Rechtsauffassung zum Auskunftsrecht gemäß DSGVO und der Anwendung dessen durch einzelne SuS

Ihre Einschätzung und ausführliche Informationen welche Daten Berliner Schulen gegenüber ehemaligen oder nicht ehemaligen SuS im Rahmen einer DSGVO Auskunftsanfrage beauskunften muss.

Insbesondere bitte ich dabei um Beantwortung der Frage ob im Rahmen einer DSGVO Auskunftsanfrage eine Schülerakte mit übersandt werden muss.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    4. Juni 2019
  • Frist
    6. Juli 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Schulamt Treptow - Köpenick Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rechtsauffassung zum Auskunftsrecht gemäß DSGVO und der Anwendung dessen durch einzelne SuS [#148458]
Datum
4. Juni 2019 14:06
An
Schulamt Treptow - Köpenick
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ihre Einschätzung und ausführliche Informationen welche Daten Berliner Schulen gegenüber ehemaligen oder nicht ehemaligen SuS im Rahmen einer DSGVO Auskunftsanfrage beauskunften muss. Insbesondere bitte ich dabei um Beantwortung der Frage ob im Rahmen einer DSGVO Auskunftsanfrage eine Schülerakte mit übersandt werden muss.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Schulamt Treptow - Köpenick
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre E-Mail ist eingegangen. Ohne konkreten Anlass sehen wir keinen Handlungsbedarf …
Von
Schulamt Treptow - Köpenick
Betreff
Rechtsauffassung zum Auskunftsrecht gemäß DSGVO und der Anwendung dessen durch einzelne SuS [#148458]
Datum
5. Juni 2019 10:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre E-Mail ist eingegangen. Ohne konkreten Anlass sehen wir keinen Handlungsbedarf zur Beantwortung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Ber…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Rechtsauffassung zum Auskunftsrecht gemäß DSGVO und der Anwendung dessen durch einzelne SuS“ [#148458] [#148458]
Datum
5. Juni 2019 13:04
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Berlin (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/148458 Das Schulamt möchte meine Anfrage ohne Anlass anscheinend nicht bearbeiten. Das ist meiner Meinung nach gesetzeswidrig. Ich bin nicht zur Nennung eines Anlasses verpflichtet. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 148458.pdf Anfragenr: 148458 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in eine Pflicht zur Anlassnennung ist gesetzlich meiner Kenntnis nach gerade nicht vorg…
An Schulamt Treptow - Köpenick Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Rechtsauffassung zum Auskunftsrecht gemäß DSGVO und der Anwendung dessen durch einzelne SuS“ [#148458] [#148458]
Datum
6. Juni 2019 09:39
An
Schulamt Treptow - Köpenick
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in eine Pflicht zur Anlassnennung ist gesetzlich meiner Kenntnis nach gerade nicht vorgeschrieben. Bitte erläutern Sie aufgrund welcher gesetzlichen Grundlage (siehe insbesondere § 3 Absatz 1 des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes (1)) Sie meine Anfrage ohne Nennung eines Anlasses nicht bearbeiten. Ich setze Sie darüber in Kenntnis, dass ich mich bei der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (2) bezüglich Ihrer Entscheidung beschwert und um Vermittlung gebeten habe. 1: http://gesetze.berlin.de/jportal/?quelle=jlink&query=InfFrG+BE+%C2%A7+3&psml=bsbeprod.psml&max=true 2: https://www.datenschutz-berlin.de/informationsfreiheit/ Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 148458 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Schulamt Treptow - Köpenick
Sehr geehrteAntragsteller/in es tut mir leid, dass meine Antwort gestern so kurz ausgefallen ist. In Abstimmung…
Von
Schulamt Treptow - Köpenick
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Rechtsauffassung zum Auskunftsrecht gemäß DSGVO und der Anwendung dessen durch einzelne SuS“ [#148458] [#148458]
Datum
6. Juni 2019 11:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in es tut mir leid, dass meine Antwort gestern so kurz ausgefallen ist. In Abstimmung mit dem stellv. Amtsleiter, kann ich Ihnen hierzu ausführlicher mitteilen, dass das Schulamt für Ihr Anliegen nicht zuständig ist. Für alle personellen und inhaltlichen Angelegenheiten, insbesondere Schülerakten, ist die Schulaufsichtsbehörde, vertreten durch die regionale Schulaufsicht der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, grundsätzlich zuständig. Für konkrete Anfragen wenden Sie sich bitte an die betreffenden Schulen oder an die regionale Schulaufsicht. Für generelle Anfragen, wie Sie sie gestellt haben, wenden Sie sich bitte an die Rechtsabteilung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort und die Information. Wenn Sie das schon in Ihrer ersten…
An Schulamt Treptow - Köpenick Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Rechtsauffassung zum Auskunftsrecht gemäß DSGVO und der Anwendung dessen durch einzelne SuS“ [#148458] [#148458]
Datum
6. Juni 2019 11:46
An
Schulamt Treptow - Köpenick
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort und die Information. Wenn Sie das schon in Ihrer ersten Antwort geschrieben hätten, hätten Sie mir und der Vermittlerin wohl erheblichen Aufwand erspart. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 148458 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Schulamt Treptow - Köpenick
Es tut mir leid...Entschuldigung. Mit freundlichen Grüßen
Von
Schulamt Treptow - Köpenick
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Rechtsauffassung zum Auskunftsrecht gemäß DSGVO und der Anwendung dessen durch einzelne SuS“ [#148458] [#148458]
Datum
6. Juni 2019 11:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Es tut mir leid...Entschuldigung. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in bezüglich der im Betreff stehenden Anfrage teile ich mit, dass eine Vermittlung aufg…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Rechtsauffassung zum Auskunftsrecht gemäß DSGVO und der Anwendung dessen durch einzelne SuS“ [#148458] [#148458]
Datum
6. Juni 2019 11:48
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in bezüglich der im Betreff stehenden Anfrage teile ich mit, dass eine Vermittlung aufgrund der neuen Antwort der Behörde nicht mehr nötig ist. Ich ziehe meine Vermittlungsanfrage hiermit zurück. https://fragdenstaat.de/a/148458 Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 148458.pdf Anfragenr: 148458 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>