N26 (Bank) GmbH

Die Anzahl der aktuell laufenden Verfahren.
Die Anzahl der abgeschlossenen Verfahren.
Die Anzahl der Verfahren welche vor Gericht landeten.

Jeweils bitte, falls möglich, aufgeschlüsselt in ihre jeweilige Kategorie (GwG, Phishing, nicht reagieren des Kundendienstes, .., Sonstiges)

Der zeitliche Umfang dieser Verfahren und dessen Kosten seit der Gründung von damals NUMBER26 i.V.m. Wirecard Bank AG und heute N26 GmbH i.V.m. N26 Bank GmbH.

Ich gehe davon aus, das § 3 Nr. 4 IFG nicht zutrifft, da es sich lediglich um Statistiken handelt. Andernfalls bitte ich Sie mich bei der Konkretisierung der Fragestellung zu unterstützen, sodass eine Auskunft erfolgen kann. Siehe Urteil vom Bundesverwaltungsgericht vom 29.05.2019.

In anderen Fällen verweisen sie auf § 9 des KWG. Die Bank müsste einer Herausgabe der Daten zustimmen, wurde Ihrerseits aktiv bei der Bank nachgefragt bei dieser Anfrage? https://fragdenstaat.de/anfrage/anfrage-uber-mangel-der-digitalbank-n26-gmbh-n26-bank-gmbh/

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    7. Juni 2019
  • Frist
    9. Juli 2019
  • 3 Follower:innen
Tobias Sachs
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Anzahl …
An Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Details
Von
Tobias Sachs
Betreff
N26 (Bank) GmbH [#149103]
Datum
7. Juni 2019 00:18
An
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Anzahl der aktuell laufenden Verfahren. Die Anzahl der abgeschlossenen Verfahren. Die Anzahl der Verfahren welche vor Gericht landeten. Jeweils bitte, falls möglich, aufgeschlüsselt in ihre jeweilige Kategorie (GwG, Phishing, nicht reagieren des Kundendienstes, .., Sonstiges) Der zeitliche Umfang dieser Verfahren und dessen Kosten seit der Gründung von damals NUMBER26 i.V.m. Wirecard Bank AG und heute N26 GmbH i.V.m. N26 Bank GmbH. Ich gehe davon aus, das § 3 Nr. 4 IFG nicht zutrifft, da es sich lediglich um Statistiken handelt. Andernfalls bitte ich Sie mich bei der Konkretisierung der Fragestellung zu unterstützen, sodass eine Auskunft erfolgen kann. Siehe Urteil vom Bundesverwaltungsgericht vom 29.05.2019. In anderen Fällen verweisen sie auf § 9 des KWG. Die Bank müsste einer Herausgabe der Daten zustimmen, wurde Ihrerseits aktiv bei der Bank nachgefragt bei dieser Anfrage? https://fragdenstaat.de/anfrage/anfrage-uber-mangel-der-digitalbank-n26-gmbh-n26-bank-gmbh/
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Tobias Sachs <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Tobias Sachs

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Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
VBS 3-QR 7302-2019/2002 (Dr. Thiele) Anliegendes Schreiben erhalten Sie mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freun…
Von
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Betreff
VBS 3-QR 7302-2019/2002 (Dr. Thiele)
Datum
21. Juni 2019 12:28
Status
Warte auf Antwort
Anliegendes Schreiben erhalten Sie mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen