Empfehlungen für den Umgang mit ferngesteuerten Fluggeräten/Drohnen an Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte des Landes Baden-Württemberg

Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der Drucksache 16/2968, "Gefährdung durch ferngesteuerte Fluggeräte/Drohnen in Baden-Württemberg", erwähnt der Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration eine Handreichung für Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte des Landes Baden-Württemberg.

1. Wie ist der Wortlaut der erwähnten Handreichung für Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte des Landes Baden-Württemberg?
2. Wer ist der Autor der Handreichung, aufgrund welcher Quellen wurden die Informationen zusammengestellt und durch welche Organisationen wurden welche Tests durchgeführt, deren Erkenntnisse zu Informationen und Empfehlungen in der Handreichung beigetragen haben?
3. Welche anderen Informationen und Empfehlungen zum Thema Ferngesteuerte Fluggeräte/Drohnen bzw. Kleinst-UAVs wurden den Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten des Landes Baden-Württemberg inzwischen durch das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration übergeben und wie ist deren Wortlaut?
4. Welche Ausbildungen, Trainings und Übungen zum Thema Ferngesteuerte Fluggeräte/Drohnen bzw. Kleinst-UAVs haben Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte des Landes Baden-Württemberg im Rahmen ihres Dienstes seit 2015 erhalten bzw. absolviert?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    3. Juni 2019
  • Frist
    3. Juli 2019
  • 2 Follower:innen
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in in der Drucksache 16/2968, "Gefährdung durch fer…
An Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg Details
Von
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Betreff
Empfehlungen für den Umgang mit ferngesteuerten Fluggeräten/Drohnen an Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte des Landes Baden-Württemberg [#148288]
Datum
3. Juni 2019 16:31
An
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in in der Drucksache 16/2968, "Gefährdung durch ferngesteuerte Fluggeräte/Drohnen in Baden-Württemberg", erwähnt der Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration eine Handreichung für Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte des Landes Baden-Württemberg. 1. Wie ist der Wortlaut der erwähnten Handreichung für Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte des Landes Baden-Württemberg? 2. Wer ist der Autor der Handreichung, aufgrund welcher Quellen wurden die Informationen zusammengestellt und durch welche Organisationen wurden welche Tests durchgeführt, deren Erkenntnisse zu Informationen und Empfehlungen in der Handreichung beigetragen haben? 3. Welche anderen Informationen und Empfehlungen zum Thema Ferngesteuerte Fluggeräte/Drohnen bzw. Kleinst-UAVs wurden den Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten des Landes Baden-Württemberg inzwischen durch das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration übergeben und wie ist deren Wortlaut? 4. Welche Ausbildungen, Trainings und Übungen zum Thema Ferngesteuerte Fluggeräte/Drohnen bzw. Kleinst-UAVs haben Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte des Landes Baden-Württemberg im Rahmen ihres Dienstes seit 2015 erhalten bzw. absolviert? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre LIFG-Anfrage vom 3. Juni 2019 haben wir erhalten und hausintern an die zuständi…
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
AW: Empfehlungen für den Umgang mit ferngesteuerten Fluggeräten/Drohnen an Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte des Landes Baden-Württemberg [#148288]
Datum
4. Juni 2019 16:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre LIFG-Anfrage vom 3. Juni 2019 haben wir erhalten und hausintern an die zuständige Stelle zur Beantwortung weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Interesse hinsichtlich des Umgangs mit ferngesteuerten Fluggerät…
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
WG: Empfehlungen für den Umgang mit ferngesteuerten Fluggeräten/Drohnen an Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte des Landes Baden-Württemberg [#148288]
Datum
