Antrag nach dem IFG/UIG/VIG - Ermessenslenkende Weisung Agentur für Arbeit Lübeck

Antrag nach dem IFG
Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Alle ermessenslenkenden Weisungen der Agentur für Arbeit Lübeck für 2019. Sofern diese noch in einem Gesamtdokument wie 2017 (siehe Auszug auf Frag den Staat: https://fragdenstaat.de/anfrage/antrag-nach-dem-ifguigvig-ermessenslenkende-weisung-lubeck-fur-die-erstattung-von-reisekosten-nach-309-ab-4-sgb-iii-festgelegt-ist/#nachricht-65813) zusammengefasst sind, dann dieses Dokument gültig für 2019. Es dürfte die Themen VB, FbW, EGZ, GZ, MAT, MAG, MPAV usw. enthalten.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG nicht an.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    10. Juni 2019
  • Frist
    13. Juli 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle ermessenslenkenden Weis…
An Agentur für Arbeit Lübeck Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG - Ermessenslenkende Weisung Agentur für Arbeit Lübeck [#149849]
Datum
10. Juni 2019 14:46
An
Agentur für Arbeit Lübeck
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle ermessenslenkenden Weisungen der Agentur für Arbeit Lübeck für 2019. Sofern diese noch in einem Gesamtdokument wie 2017 (siehe Auszug auf Frag den Staat: https://fragdenstaat.de/anfrage/antrag-nach-dem-ifguigvig-ermessenslenkende-weisung-lubeck-fur-die-erstattung-von-reisekosten-nach-309-ab-4-sgb-iii-festgelegt-ist/#nachricht-65813) zusammengefasst sind, dann dieses Dokument gültig für 2019. Es dürfte die Themen VB, FbW, EGZ, GZ, MAT, MAG, MPAV usw. enthalten. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG nicht an. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Agentur für Arbeit Lübeck
Vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir werden uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen kümmern. Aktuell erreichen uns vi…
Von
Agentur für Arbeit Lübeck
Betreff
RE: Antrag nach dem IFG/UIG/VIG - Ermessenslenkende Weisung Agentur für Arbeit Lübeck [#149849] [MSG-740152]
Datum
10. Juni 2019 14:47
Status
Warte auf Antwort
Vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir werden uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen kümmern. Aktuell erreichen uns viele Anfragen. Bis wir uns wieder bei Ihnen melden, kann es deshalb bis zu 5 Arbeitstage dauern. Bitte geben Sie uns diese Zeit. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: RE: Antrag nach dem IFG - Ermessenslenkende Weisung Agentur für Arbeit Lübeck [#149849] [MSG-740152] [#149849]…
An Agentur für Arbeit Lübeck Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: RE: Antrag nach dem IFG - Ermessenslenkende Weisung Agentur für Arbeit Lübeck [#149849] [MSG-740152] [#149849]
Datum
15. Juli 2019 17:04
An
Agentur für Arbeit Lübeck
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Antrag nach dem IFG - Ermessenslenkende Weisung Agentur für Arbeit Lübeck“ vom 10.06.2019 (#149849) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet, obwohl es diese ermessenslenkenden Weisungen nachweislich gibt. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage bis zum 22.07.219. Sollte ich bis zu diesem Termin nichts von Ihnen hören, werde ich den Beauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit um Mithilfe bei meiner Anforderung bitten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 149849 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Agentur für Arbeit Lübeck
WG: AW: RE: Antrag nach dem IFG - Ermessenslenkende Weisung Agentur für Arbeit Lübeck [#149849] [MSG-740152] [#149…
