Auswahlverfahren Humanmedizin und Ausbildungszahlen

2 Fragen:
1. Wieso wird das Auswahlverfahren für Humanmedizin nicht fair und nach dem Wunsch von Verbänden der Humanmedizinstudenten neugeregelt?
2. Wieso wird die Studienplatzzahl im Fach Humanmedizin nicht nach Wunsch der Ärztekammer erhöht, vorallem da es akuten Fachpersonalmangel gibt, aber genug bewerber?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. Juni 2019
  • Frist
    9. Juli 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 2 Fragen: 1. Wieso …
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auswahlverfahren Humanmedizin und Ausbildungszahlen [#148942]
Datum
6. Juni 2019 13:42
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
2 Fragen: 1. Wieso wird das Auswahlverfahren für Humanmedizin nicht fair und nach dem Wunsch von Verbänden der Humanmedizinstudenten neugeregelt? 2. Wieso wird die Studienplatzzahl im Fach Humanmedizin nicht nach Wunsch der Ärztekammer erhöht, vorallem da es akuten Fachpersonalmangel gibt, aber genug bewerber?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 6. Juni 2019, in der Sie um Information zur Ausgest…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
AW: Auswahlverfahren Humanmedizin und Ausbildungszahlen [#148942]
Datum
18. Juni 2019 14:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 6. Juni 2019, in der Sie um Information zur Ausgestaltung der Studienplatzvergabe in Humanmedizin sowie der Zahl der Studienplätze in diesem Fach erbitten. Gerne gehe ich auf Ihre Fragen ein. Das Auswahlverfahren für Humanmedizin ist gegenwärtig im Staatsvertrag der Länder über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung vom 5. Juni 2008 geregelt. Mit dem Staatsvertrag füllen die Länder den in § 32 Hochschulrahmgesetz gesetzten Rahmen aus. Mit Urteil vom 19. Dezember 2017 hat das Bundesverfassungsgericht die Regelungen über die Zulassung zum Studium der Humanmedizin teilweise für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht hat dem Gesetzgeber eine Frist bis zum 31. Dezember 2019 gesetzt, um eine verfassungskonforme Neuregelung zu schaffen. Die gesetzliche Neuregelung des Zulassungsverfahrens liegt in der Hand der Länder. Diese haben sich in der Kultusministerkonferenz am 6. Dezember 2018 auf den Entwurf für einen neuen Staatsvertrag über die Hochschulzulassung geeinigt. An der inhaltlichen Ausarbeitung des Staatsvertrags war der Bund nicht beteiligt, da er kein Mitglied der Kultusministerkonferenz ist. Die Regierungschefinnen und -chefs der Länder haben dem Entwurf des Staatsvertrags Ende März 2019 zugestimmt. Derzeit wird er durch die Landesparlamente ratifiziert. Das darin neu geregelte Zulassungsverfahren soll erstmals ab dem Sommersemester 2020 zur Anwendung kommen. Soweit Sie die Zahl der Studienplätze im Fach Humanmedizin ansprechen, liegt die Zuständigkeit für den Ausbau bestehender Studienplatzkapazitäten nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes bei den Ländern. Einige Bundesländer haben Maßnahmen ergriffen oder solche angekündigt. Beispielweise entsteht in Augsburg eine neue medizinische Fakultät, ebenso in Bielefeld. Andere Länder planen wiederum den Ausbau der Kapazitäten in Humanmedizin an bestehenden Standorten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in natürlich ist mir bewusst, dass ein Großteil dieser Punkte grundsätzlich über das La…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auswahlverfahren Humanmedizin und Ausbildungszahlen [#148942]
Datum
4. Juli 2019 05:56
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in natürlich ist mir bewusst, dass ein Großteil dieser Punkte grundsätzlich über das Land und nicht über den Bund zu klären sind. Die Bundesregierung ist jedoch dem Staatsvolk in einer Fürsorgepflicht, sowie auch im judikativen Sinne. Der eingetretene Ärztemangel sorgt ganz klar für eine Unterversorgung von Bürgern und auf für ein akutes Gefährdungspotenzial (vgl. aktuelle Notarztsituation in Bundesländern wie NRW). Ist es also an dieser Stelle nicht ganz klar die Pflicht der Regierung die Länder vermehrt in die Pflicht zu nehmen und im Rahmen ihrer Richtlinienkompetenz eine politische Richtlinie vorzugeben? Zum anderen ist die geplante Änderung