24. Juni 2019 12:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Interesse hinsichtlich des Umgangs mit ferngesteuerten Fluggeräten/Drohnen bei der Polizei des Landes Baden-Württemberg. Gerne übersende ich Ihnen nachfolgend die Antworten auf Ihr Auskunftsersuchen gem. § 1 Abs. 2 LIFG. 1. Wie ist der Wortlaut der erwähnten Handreichung für Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte des Landes Baden-Württemberg? Bei der genannten Handreichung handelt es sich um die „Entscheidungshilfe Drohnen - Unbemannte Luftfahrtsysteme (ULS) und Flugmodelle“. 2. Wer ist der Autor der Handreichung, aufgrund welcher Quellen wurden die Informationen zusammengestellt und durch welche Organisationen wurden welche Tests durchgeführt, deren Erkenntnisse zu Informationen und Empfehlungen in der Handreichung beigetragen haben? Autor ist die beim Polizeipräsidium Einsatz angesiedelte Informationssammelstelle Drohnen (ISa Drohnen). Wesentlicher Bestandteil der Handreichung sind relevante Rechtsgrundlagen. Die Handreichung soll dem Anwender in übersichtlicher Art und Weise darstellen, wie verschiedene Luftfahrzeuge rechtlich einzuordnen sind und welche Maßnahmen bei damit einhergehenden Verstößen vorgenommen werden können. Die weiteren Informationen basieren auf grundsätzlichen polizeilichen Erfahrungen. 3. Welche anderen Informationen und Empfehlungen zum Thema Ferngesteuerte Fluggeräte/Drohnen bzw. Kleinst-UAVs wurden den Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten des Landes Baden-Württemberg inzwischen durch das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration übergeben und wie ist deren Wortlaut? Neben der kompakt gehaltenen Handreichung steht den Beamtinnen und Beamten der Polizei Baden-Württemberg darüber hinaus der „Lehrbrief Drohnen“ zur Verfügung, der eine weitreichende Vertiefung des Themengebiets darstellt. 4. Welche Ausbildungen, Trainings und Übungen zum Thema Ferngesteuerte Fluggeräte/Drohnen bzw. Kleinst-UAVs haben Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte des Landes Baden-Württemberg im Rahmen ihres Dienstes seit 2015 erhalten bzw. absolviert? Beamtinnen und Beamte der Polizei Baden-Württemberg erhalten im Zuge der Ausbildung Schulungen hinsichtlich der rechtlichen Rahmenbedingungen im Umgang mit Drohnen. Im Zuge möglicher Bachelor- oder Masterstudiengänge wird diese Thematik erneut aufgegriffen und vertieft. Sollten Sie noch weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort. Zu Ihrer Antwort ergeben sich Rückfragen …
An Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Empfehlungen für den Umgang mit ferngesteuerten Fluggeräten/Drohnen an Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte des Landes Baden-Württemberg [#148288]
Datum
10. Juli 2019 00:56
An
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort. Zu Ihrer Antwort ergeben sich Rückfragen bzw. neue Fragen. Bitte senden Sie mir: 1. Vollständige Handreichung "Entscheidungshilfe Drohnen - Unbemannte Luftfahrtsysteme (ULS) und Flugmodelle", mit Vermerk zum Jahr der Herausgabe; falls mehrere Editionen erstellt wurden, bitte alle Editionen vollständig und je mit Jahr der Herausgabe 2. Informationen zur Informationssammelstelle Drohnen (ISa Drohnen): 2.1 Einordnung in die Organisationsstruktur des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg und der Polizei 2.2 Zahl des Personals, aufgeschlüsselt nach Dienstgrad/Beschäftigungsverhältnis 2.3 Eckdaten zur Gründung der ISa Drohnen: Jahr, Ereignis bzw. Weisung die zur Gründung führte, Hintergründe des bei der Gründung gewählten Personals 2.4 Befugnisse, Arbeitsgrundlagen und Pflichten 2.5 Verweise auf Publikationen, die von der ISa Drohnen angefertigt wurden und im Internet veröffentlicht sind, wenn verfügbar 3. Vollständiger "Lehrbrief Drohnen", den Sie in Ihrer Antwort auf meine Frage 3 nannten. 4. Informationen, ob es Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten des Landes Baden-Württemberg gibt, die im Rahmen ihrer Polizeiarbeit Ausbildungen, Trainings oder Übungen zur Steuerung (Pilot/Payload), Abwehr bzw. Bekämpfung oder Wartung von Ferngesteuerte Fluggeräte/Drohnen bzw. Kleinst-UAVs, oder zu besonderen beweissichernden Maßnahmen im Zusammenhang mit diesen Ferngesteuerte Fluggeräte/Drohnen bzw. Kleinst-UAVs absolviert haben. Wenn zutreffend, bitte schlüsseln Sie Informationen zu diesen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten des Landes Baden-Württemberg auf: - Art der Ausbildung/des Trainings/der Übung - Dauer der Ausbildung/des Trainings/der Übung - Anzahl der Beamten, die der