Vorgaben an die Bundesdruckerei GmbH zum Express-Bestellservice von Reisedokumenten

Die Bundesdruckerei GmbH stellt Reisedokumente im Auftrag und nach den Vorgaben des Bundesministeriums des Innern für Bau und Heimat her. Dazu zählt etwa der deutsche Personalausweis und Reisepass oder der Reiseausweis für Ausländer, Flüchtlinge oder Staatenlose.

Der Reisepass für deutsche Staatsangehörige kann im Expressverfahren beantragt werden. Geht der Antrag bis 12:00 Uhr bei der Bundesdruckerei ein, liegt in der Regel der Reisepass am darauffolgenden dritten Werktag (es zählen Mo. – Fr., ohne Feiertage) im Bürgeramt abholbereit vor. Für das Expressverfahren wird ein Zuschlag erhoben.

Beim deutschen Personalausweis oder den Reiseausweis für Ausländer, Flüchtlinge oder Staatenlose ist dieser Express-Bestellservice bei der Bundesdruckerei GmbH nicht vorgesehen.

Können Sie mir bitte mitteilen, weshalb die Vorgaben des Bundesministeriums des Innern für Bau und Heimat an die Bundesdruckerei GmbH, den Express-Bestellservice nicht für den deutschen Personalausweis oder den Reiseausweis für Ausländer, Flüchtlinge oder Staatenlose vorsieht.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    6. Juni 2019
  • Frist
    9. Juli 2019
  • 2 Follower:innen
Jessika Huber
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Bundesd…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Jessika Huber
Betreff
Vorgaben an die Bundesdruckerei GmbH zum Express-Bestellservice von Reisedokumenten [#148831]
Datum
6. Juni 2019 00:19
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Bundesdruckerei GmbH stellt Reisedokumente im Auftrag und nach den Vorgaben des Bundesministeriums des Innern für Bau und Heimat her. Dazu zählt etwa der deutsche Personalausweis und Reisepass oder der Reiseausweis für Ausländer, Flüchtlinge oder Staatenlose. Der Reisepass für deutsche Staatsangehörige kann im Expressverfahren beantragt werden. Geht der Antrag bis 12:00 Uhr bei der Bundesdruckerei ein, liegt in der Regel der Reisepass am darauffolgenden dritten Werktag (es zählen Mo. – Fr., ohne Feiertage) im Bürgeramt abholbereit vor. Für das Expressverfahren wird ein Zuschlag erhoben. Beim deutschen Personalausweis oder den Reiseausweis für Ausländer, Flüchtlinge oder Staatenlose ist dieser Express-Bestellservice bei der Bundesdruckerei GmbH nicht vorgesehen. Können Sie mir bitte mitteilen, weshalb die Vorgaben des Bundesministeriums des Innern für Bau und Heimat an die Bundesdruckerei GmbH, den Express-Bestellservice nicht für den deutschen Personalausweis oder den Reiseausweis für Ausländer, Flüchtlinge oder Staatenlose vorsieht.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jessika Huber <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Jessika Huber
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Az: GI5-12007/1#1 - Huber, Jessika Sehr geehrte Frau Huber, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 7. Juni 2019 an das B…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
190607, Huber, Jessika, Vorgaben an die Bundesdruckerei GmbH zum Express-Bestellservice von Reisedokumenten
Datum
11. Juni 2019 10:28
Status
Warte auf Antwort

Identitätsnachweis

Die Behörde verlangt offenbar, dass Sie ihr eine Kopie eines Personalausweises schicken. Dies ist nicht rechtens und das sollten Sie der Behörde mitteilen. Dazu können Sie unsere Antwortvorlage nutzen.