bezüglich dem Auswahlverfahren zum Studium Humanmedizin nicht äquivalent zu den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes. Die aktuelle ADH-Quote, die beibehalten werden soll, wird vom Bundesverfassungsgericht klar mit folgenden Worten, „als im Auswahlverfahren der Hochschulen die Abiturnoten berücksichtigt werden können, ohne einen Ausgleichsmechanismus für deren nur eingeschränkte länderübergreifende Vergleichbarkeit vorzusehen“*, sowie, „als für einen hinreichenden Teil der Studienplätze neben der Abiturdurchschnittsnote keine weiteren Auswahlkriterien mit erheblichem Gewicht Berücksichtigung finden“*, als verfassungswidrig bezeichnet. Ist es nicht hier die Aufgabe der Regierung, schon vor Vorlage beim Bundesverfassungsgericht, die aktuellen Pläne bezüglich dem Auswahlverfahren öffentlich abzulehnen? Zwar ist Legislative und Judikative im Staat getrennt, aber eine politische Meinung darf von der Bundesregierung geäußert werden. Der Spielraum der den Ländern aufgrund des Grundgesetztes gegeben wird, erweist sich aufgrund der aktuellen Lage nicht als konform, sondern zeigt sich eher, da an dem Punkt medizinische Versorgung das Leben sowie die Lebensqualität des Staatsvolkes abhängt, als Missachtung der Staatspflichten und kann von populistischen Parteien als Verrat am Staatsvolk selbst ausgelegt werden, oder etwa nicht? Dieses Bild zeigt sich schon klar am Zustrom zu den populistischen bzw. rechtsradikalen Parteien. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in *siehe: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2017/12/ls20171219_1bvl000314.html Stand 04.07.2019 Anfragenr: 148942 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Bundesministerium für Bildung und Forschung
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 4. Juli 2019, in der Sie einige Rückfragen zur Ne…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
WG: Auswahlverfahren Humanmedizin und Ausbildungszahlen [#148942]
Datum
23. Juli 2019 16:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 4. Juli 2019, in der Sie einige Rückfragen zur Neuregelung der Studienplatzvergabe in Humanmedizin stellen. Gerne gehe ich auf Ihre Ausführungen ein. Die Bundesregierung hat in der Vergangenheit bereits verschiedene Maßnahmen ergriffen, um eine flächendeckende bedarfsgerechte und wohnortnahe ärztliche Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen. Einige Maßnahmen setzten dabei auch bei der ärztlichen Ausbildung an. So zielt der Anfang 2017 von Bund und Ländern beschlossene "Masterplan Medizinstudium 2020" u.a. darauf ab, mehr Nachwuchs für eine flächendeckende hausärztliche Versorgung zu gewinnen. Soweit Sie die konkrete Ausgestaltung des künftigen Verfahrens zur Vergabe der Studienplätze in Humanmedizin ansprechen, sind bei der Umsetzung durch die Länder die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu berücksichtigen. Das Bundesverfassungsgericht billigt dem Gesetzgeber bei der Auswahl der für die Zulassungsentscheidung maßgeblichen Kriterien allerdings einen sehr weiten Einschätzungs- und Gestaltungsspielraum zu. Der Entwurf des Staatsvertrags über die Hochschulzulassung der Länder, der künftig die Rechtsgrundlage für die Studienplatzvergabe in bundesweit zulassungsbeschränken Studiengängen bilden wird, geht auf die Kritik des Bundesverfassungsgerichts am fehlenden Ausgleichsmechanismus in den Auswahlverfahren der Hochschulen ein. Auch in den Auswahlverfahren der Hochschulen ist künftig ein Verfahren zum Ausgleich der Unterschiede zwischen den Abiturnoten der einzelnen Bundesländer vorgesehen. Des Weiteren sieht der Staatsvertrag die Verpflichtung vor, in den Auswahlverfahren der Hochschulen neben der Abiturnote mindestens ein weiteres Auswahlkriterium in Form eines fachspezifischen Studieneignungstests anzuwenden. Für den Studiengang Humanmedizin sind entsprechend der Vereinbarung im Masterplan Medizinstudium 2020 sogar zwei zusätzliche Kriterien verpflichtend vorgeschrieben. Damit ist es nach dem neuen Staatsvertrag grundsätzlich nicht möglich die Studienplätze im Auswahlverfahren der Hochschule ausschließlich über die Abiturnote zu vergeben. Ich freue mich, wenn Ihnen diese Informationen hilfreich sind. Mit freundlichen Grüßen