Von
Agentur für Arbeit Lübeck
Betreff
WG: AW: RE: Antrag nach dem IFG - Ermessenslenkende Weisung Agentur für Arbeit Lübeck [#149849] [MSG-740152] [#149849]
Datum
16. Juli 2019 16:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Mail vom 10.06.19 hat mich leider nicht erreicht. Bitte nennen Sie mir konkret, zu welchem Thema Sie die Ermessenlenkenden Weisungen der Agentur für Arbeit gern haben möchten, da die Agentur für Arbeit Lübeck mehrere Weisungen verfügt. Bitte teilen Sie mir auch in diesem Zusammenhang mit, an welche Postadresse ich die gewünschten Unterlagen senden soll. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: AW: RE: Antrag nach dem IFG - Ermessenslenkende Weisung Agentur für Arbeit Lübeck [#149849] [MSG-740152] […
An Agentur für Arbeit Lübeck Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: AW: RE: Antrag nach dem IFG - Ermessenslenkende Weisung Agentur für Arbeit Lübeck [#149849] [MSG-740152] [#149849]
Datum
17. Juli 2019 14:43
An
Agentur für Arbeit Lübeck
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in danke für Ihre Nachricht. Da Sie meine Anfrage vom 10.06.2019 nicht erreicht hat, möchte ich Sie hier nochmals kurz wiederholen: Ich bitte Sie um Zusendung aller ermessenslenkenden Weisungen der Agentur für Arbeit Lübeck für 2019. Sofern diese noch in einem Gesamtdokument wie 2017 (siehe Auszug auf Frag den Staat: https://fragdenstaat.de/anfrage/antrag-nach-dem-ifguigvig-ermessenslenkende-weisung-lubeck-fur-die-erstattung-von-reisekosten-nach-309-ab-4-sgb-iii-festgelegt-ist/#nachricht-65813) zusammengefasst sind, dann dieses Dokument gültig für 2019. Konkret bitte ich um Zusendung der ermessenslenkenden Weisungen zu den Themen VB, FbW, EGZ, GZ, MAT, MAG, MPAV usw. Die Nennung meiner Adresse ist deshalb nicht erforderlich, da ich um Zusendung per Mail bitte. Da die ermessenslenkenden Weisungen bei Ihnen als fertige(s) Dokument(e) vorliegen, dürfte ein wichtiger Grund für eine andere Zusendungsart nach § 1 (2) IFG nicht vorliegen. Danke. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 149849 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Agentur für Arbeit Lübeck
AW: WG: AW: RE: Antrag nach dem IFG - Ermessenslenkende Weisung Agentur für Arbeit Lübeck [#149849] [MSG-740152] […
Von
Agentur für Arbeit Lübeck
Betreff
AW: WG: AW: RE: Antrag nach dem IFG - Ermessenslenkende Weisung Agentur für Arbeit Lübeck [#149849] [MSG-740152] [#149849]
Datum
19. Juli 2019 09:58
Status
Anfrage abgeschlossen
252,9 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in als Anlage habe ich Ihnen die Ermessenlenkenden Weisungen zum Thema VB beigefügt. Zu den anderen aufgeführten Themen sind keine Weisungen der AA Lübeck vorhanden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: RE: Antrag nach dem IFG - Ermessenslenkende Weisung Agentur für Arbeit Lübeck [#149849] [MSG-740152] [#149849]…
An Agentur für Arbeit Lübeck Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: RE: Antrag nach dem IFG - Ermessenslenkende Weisung Agentur für Arbeit Lübeck [#149849] [MSG-740152] [#149849]
Datum
29. Juli 2019 16:02
An
Agentur für Arbeit Lübeck
