Vorhersagemodell "Bienenflug"

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

- alle Dokumente, die das unter [1] genannte Modell zur Vorhersage des Bienenfluges des Zentrums für Agrarmeteorologische Forschung spezifizieren sowie
- die aktuell verwendeten Programmroutinen zur Berechnung des Modells gemäß dessen Repräsentation unter [2].

[1] https://www.dwd.de/DE/klimaumwelt/ku_beratung/landwirtschaft/agrar_modelle/Bienenflug.pdf?__blob=publicationFile&v=3
[2] https://www.dwd.de/DE/leistungen/biene_flug/bienenflug.html

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit herzlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    12. Juni 2019
  • Frist
    16. Juli 2019
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - alle Dokumente, d…
An Deutscher Wetterdienst Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vorhersagemodell "Bienenflug" [#150219]
Datum
12. Juni 2019 11:15
An
Deutscher Wetterdienst
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - alle Dokumente, die das unter [1] genannte Modell zur Vorhersage des Bienenfluges des Zentrums für Agrarmeteorologische Forschung spezifizieren sowie - die aktuell verwendeten Programmroutinen zur Berechnung des Modells gemäß dessen Repräsentation unter [2]. [1] https://www.dwd.de/DE/klimaumwelt/ku_beratung/landwirtschaft/agrar_modelle/Bienenflug.pdf?__blob=publicationFile&v=3 [2] https://www.dwd.de/DE/leistungen/biene_flug/bienenflug.html Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit herzlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Deutscher Wetterdienst
Bienenflug Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben bereits die Beschreibung des Modells auf unseren Internetseiten…
Von
Deutscher Wetterdienst
Betreff
Bienenflug
Datum
13. Juni 2019 15:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben bereits die Beschreibung des Modells auf unseren Internetseiten gefunden, aus der hervorgeht, mit welchen Steuerungsgrößen das Modell betrieben wird. In diesem Sinne sind wir den von ihnen zitierten Gesetzen zur Informationsfreiheit bereits nachgekommen. Wir geben grundsätzlich keinen von uns entwickelten Programmsource an fremde Personen ab, die ihre Wünsche über die Plattform www.fragdenstaat.de<http://www.fragdenstaat.de> an uns richten. Die Ergebnisse unseres Bienenflugmodells stellen wir die Landwirten kostenlos zur Verfügung und kommen so auch den Anspruch auf den Zugang an amtlichen Informationen nach. In dem Gesetzt steht nicht, dass wir auch verpflichtet sind, den Programmsource an Unbekannt abzugeben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Bienenflug [#150219] Sehr geehrteAntragsteller/in leider teile ich Ihre Auffassung, dass weder die verwendete…
An Deutscher Wetterdienst Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bienenflug [#150219]
Datum
14. Juni 2019 10:29
An
Deutscher Wetterdienst
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in leider teile ich Ihre Auffassung, dass weder die verwendeten Programmroutinen noch die genauen Bewertungen, die das gegenständliche Modell vornimmt, nicht auch eine amtliche Information im Sinne des IFG (etwa gemäß §2 (1)), darstellen, nicht. Ich bitte Sie daher mir einen rechtsmittelfähigen Bescheid (schriftlich oder fernschriftlich) zukommen zu lassen, um einen entsprechenden Widerspruch einlegen zu können. Mit Dank & freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 150219 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Deutscher Wetterdienst
AW: Bienenflug [#150219] Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe ihr Anliegen unseren Juristen weitergeleitet. Sie …
Von
Deutscher Wetterdienst
Betreff
AW: Bienenflug [#150219]
Datum
18. Juni 2019 07:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe ihr Anliegen unseren Juristen weitergeleitet. Sie werden von uns hören. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Bienenflug [#150219] Sehr geehrteAntragsteller/in Danke! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt &…