Ausbildung/des Trainings/der Übung unterlaufen sind - Voraussetzung an der Teilnahme an der Ausbildung/des Trainings/der Übung - Inhalte der Ausbildung/des Trainings/der Übung - Mitwirkende an der Ausbildung/des Trainings/der Übung (Bitte den Namen von Unternehmen nennen, bzw. die Funktion des/der Mitwirkenden und die beschäftigende Behörde bei Mitwirkung durch Behörden nennen) - Besondere Befugnisse, die diese Beamten durch die Maßnahme im Zusammenhang mit Ferngesteuerten Fluggeräten/Drohnen bzw. Kleinst-UAVs erlangt haben (z.B. besondere Aufgaben bei Einsätzen, Befugnisse zum Führen eines Luftfahrzeuges, Befugnisse zum Erstellen von Beweismitteln durch Luftfahrzeuge) - Nötige Maßnahmen, um diese Befugnisse aufrechtzuerhalten, z.B. regelmäßiges Training oder erfolgreiche Absolvierung einer Prüfung nach einem Zeitraum) Vielen Dank für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 148288 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Sehr geehrteAntragsteller/in gerne beantworte ich Ihre weiterführenden Fragen. Ich muss um Verständnis bitten, d…
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
WG: WG: Empfehlungen für den Umgang mit ferngesteuerten Fluggeräten/Drohnen an Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte des Landes Baden-Württemberg [#148288]
Datum
12. Juli 2019 09:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in gerne beantworte ich Ihre weiterführenden Fragen. Ich muss um Verständnis bitten, dass nicht alle Fragen in dem von Ihnen gewünschten Umfang beantwortet werden können und ich Ihrem Anliegen, der Zusendung von Dokumenten, aus Gründen von Vertraulichkeitseinstufungen dieser, nicht nachkommen kann. 1.und 3. Der Versand der erwähnten Dokumente ist aus Gründen der bereits erwähnten Einstufung als "Vertraulich - Nur für den Dienstgebrauch" nicht möglich. 2. 2.1 Die organisatorische Ansiedlung der Informationssammelstelle Drohnen (ISa Drohnen) befindet sich derzeit beim Polizeipräsidium Einsatz, dort bei der Polizeihubschrauberstaffel. Neben der ISa Drohnen sind auch die Koordinierungsstelle Drohnen (KoSt Drohnen) und der single point of contact zur Nutzung polizeilicher Drohnen (SPOC Drohnennutzung) Teil dieser Kompetenzstelle. 2.2 Angaben zu Personalangelegenheiten können ebenfalls aus Gründen der Vertraulichkeit nicht genannt werden. 2.3 Gem. Auftragslage durch den Arbeitskreis II der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder bzw. des Unterausschusses Führung, Einsatz und Kriminalitätsbekämpfung (UA FEK) im Jahr 2015 wurden neben der KoSt Drohnen bei der Polizei Baden-Württemberg dezentrale Informationssammelstellen Drohnen (ISa Drohnen) bei den Ländern und beim Bund eingerichtet. Die Einrichtung dieser konnte im Jahr 2016 abgeschlossen werden. Grundlage dieser Einrichtung war die Erkenntnis eines stetig steigenden Bedarfs an Informationserhebung und des -austauschs von Ereignissen im Zusammenhang mit dem Phänomen Drohnen. Bei der Auswahl des Personals lagen bereits vorhandene Fachkenntnisse im Bereich des Themengebiets Flugverkehr zugrunde. 2.4 Den ISa Drohnen obliegt die Erhebung und Auswertung von sicherheitsrelevanten Ereignissen im Zusammenhang mit von Tätern und Störern eingesetzten Drohnen. Diese werden an die Koordinierungsstelle Drohne gemeldet, wo sie in konsolidierter Form turnusmäßig als Bericht verfasst und an Bund und Länder gesteuert werden.. 2.5 Frei zugängliche Publikationen werden nicht veröffentlicht. 4. Die Polizei Baden-Württemberg hat ein umfangreiches Konzept hinsichtlich der Aus- und Fortbildung iS Nutzung und Umgang von und mit Drohnen erstellt. Hier verweise ich ebenfalls auf die Vertraulichkeitseinstufung der Ausbildungsinhalte. Weiterhin können, wie bereits unter Ziffer 2.2 beschrieben, keine Aussagen zu Personalangelegenheiten weitergegeben werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bad…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Empfehlungen für den Umgang mit ferngesteuerten Fluggeräten/Drohnen an Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte des Landes Baden-Württemberg“ [#148288] [#148288]
Datum
14. Juli 2019 15:34
