Rechtsgutachten Räumung Hambacher Forst

In der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen MdL Wiebke Brems (Drucksacke 17/5672, https://gruene-fraktion-nrw.de/fileadmin/user_upload/ltf/Drucksachen/Antraege/17._WP/Antwort_17-5672_Hambacher_Wald_RWE.pdf) ist die Rede von zwei Rechtsgutachten, die von der Kanzlei Baumeister in Bezug auf die Räumung des Hambacher Forsts für die Landesregierung erstellt wurde, sowie von einem Ablehnungsbescheid der örtlichen Behörden (datiert auf den 01.08.2018) auf Antrag der RWE Power AG den Wald von Waldbesetzungen zu räumen (datiert auf den 02.07.2018).

Ich bitte Sie, mir die beiden oben genannten Rechtsgutachten der Kanzlei Baumeister, sowie den Antrag der RWE Power AG vom 02.07.2018 und den Ablehnungsbescheid vom 01.08.2018 zuzusenden.

Ich bitte Sie, mir die Dokumente nach Möglichkeit elektronisch via E-Mail zukommen zu lassen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    10. Juni 2019
  • Frist
    13. Juli 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rechtsgutachten Räumung Hambacher Forst [#149834]
Datum
10. Juni 2019 13:30
An
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen MdL Wiebke Brems (Drucksacke 17/5672, https://gruene-fraktion-nrw.de/fileadmin/user_upload/ltf/Drucksachen/Antraege/17._WP/Antwort_17-5672_Hambacher_Wald_RWE.pdf) ist die Rede von zwei Rechtsgutachten, die von der Kanzlei Baumeister in Bezug auf die Räumung des Hambacher Forsts für die Landesregierung erstellt wurde, sowie von einem Ablehnungsbescheid der örtlichen Behörden (datiert auf den 01.08.2018) auf Antrag der RWE Power AG den Wald von Waldbesetzungen zu räumen (datiert auf den 02.07.2018). Ich bitte Sie, mir die beiden oben genannten Rechtsgutachten der Kanzlei Baumeister, sowie den Antrag der RWE Power AG vom 02.07.2018 und den Ablehnungsbescheid vom 01.08.2018 zuzusenden. Ich bitte Sie, mir die Dokumente nach Möglichkeit elektronisch via E-Mail zukommen zu lassen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Rechtsgutachten Räumung Hambacher Forst“ vom 10.…
An Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Rechtsgutachten Räumung Hambacher Forst [#149834]
Datum
20. Juli 2019 14:38
An
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Rechtsgutachten Räumung Hambacher Forst“ vom 10.06.2019 (#149834) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 8 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 149834 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>