan Voeth << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Stephan Voeth
Stadt Darmstadt
Sehr geehrter Herr Voeth, Ihre Anfrage ist bei der Stadtverwaltung Darmstadt eingegangen. Diese Anfrage berücksic…
Von
Stadt Darmstadt
Betreff
Antw: Unterlagen Lärmschutz Stadtfeste [#147983]
Datum
3. Juni 2019 16:53
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

OhlemuellerRoland.vcf
2,2 KB


Sehr geehrter Herr Voeth, Ihre Anfrage ist bei der Stadtverwaltung Darmstadt eingegangen. Diese Anfrage berücksichtigt allerdings nicht, dass hessische Kommunen durch das neue Hessische Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) zwar die Möglichkeit haben, einen grundsätzlichen Anspruch auf Informationszugang zu gewähren, dieser aber erst gemäß § 81 Abs. 1 Nr. 7 HDSIG durch Satzung ausdrücklich bestimmt sein muss. Da die Wissenschaftsstadt Darmstadt hierzu keine Satzung erlassen hat, findet auch § 80 HDSIG (Anspruch auf Informationszugang) keine Anwendung und wir haben somit keine Auskunftspflicht nach dieser Norm. Da die Genehmigungen bzw. Sicherheitskonzepte, in welchen Rahmenbedingungen zum Lärmsschutz enthalten sind, zunächst nur im Verhältnis der Genehmigungsbehörde zum Veranstalter wirken, können wir Ihnen die gewünschte Auskunft nicht erteilen. Mit freundlichen Grüßen
Stephan Voeth
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsges…
An Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Stephan Voeth
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Unterlagen Lärmschutz Stadtfeste“ [#147983] [#147983]
Datum
3. Juni 2019 17:40
An
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Hessen (HUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/147983 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Auflagen und Genehmigungen im Rahmen des Lärmschutzes direkten Einfluss auf Umweltbedingungen haben. Die Überwachung der Einhaltung des Immisionsschutzes ist gem. §4 ImSchZuV eine Aufgabe, die der Magistrat der Stadt Darmstadt (bzw. von ihm ermächtigte Beigeordnete) als Vollzugsbehörde für das Land erledigt (https://beck-online.beck.de/?vpath=bibdata%2Fges%2FHESImSchZustVO%2Fcont%2FHESImSchZustVO%2EP4%2Ehtm). In dieser Hinsicht ist es unerheblich, ob die Stadt Darmstadt in kommunaler Selbstverwaltung eine Informationsfreiheitssatzung für ihre Angelegenheiten hat. Aufgaben des Immissionsschutzes sind Auftragsangelegenheiten im Sinne des § 4 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung und des § 4 Abs. 2 der Hessischen Landkreisordnung. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Stephan Voeth Anhänge: - 147983.pdf - 2019-06-03_1-OhlemuellerRoland.vcf Anfragenr: 147983 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Eingangsbestätigung Aktenzeichen 90.19.35:0028 Bitte um Verständnis für lange Bearbeitungszeit aufgrund hohem Bes…
Von
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Via
Briefpost
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
5. Juli 2019
Status
Warte auf Antwort
Aktenzeichen 90.19.35:0028 Bitte um Verständnis für lange Bearbeitungszeit aufgrund hohem Beschwerde- und Anfrageaufkommens
Stephan Voeth
Sehr geehrte<< Anrede >> Ihren Ausführungen bezüglich des HDSIG vermag ich nicht zu widersprechen. W…
An Stadt Darmstadt Details
Von
Stephan Voeth
Betreff
AW: Antw: Unterlagen Lärmschutz Stadtfeste [#147983]
Datum
24. Juli 2019 12:25
An
Stadt Darmstadt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Ihren Ausführungen bezüglich des HDSIG vermag ich nicht zu widersprechen. Wie in meiner ursprünglichen Anfrage aber ebenfalls erwähnt, begehre ich die Auskunft nach HUIG bzw UIG. Da es sich bei den von mir geforderten Unterlagen zum Lärmschutz bei den Stadtfesten um unmittelbare Umweltinformationen handelt ist ein entsprechender Auskunftsanspruch gegeben. Vgl. auch §2 Abs. 3 insb. Nr. 2, 3 und 6 HUIG i.V.m. §3 Abs. 1 HUIG (wortgleich mit UIG) und die Urteile des VG Frankfurt vom 09.12.1998 - 15 E 614/96 und des VGH Baden-Württemberg vom 10.06.1998 - 10 S 58/97. Da Ihre bisherige Ausführungen sich ausschließlich auf das HDSIG beziehen bitte ich um erneute Bearbeitung gemäß o.g. Ausführungen. Eine Prüfung nach §9 Abs. 2 HUIG sowie weitere Rechtsschutzmaßnahmen nach §9 HUIG behalte ich mir vor. Mit freundlichen Grüßen Stephan Voeth Anfragenr: 147983 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Stephan Voeth << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Darmstadt
Guten Tag ! Vielen Dank für Ihre Nachricht. Diese werde ich allerdings erst lesen können, wenn ich am 5. August …
Von
Stadt Darmstadt
Betreff
Antw: AW: Antw: Unterlagen Lärmschutz Stadtfeste [#147983] (Urlaub)
Datum
24. Juli 2019 12:25
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag ! Vielen Dank für Ihre Nachricht. Diese werde ich allerdings erst lesen können, wenn ich am 5. August 2019 wieder im Büro bin. In eiligen Angelegenheiten wenden Sie sich deshalb bitte an Frau Öpping, die Sie unter "<<E-Mail-Adresse>>" erreichen können, oder senden Sie eine Nachricht an das Funktionspostfach "<<E-Mail-Adresse>>". Mit freundlichen Grüßen
Stadt Darmstadt
Sehr geehrter Herr Voeth, da Sie nunmehr Ihre Anfrage alleine auf das HUIG bzw. das UIG stützen, habe ich diese a…
Von
Stadt Darmstadt
Betreff
AW: Antw: Unterlagen Lärmschutz Stadtfeste [#147983]
Datum
8. August 2019 08:59
Status
Warte auf Antwort
OhlemuellerRoland.vcf
2,2 KB


