Rechtsgutachten Räumung Hambacher Forst
In der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen MdL Wiebke Brems (Drucksacke 17/5672, https://gruene-fraktion-nrw.de/fileadmin/user_upload/ltf/Drucksachen/Antraege/17._WP/Antwort_17-5672_Hambacher_Wald_RWE.pdf) ist die Rede von zwei Rechtsgutachten, die von der Kanzlei Baumeister in Bezug auf die Räumung des Hambacher Forsts für die Landesregierung erstellt wurde, sowie von einem Ablehnungsbescheid der örtlichen Behörden (datiert auf den 01.08.2018) auf Antrag der RWE Power AG den Wald von Waldbesetzungen zu räumen (datiert auf den 02.07.2018).
Ich bitte Sie, mir die beiden oben genannten Rechtsgutachten der Kanzlei Baumeister, sowie den Antrag der RWE Power AG vom 02.07.2018 und den Ablehnungsbescheid vom 01.08.2018 zuzusenden.
Ich bitte Sie, mir die Dokumente nach Möglichkeit elektronisch via E-Mail zukommen zu lassen.
Anfrage eingeschlafen
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Datum10. Juni 2019
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13. Juli 2019
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