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in danke für die Übersendung eines Teils der ermessenslenkenden Weisungen der Arbeitsagentur Lübeck, konkret zum Themen Vermittlungsbudget, die in einem (nicht mehreren) Dokumenten erstellt ist. Ich beziehe mich mit meiner Bemerkung „eines Teils“ auf zwei Mails: 1) Meine, Ihnen am 15.07.2019 übersandte, notwendige Erinnerung an meine Anfrage, mit dem Text „... meine Informationsfreiheitsanfrage „Antrag nach dem IFG - Ermessenslenkende Weisung Agentur für Arbeit Lübeck...“ und 2) Ihre Mail vom 16.07.2019, mit dem Inhalt „Bitte nennen Sie mir konkret, zu welchem Thema Sie die ermessenlenkenden Weisungen der Agentur für Arbeit gern haben möchten, da die Agentur für Arbeit Lübeck mehrere Weisungen verfügt.“ Ich muss zwangsläufig davon ausgehen, dass es bei nur einer ermessenslenkenden Weisungen, wie Sie in der Mail vom 19.07.2019 schreiben, keinen Sinn macht, nach dem „konkreten“ Titel zu fragen. Es hätte nur passieren können, dass ich ohne Kenntnis des/der Titel keine Weisung erhalten hätte. Auch sind Ihnen als Teamleiterin des Teams, das vermutlich am häufigsten diese Weisungen nutzen muss, deren Existenz bekannt. Ihre erste Mail mit dem Inhalt „zu welchem Thema Sie die ermessenlenkenden Weisungen ... da die Agentur für Arbeit Lübeck mehrere Weisungen verfügt.“ würde bei nur einer erm. Weisung keinen Sinn machen. Und ich habe mit dem Zusatz „ermessenslenkende“ den Begriff der „Weisung“ schon in meiner ersten (nicht aufgetauchten) Mail und in der Erinnerung hinreichend umrissen. Des weiteren sind auf Fragdenstaat ermessenslenkende Weisungen zu verschiedenen von mir genannten Themen zu finden. Das erstellen dieser ermessenslenkenden Weisungen wird teils auch in den Weisungen/Fachlichen Weisungen von vorgesetzten Agenturen angeregt/verlangt. Bitte senden Sie mir die übrigen benannten ermessenslenkenden Weisungen der Arbeitsagentur Lübeck bis 02.08.2019 zu. Sollte ich die angeforderten Informationen nicht erhalten, werde ich den BfDI um Mithilfe bitten. Danke. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 149849 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Agentur für Arbeit Lübeck
AW: RE: Antrag nach dem IFG - Ermessenslenkende Weisung Agentur für Arbeit Lübeck [#149849] [MSG-740152] [#149849]…
Von
Agentur für Arbeit Lübeck
Betreff
AW: RE: Antrag nach dem IFG - Ermessenslenkende Weisung Agentur für Arbeit Lübeck [#149849] [MSG-740152] [#149849]
Datum
5. August 2019 11:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in leider kann ich Ihnen erst heute antworten, da ich letzte Woche nicht im Haus war. Leider ist es nicht immer möglich ihre kurzen Terminvorgaben einzuhalten. Sie verweisen auf fragdenstaat.de, dass es bereits 2017 ein Gesamtdokument der ermessenslenkenden Weisungen für 2017 gab. Dies ist leider nicht richtig. Es gibt zu verschiedenen Themen ermessenslenkende Weisungen, daher bat ich um Konkretisierung. Die Zusammenstellung der ermessenslenkenden Weisungen wird etwas Zeit in Anspruch nehmen, ich bitte Sie um Geduld. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: RE: Antrag nach dem IFG - Ermessenslenkende Weisung Agentur für Arbeit Lübeck [#149849] [MSG-740152] [#149849]…
An Agentur für Arbeit Lübeck Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: RE: Antrag nach dem IFG - Ermessenslenkende Weisung Agentur für Arbeit Lübeck [#149849] [MSG-740152] [#149849]
Datum
12. August 2019 10:55
An
Agentur für Arbeit Lübeck
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte mich hiermit in Erinnerung bringen. Vielleicht hatten Sie in der Zwischenzeit die Möglichkeit, die vorhandenen ermessenslenkenden Weisungen zusammenzustellen. Ich bitte um Übersendung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 149849 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Agentur für Arbeit Lübeck