Az: GI5-12007/1#1 - Huber, Jessika Sehr geehrte Frau Huber, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 7. Juni 2019 an das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. Bei Ihrer Anfrage handelt es sich nicht um einen IFG-Antrag, da Sie um eine rechtliche Erläuterung und nicht um die Übersendung von Unterlagen bitten. Im Rahmen der allgemeinen Beauskunftung von Anfragen teilt Ihnen das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Folgendes mit: Der Gesetzgeber hat zum Bestellverfahren keine Festlegungen getroffen. Aufgrund der Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger, die schnell ein elektronisches Identitätsdokument benötigen, hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat unter Berücksichtigung der technischen und organisatorischen Möglichkeiten mit dem Produzenten Bundesdruckerei GmbH ein Express-Bestellverfahren für die Dokumentenart Reisepass vereinbart. Dieses Express-Bestellverfahren umfasst nur den Reisepass, nicht jedoch bspw. den Personalausweis oder andere Dokumente. Benötigt ein Bürger oder eine Bürgerin dringend ein elektronisches Identitätsdokument, kann er/sie im Expressverfahren lediglich einen Reisepass bestellen. Benötigt ein Ausländer, Flüchtling oder ein Staatenloser dringend ein Identitätsdokument, kann ein Reiseausweis für Ausländer, Flüchtlinge oder Staatenlose im Ausnahmefall (Ermessen der ausstellenden Behörde) auf Antrag als vorläufiger Reiseausweis sofort ausgestellt und ausgehändigt werden. Die ausstellende Behörde kann im Rahmen der Ermessensprüfung und -ausübung geeignete Nachweise bzgl. der Dringlichkeit verlangen, zum Beispiel Flugtickets oder andere Reiseunterlagen. Die Gültigkeit vorläufiger Reiseausweise darf, auch nach Verlängerung, ein Jahr nicht überschreiten. Mit dieser Verfahrensweise kann diesem Bedürfnis abgeholfen werden. Ergänzend wird auf Folgendes hingewiesen: Jährlich stellt der Passproduzent ca. 3 Mio. Reisepässe her. Davon wurden ca. 418.000 Reisepässe (ca. 14%) im Expressverfahren bestellt. Für das Expressverfahren ist ein Zuschlag in Höhe von 32,00 € zur Gebühr zu entrichten. Im Vergleichszeitraum wurden insgesamt lediglich ca. 230.000 Reiseausweise (für Ausländer, Flüchtlinge oder Staatenlose) produziert. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Az: GI5-12007/1#1 - Huber, Jessika Sehr geehrte Frau Huber, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 7. Juni 2019 an das B…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
190607, Huber, Jessika, Vorgaben an die Bundesdruckerei GmbH zum Express-Bestellservice von Reisedokumenten
Datum
11. Juni 2019 10:29
Status
Warte auf Antwort

Identitätsnachweis

Die Behörde verlangt offenbar, dass Sie ihr eine Kopie eines Personalausweises schicken. Dies ist nicht rechtens und das sollten Sie der Behörde mitteilen. Dazu können Sie unsere Antwortvorlage nutzen.

