Beschreibung des Mathematischen Zufalls im Bezug zum Mikrozensus 2019

Eine Erläuterung des 'mathematischen Zufallsverfahrens' welches von Ihnen in Bezug auf den Mikrozensus unter https://www.it.nrw/mikrozensus-2019-statistisches-landesamt-befragt-80-000-haushalte-94146 erwähnt wird.

Siehe unter :
"Der Mikrozensus wird seit 1957 jedes Jahr bei einem Prozent aller Haushalte im gesamten Bundesgebiet durchgeführt. Es handelt sich um eine sog. Flächenstichprobe, das heißt, es werden nach einem mathematischen Zufallsverfahren Straßenzüge bzw. Gebäude ausgewählt."

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Juni 2019
  • Frist
    6. Juli 2019
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen Details
Von
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Betreff
Beschreibung des Mathematischen Zufalls im Bezug zum Mikrozensus 2019 [#148500]
Datum
4. Juni 2019 17:52
An
Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Erläuterung des 'mathematischen Zufallsverfahrens' welches von Ihnen in Bezug auf den Mikrozensus unter https://www.it.nrw/mikrozensus-2019-statistisches-landesamt-befragt-80-000-haushalte-94146 erwähnt wird. Siehe unter : "Der Mikrozensus wird seit 1957 jedes Jahr bei einem Prozent aller Haushalte im gesamten Bundesgebiet durchgeführt. Es handelt sich um eine sog. Flächenstichprobe, das heißt, es werden nach einem mathematischen Zufallsverfahren Straßenzüge bzw. Gebäude ausgewählt."
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrteAntragsteller/in Danke für Ihre Anfrage. Die Antwort könne Sie gerne dem Aufsatz von Bihler/Zimm…
Von
Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Beschreibung des Mathematischen Zufalls im Bezug zum Mikrozensus 2019 [#148500]
Datum
25. Juni 2019 09:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Danke für Ihre Anfrage. Die Antwort könne Sie gerne dem Aufsatz von Bihler/Zimmermann „Die neue Mikrozensusstichprobe ab 2016“ entnehmen. Der Aufsatz ist beim Statistischen Bundesamt unter folgender Adresse abrufbar: https://www.destatis.de/DE/Methoden/WISTA-Wirtschaft-und-Statistik/2016/06/die-neue-mikrozensusstichprobe-062016.html Mit freundlichen Grüßen