AW: RE: Antrag nach dem IFG - Ermessenslenkende Weisung Agentur für Arbeit Lübeck [#149849] [MSG-740152] [#149849]…
Von
Agentur für Arbeit Lübeck
Betreff
AW: RE: Antrag nach dem IFG - Ermessenslenkende Weisung Agentur für Arbeit Lübeck [#149849] [MSG-740152] [#149849]
Datum
15. August 2019 09:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte die verzögerte Rückmeldung zu entschuldigen. Ich habe unsere Ablagen noch einmal gesichtet und interne Absprache gehalten. Die Agentur für Arbeit Lübeck hat nur eine ermessenslenkende Weisung, und das ist die, die Sie bereits erhalten haben (Vermittlungsbudget). Alle anderen internen Weisungen sind keine ermessenslenkenden Weisungen. Ich habe Ihnen noch die Bildungszielplanung 2019 der Agentur für Arbeit Lübeck beigefügt. Sie ist aber keine ermessenlenkende Weisung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: RE: Antrag nach dem IFG - Ermessenslenkende Weisung Agentur für Arbeit Lübeck [#149849] [MSG-740152] [#149849]…
An Agentur für Arbeit Lübeck Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: RE: Antrag nach dem IFG - Ermessenslenkende Weisung Agentur für Arbeit Lübeck [#149849] [MSG-740152] [#149849]
Datum
15. August 2019 10:52
An
Agentur für Arbeit Lübeck
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Mail von heute überrascht mich jetzt deshalb, weil sie in Ihrer Mail vom 16.07.2019 danach gefragt haben, zu welchem Thema ich die ermessenslenkende Weisungen wünsche. Auch in Ihrer Mail vom 05.08.2019 schreiben Sie, dass es zu verschiedenen Themen ermessenslenkende Weisungen gibt. Meine Mails an die Arbeitsagentur Lübeck wurden von Ihnen vermutlich beantwortet, weil sie für IFG-Anfragen verantwortlich sind. Sie sind aber nach Ihren Absenderangaben auch Teamleiterin Arbeitsvermittlung und Eingangszoe. Nach meiner Erfahrung werden in diesen Teams die von mir angeforderten Weisungen angewendet. Zumindest berufen sich Vermittler auf interne Weisungen. Somit musste für sie bereits bei meiner ersten Mail klar gewesen sein, dass diese Weisungen vorhanden sind. Ich gehe davon aus, dass die Arbeitsagentur Lübeck die ermessenslenkenden Weisungen auch dann zusendet, wenn sie bei Ihnen einen anderen Namen tragen, dem Sinn nach aber den gewünschten Inhalt haben. Die Weisung für das Vermittlungsbudget wird bei Ihnen mit Geschäftsanweisung betitelt. Meine lezte Frage: Gibt es bei der Arbeitsagentur Lübeck interne Weisungen, die dem Sinn nach das Ermessen der Mitarbeiter regeln, aber andere Bezeichnungen als den von mir verwendeten Begriff „ermessenslenkende Weisungen“ tragen? Danke. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 149849 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Antrag nach dem IFG/UIG/VIG - Ermessenslenkende Weisung Agentur für Arbeit Lübeck“ [#149849] [#149849]
Datum
15. August 2019 11:45
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/149849 Zusammenfassung Vorneweg: Es geht um die Anforderung Ermessenslenkender Weisungen. Die Bearbeiterin meiner Anfrage ist nach deren Absenderangaben auch Teamleiterin Arbeitsvermittlung und Eingangszoe. Das ist die Abteilung, von der die angeforderten ermessenslenkenden Weisungen in der Praxis gegenüber dem Arbeitslosen angewendet werden. Achtung: Die Ermessenslenkenden Weisungen konkretisieren überregional geltende Fachlichen Weisungen und passen deren Auslegung auf den Bereich der örtlichen Arbeitsagentur an. Sie werden in den Arbeitsagenturen unterschiedlich benannt. In Lübeck z. B. „Geschäftsanweisung“. Die Mitarbeiterin der Arbeitsagentur Lübeck wusste aber den von mir verwandten Begriff zuzuordnen. 