Az: GI5-12007/1#1 - Huber, Jessika Sehr geehrte Frau Huber, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 7. Juni 2019 an das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. Bei Ihrer Anfrage handelt es sich nicht um einen IFG-Antrag, da Sie um eine rechtliche Erläuterung und nicht um die Übersendung von Unterlagen bitten. Im Rahmen der allgemeinen Beauskunftung von Anfragen teilt Ihnen das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Folgendes mit: Der Gesetzgeber hat zum Bestellverfahren keine Festlegungen getroffen. Aufgrund der Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger, die schnell ein elektronisches Identitätsdokument benötigen, hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat unter Berücksichtigung der technischen und organisatorischen Möglichkeiten mit dem Produzenten Bundesdruckerei GmbH ein Express-Bestellverfahren für die Dokumentenart Reisepass vereinbart. Dieses Express-Bestellverfahren umfasst nur den Reisepass, nicht jedoch bspw. den Personalausweis oder andere Dokumente. Benötigt ein Bürger oder eine Bürgerin dringend ein elektronisches Identitätsdokument, kann er/sie im Expressverfahren lediglich einen Reisepass bestellen. Benötigt ein Ausländer, Flüchtling oder ein Staatenloser dringend ein Identitätsdokument, kann ein Reiseausweis für Ausländer, Flüchtlinge oder Staatenlose im Ausnahmefall (Ermessen der ausstellenden Behörde) auf Antrag als vorläufiger Reiseausweis sofort ausgestellt und ausgehändigt werden. Die ausstellende Behörde kann im Rahmen der Ermessensprüfung und -ausübung geeignete Nachweise bzgl. der Dringlichkeit verlangen, zum Beispiel Flugtickets oder andere Reiseunterlagen. Die Gültigkeit vorläufiger Reiseausweise darf, auch nach Verlängerung, ein Jahr nicht überschreiten. Mit dieser Verfahrensweise kann diesem Bedürfnis abgeholfen werden. Ergänzend wird auf Folgendes hingewiesen: Jährlich stellt der Passproduzent ca. 3 Mio. Reisepässe her. Davon wurden ca. 418.000 Reisepässe (ca. 14%) im Expressverfahren bestellt. Für das Expressverfahren ist ein Zuschlag in Höhe von 32,00 € zur Gebühr zu entrichten. Im Vergleichszeitraum wurden insgesamt lediglich ca. 230.000 Reiseausweise (für Ausländer, Flüchtlinge oder Staatenlose) produziert. Mit freundlichen Grüßen
Jessika Huber
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Auskunft. Können Sie mir bitte mitteilen, weshalb das b…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Jessika Huber
Betreff
AW: 190607, Huber, Jessika, Vorgaben an die Bundesdruckerei GmbH zum Express-Bestellservice von Reisedokumenten [#148831]
Datum
11. Juni 2019 11:30
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Auskunft. Können Sie mir bitte mitteilen, weshalb das bestehende Express-Bestellverfahren für die Dokumentenart Reisepass (für Deutsche) nicht auch für den Reiseausweis (für Ausländer, Flüchtlinge oder Staatenlose) vereinbart wurde? Wie Sie schreiben, wurde ca. 14 % der Reisepässe (für Deutsche) im Expressverfahren bestellt. Wenn man von einem ähnlichen relativen Bedarf bei den ca. 230.000 Reiseausweisen (für Ausländer, Flüchtlinge oder Staatenlose) ausgeht, entspräche dies einer Anzahl von 32.000. Der vorläufige Reisepass (für Deutsche) oder vorläufige Reiseausweis (für Ausländer, Flüchtlinge oder Staatenlose) kann zwar sofort ausgestellt und ausgehändigt werde, ist aber nur für den dringenden Ausnahmefall gedacht. Daher ist dieser nur für den einmaligen Reisezweck vorgesehen und für maximal ein Jahr gültig. Mit freundlichen Grüßen Jessika Huber Anfragenr: 148831 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Az: GI5-12007/1#1 - Huber, Jessika Sehr geehrte Frau Huber, vielen Dank für Ihre Nachfrage, welche das Bundesminis…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
190611, Huber, Jessika, Vorgaben an die Bundesdruckerei GmbH zum Express-Bestellservice von Reisedokumenten
Datum
11. Juni 2019 13:47
Status