Sehr geehrter Herr Voeth, da Sie nunmehr Ihre Anfrage alleine auf das HUIG bzw. das UIG stützen, habe ich diese am heutigen Tage an das hierfür zuständige Umweltamt zur federführenden Bearbeitung abgegeben. Mit freundliche Grüße
Stadt Darmstadt
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrter Herr Voeth, uns hat Ihr Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG erreicht. Wi…
Von
Stadt Darmstadt
Betreff
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG
Datum
22. August 2019 08:53
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Voeth, uns hat Ihr Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG erreicht. Wir prüfen aktuell, ob wir Ihren Antrag stattgeben können. Sobald wir dies in Erfahrung gebracht haben, werden wir uns bei Ihnen melden. Freundliche Grüße

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Stadt Darmstadt
Antrag nach dem HUIG Sehr geehrter Herr Voeth, wir haben Ihren Antrag nach dem HUIG als zuständiges Fachamt übern…
Von
Stadt Darmstadt
Betreff
Antrag nach dem HUIG
Datum
28. August 2019 12:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Voeth, wir haben Ihren Antrag nach dem HUIG als zuständiges Fachamt übernommen und die relevanten Unterlagen bei den beteiligten Fachämtern angefordert. Nach rechtlicher Prüfung sind wir zu folgendem Ergebnis gekommen: Die erteilten Genehmigungen des Ordnungsamtes enthalten keinen Umweltbezug im Sinne des § 3 Abs. 1 HUIG und sind demzufolge auch keine Umweltinformationen im Sinne des Gesetzes. Sie können somit nicht auf Grundlage des HUIG eingesehen werden. Nach § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG) können wir Ihnen jedoch Akteneinsicht in die Protokolle der im Zuge des Schlossgrabenfestes vorgenommenen Lärmpegelmessungen gewähren. Das entsprechende Dokument "Messbericht Schallemission Schloßgrabenfest Darmstadt 2019" haben wir Ihnen bereits im Anhang dieser Email beigefügt. Freundliche Grüße