10.06.2019: Anforderung der Ermessenslenkenden Weisungen der Arbeitsagentur Lübeck. 15.07.2019: An Beantwortung erinnert. 16.07.2019: Rückfrage der Arbeitsagentur Lübeck: „Bitte nennen Sie mir konkret, zu welchem Thema Sie die Ermessenlenkenden Weisungen der Agentur für Arbeit gern haben möchten“. 17.07.2019: Ich habe die von mir gewünschten „ermessenslenkenden Weisungen“ mit den Bezeichnungen „VB, FbW, EGZ, GZ, MAT, MAG, MPAV usw.“ konkretisiert. Diese Abkürzungen sind der Arbeitsagentur bekannt, zumal Sie bei den veröffentlichten „Fachlichen Weisungen“ zu den Themen immer genannt werden. 19.07.2019: Ich erhalte von Lübeck die ermessenslenkende Weisung „VB“ und die Mitteilung, dass es zu den anderen Themen keine erm. Weisungen gibt. 29.07.2019: Ich teile der Arbeitsagentur Lübeck mein Unverständis darüber mit, dass es nur die erm. Weisungen zu VB geben soll. 05.08.2019 Mitteilung der Arbeitsagentur Lübeck: „Es gibt zu verschiedenen Themen ermessenslenkende Weisungen, daher bat ich um Konkretisierung. Die Zusammenstellung der ermessenslenkenden Weisungen wird etwas Zeit in Anspruch nehmen, ich bitte Sie um Geduld.“ 12.08.2019 Ich erinnere an die Zusendung der restlichen ermessenslenkenden Weisungen. 15.08.2019: Antwort der Arbeitsagentur Lübeck: „Ich habe unsere Ablagen noch einmal gesichtet und interne Absprache gehalten. Die Agentur für Arbeit Lübeck hat nur eine ermessenslenkende Weisung, und das ist die, die Sie bereits erhalten haben (Vermittlungsbudget).“ Ich bin der Auffassung, dass meine Anfrage nicht vollständig beantwortet wurde. Ich bitte Sie deshalb, mich bei der Anforderung von „Weisungen der Arbeitsagentur Lübeck, die das ermessen der örtlichen Sachbearbeiter/Vermittler lenken“ zu unterstützen. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Danke. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 149849.pdf - 2019-07-19_1-190305_GA_VB.pdf - 2019-08-15_1-181112_BZP_2019.docx.pdf Anfragenr: 149849 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Agentur für Arbeit Lübeck
AW: RE: Antrag nach dem IFG - Ermessenslenkende Weisung Agentur für Arbeit Lübeck [#149849] [MSG-740152] [#149849]…
Von
Agentur für Arbeit Lübeck
Betreff
AW: RE: Antrag nach dem IFG - Ermessenslenkende Weisung Agentur für Arbeit Lübeck [#149849] [MSG-740152] [#149849]
Datum
15. August 2019 13:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in in der ersten Mail habe ich Sie gefragt, ob Sie eine bestimmte ermessenslenkende Weisung, zu einem bestimmten Thema haben möchten, da Ihre Mail sehr allgemein gehalten war. Daraufhin haben Sie mir diversen Themen aufgelistet, wozu wir keine ermessenslenkenden Weisungen haben. Die Agentur für Arbeit Lübeck verfügt über interne Weisungen, diese regeln aber nicht das Ermessen der Mitarbeiter/innen. Die Agentur für Arbeit Lübeck hat ausschließlich die Weisung "Vermittlungsbudget" , die das Ermessen der Mitarbeiter/innen regelt. Es kann gut sein, dass andere Agenturen über weitere ermessenlenkende Weisungen verfügen. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-720/003 II#0263 Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informati…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-720/003 II#0263
Datum
16. August 2019 15:45
Status
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 25-720/003 II#0263 Sehr geehrteAntragsteller/in anliegendes Schreiben erhalten Sie zu Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen

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