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/148288 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die angeforderten Broschüren bzw. Handreichungen von Interesse für die Allgemeinheit sind. Da in den Broschüren Informationen zur Identifikation und Einschätzung der Gefahr, die von Drohnen ausgeht, beschrieben sind, ist die Veröffentlichung der Broschüren im Interesse der Allgemeinheit. Denn ob durch Drohnen im Einzelfall z.B. die Persönlichkeitsrechte von Bürgern gebrochen werden, ist der Bevölkerung nicht intuitiv klar. Die Entscheidungshilfe für Polizeibeamte würde hier den Bürgern helfen, Drohnen zu identifizieren, eine Entscheidung zu treffen, ob diese eine Gefahr für Recht auf Privatsphäre bzw. auch körperliche Unversehrtheit darstellt, und anhand dieser Information die Behörden um Hilfe bitten, statt pauschal mangels den Entscheidungshilfen den Rechtsbruch zu dulden bzw. die Polizei auch bei erlaubtem Einsatz von Drohnen zu kontaktieren. Die in den Broschüren enthaltenen Informationen zum Umgang mit widerrechtlichem Einsatz von Drohnen halte ich ebenfalls von Interesse für die Öffentlichkeit. Den Ermessensspielraum der Strafen, der durch die bestehende Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten und andere Verordnungen umrissen wird, halte ich für undurchsichtig bzw. die Strafen im Einzelfall für unvorhersehbar in diesem Ermessensspielraum. Zu vielen der durch die Verordnungen regulierten Verhaltensweisen gibt es unzureichende Prezedenzfälle, die auch der Öffentlichkeit bekannt sind. Wird die Handreichung zum Umgang mit widerrechtlichem Einsatz von Drohnen nicht veröffentlicht, verweilen an Drohnen Interessierte mit Unsicherheit, wie schwer eine Nichtbeachtung der Verordnungen im Einzelfall von der Polizei aufgefasst wird. Diese Unsicherheit schadet der Qualität von Freizeitgestaltung, Forschung, oder beruflichem Einsatz von Drohnen durch die Bürger; dem könnte durch die Veröffentlichung der Broschüren abgeholfen werden. Bitte prüfen Sie, inwieweit die Einstufung als "VS-Nur für den Dienstgebrauch", auf die sich bei den Dokumenten bezieht, im Rahmen meiner Anfrage anfechtbar ist. Eine Demotion der Sicherheitsstufe, und eine Veröffentlichung der Broschüren aufgrund des allgemeinen Interesses der Öffentlichkeit an den enthaltenen einmaligen Informationen halte ich bei den angefragten Broschüren für angemessen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 148288.pdf Anfragenr: 148288 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „Empfehlungen für den Umgang mit ferngesteuerten Fluggeräten/Drohnen an Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte des Landes Baden-Württemberg“ [#148288] [#148288]
Datum
14. Juli 2019 15:35
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Mit freundlichen Grüßen
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Ihre E-Mail vom 14. Juli 2019 Sehr geehrteAntragsteller/in beiliegend erhalten Sie ein Schreiben zu Ihrer o. g. E…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Ihre E-Mail vom 14. Juli 2019
Datum
20. August 2019 10:45
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
621,5 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in beiliegend erhalten Sie ein Schreiben zu Ihrer o. g. E-Mail. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre E-Mail vom 14. Juli 2019 [#148288] Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre Antwort vom 12. Jul…
An Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 14. Juli 2019 [#148288]
Datum
11. September 2019 11:30
An
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre Antwort vom 12. Juli 2019 zu meinen Rückfragen vom 10. Juli 2019. Ich habe die Angelegenheit am 14. Juli 2019 zur Prüfung dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg vorgelegt und habe Ratschläge erhalten, wie ich den Fragen abhelfen kann, die Sie nicht beauskunften konnten. Sie haben mir im Zuge der Antwort auf meine Anfragen mitgeteilt, dass frei zugängliche Publikationen nicht veröffentlicht werden. Bitte legen Sie dar, welche Informationen zum Themenkomplex meiner Nachfrage aus welchen Quellen frei verfügbar sind, und bitte annotieren Sie die Liste mit Hinweisen, wo genau die Publikationen jeweils abrufbar sind, z.B. als Internetadresse. Bitte teilen Sie mir im Zuge des ablehnenden Verwaltungsaktes zu einigen meiner Fragen mit, ob und wann der Zugang ganz oder teilweise zu einem späteren Zeitpunkt möglich ist (vgl. Debus in Debus, Handkommentar zum Informationszugangsrecht Baden-Württemberg, § 7 Rn. 60, § 9 LIFG Rn. 9 und 10). Für weitere Nachfragen stehe ich gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 148288 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>