Az: GI5-12007/1#1 - Huber, Jessika Sehr geehrte Frau Huber, vielen Dank für Ihre Nachfrage, welche das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI)  wie folgt beantwortet: Die Antwort des BMI von 11. Juni 2019 legt bereits dar, dass einem Ausländer, Flüchtling oder ein Staatenloser, welcher einen dringenden Bedarf an einem Identitätsdokument hat, in diesen Ausnahmefällen ein vorläufiger Reiseausweis für Ausländer, Flüchtlinge oder Staatenlose (Ermessen der ausstellenden Behörde) sofort ausgestellt und ausgehändigt werden kann. Die Voraussetzungen für die Beantragung vorläufiger Reiseausweise unterscheiden sich diesbezüglich von den Voraussetzungen für die Ausstellung vorläufiger Pässe. Die Gültigkeit vorläufiger Reiseausweise besteht unabhängig von der Anzahl der Ein- und Ausreisen. Darüber hinaus ist von den zuständigen Behörden der Länder (Ausländerbehörden) kein mit Sachgründen belegter Bedarf an das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat herangetragen worden, dass zusätzlich auch noch elektronische Reiseausweise im Expressverfahren bestellt werden können sollen. Sofort ausstellbare vorläufige Reiseausweise sind daher für alle dringenden Bedarfe von Ausländern, Flüchtlingen oder Staatenlosen, ein Identitätsdokument zu erhalten, ausgelegt. Entscheidet sich die antragstellende Person, zugleich auch einen elektronischen Reiseausweis zu beantragen, kann nach Produktion des elektronischen Reiseausweises gegen Rückgabe bzw. Entwertung des vorläufigen Reiseausweises der elektronische Reiseausweis (nahtlos) entgegengenommen werden. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Jessika Huber
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Wenn Ihre Begründung ist, dass für den elektro…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Jessika Huber
Betreff
AW: 190611, Huber, Jessika, Vorgaben an die Bundesdruckerei GmbH zum Express-Bestellservice von Reisedokumenten [#148831]
Datum
12. Juni 2019 01:29
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Wenn Ihre Begründung ist, dass für den elektronischen Reiseausweis (für Ausländer, Flüchtlinge oder Staatenlose) das Express-Bestellverfahren nicht freigegeben ist, weil stattdessen der vorläufige Reiseausweis (für Ausländer, Flüchtlinge oder Staatenlose) angeboten wird, dann kann ich diese nicht nachvollziehen. Wie in meiner vorhergehenden Antwort bereits erläutert, ist der vorläufigen Reiseausweis (für Ausländer, Flüchtlinge oder Staatenlose) ebenso wie der vorläufige Reisepass (für Deutsche) nur für den dringenden Ausnahmefall gedacht. Daher ist dieser nur für den einmaligen Reisezweck vorgesehen und für maximal ein Jahr gültig. Ein Grund für diese Handhabe ist sicherlich, dass die Bundesdruckerei GmbH mit jährlich mehreren Millionen hergestellten Ausweisdokumenten, dies in einem vollautomatisierten Prozess durchführt, hingegen die vorläufige Variante vor Ort in der ausstellenden Behörde zeitintensiv und manuell hergestellt werden muss. Daher ist die Beantragung von einem vorläufigen Reiseausweis (für Ausländer, Flüchtlinge oder Staatenlose) oder vorläufigen Reisepass (für Deutsche) auch erheblicher schwieriger und aufwendiger, da der Antragsteller durch geeignete Dokumente nachweisen muss, dass er diesen benötigt. Letztendlich liegt es dann im reinen Ermessen der ausstellenden Behörde, ob die vorläufige Variante ausgestellt wird. Ebenso schreiben Sie, dass an das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat kein belegter Bedarf herangetragen worden. Bei den jährlich etwa 3 Mio. hergestellten elektronischen Reisepässen (für Deutsche) werden etwa 418.000 (ca. 14 %) im Expressverfahren bestellt. Dies kann als ausreichende statistische Menge betrachtet werden, um die relative Anzahl von 14 % auf die Bestellungen für den elektronischen Reiseausweis (für Ausländer, Flüchtlinge oder Staatenlose) zu übertragen. Dies entspräche bei den jährlich ca. 230.000 hergestellten Reiseausweisen (für Ausländer, Flüchtlinge oder Staatenlose) einer Menge von etwa 32.200 Stück. Unter dieser Annahme kann also von einem erheblichen Bedarf ausgegangen werden. Würde die Bundesdruckerei GmbH diese mit dem gleichen Zuschlag in Höhe von 32,00 € im Expressverfahren herstellen, würde dies zu einer Umsatzsteigerung von jährlich über 1 Mio. € führen. Zusammenfassend ist es für mich daher nicht nachvollziehbar, weshalb man ein bestehendes Express-Bestellverfahren nur für deutsche Staatsangehörige anbietet und Ausländer, Flüchtlinge oder Staatenlose dahingehend diskriminiert, das man Ihnen diesen Service vorenthält. Es wäre sowohl eine Entlastung für die Ausländerbehörden bei welchen bundesweit ohnehin sehr langen Wartezeiten bestehen als auch eine Umsatzsteigerung für die Bundesdruckerei GmbH. Im Einklang mit dem Artikel 3 des Grundgesetzes sollte das Express-Bestellverfahren nicht in Abhängigkeit der Nationalität stehen und auch für den elektronischen Reiseausweis (für Ausländer, Flüchtlinge oder Staatenlose) freigegeben werden. Mit freundlichen Grüßen Jessika Huber Anfragenr: 148831 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>