An Deutscher Wetterdienst Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bienenflug [#150219]
Datum
18. Juni 2019 10:01
An
Deutscher Wetterdienst
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Danke! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 150219 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Deutscher Wetterdienst
AW: Bienenflug [#150219] Sehr geehrteAntragsteller/in ergänzend zur bisherigen Antwort auf Ihre Anfrage teile ich…
Von
Deutscher Wetterdienst
Betreff
AW: Bienenflug [#150219]
Datum
27. Juni 2019 11:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ergänzend zur bisherigen Antwort auf Ihre Anfrage teile ich Ihnen folgendes mit: Sie machen in Ihrer E-Mail vom 14.06.2019 geltend, dass Sie zu den von Ihnen gewünschten Informationen zu „Programmroutinen zur Berechnung des [Bienenflug]Modells gemäß dessen Repräsentation“ Zugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz erhalten wollen. Einen Anspruch auf Erhalt der begehrten Informationen haben Sie nicht. Grund hierfür ist, dass es sich bei der gewünschten Information nicht um eine amtliche Information handelt, da es sich bei dem Quellcode des Modells nicht um eine amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung handelt, sondern um die Einzelheiten der computertechnischen Aufbereitung und Bearbeitung der vom Programm erhobenen Daten, also um die Einzelheiten des Bearbeitungsmediums, jedoch nicht um die inhaltliche Information selbst. Darüber hinaus sind wir berechtigt, Ihrem Auskunftsanspruch § 3 Nr. 6 IFG sowie § 6 S. 1 IFG entgegen zu halten und Ihnen deshalb den Informationszugang nicht zu gewähren. In einem vergleichbar gelagerten Fall hat das Verwaltungsgericht Darmstadt mit Urteil vom 08.Mai 2019 (3 K 1708/17) zu Gunsten des DWD entschieden. Dort heißt es: „…das Bekanntwerden der gewünschten Bearbeitungsmodalitäten bei der digitalen Datennachbearbeitung und das Bekanntwerden der Programmschritte einschließlich des Quellcodes wären geeignet die fiskalischen Interessen des Bundes im Wirtschaftsverkehr zu beeinträchtigen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass zu den Aufgaben des Deutschen Wetterdienstes nach § 4 Abs. 1 DWD-Gesetz nicht nur die Erbringung meteorologischer und klimatologischer Dienstleistungen für die Allgemeinheit gehört, sondern auch für einzelne Kunden und Nutzer im Bereich der gewerblichen Wirtschaft…“. Eine solche Beeinträchtigung erachtet das Verwaltungsgericht für nachvollziehbar, wenn die Programmdetails eines ausschließlich vom DWD entwickelten und bei ihm angewandten Programms dergestalt bekannt werden, dass sie auch von anderen (Dritten) nachvollzogen werden können. Dadurch könnten dem DWD und damit dem Bund im Wirtschaftsverkehr Einnahmen entgehen. Eine solche Nachahmung mag zwar nicht Ihrer Absicht entsprechen, darauf kommt es jedoch nicht an, da allein dadurch, dass die Anwendung- und Programmiermerkmale den geschützten Bereich des DWD verlassen, die Gefahr einer anderweitigen Verwendung heraufbeschworen werden kann. Insofern steht der DWD nicht anders da als ein privatrechtlicher Unternehmer, der auch die Bekanntgabe von Geschäftsgeheimnissen nach § 6 S. 2 IFG nicht dulden muss, wenn dadurch seine wirtschaftlichen Interessen beeinträchtigt werden könnten. Denselben Schutz gewährt § 3 Nr. 6 IFG daher dem Bund, soweit er sich am Wirtschaftsleben beteiligt. Die folgende Rechtsbehelfsbelehrung ist Bestandteil dieses Bescheides: Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Geschäftsbereich Personal und Betriebswirtschaft des Deutschen Wetterdienstes Frankfurter Straße 135 in 63067 Offenbach am Main erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Widerspruch zur Ablehnung meiner IFG-Anfrage nach dem Vorhersagemodell „Bienenflug“ via fragdenstaat.de, unser Zei…
An Deutscher Wetterdienst Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruch zur Ablehnung meiner IFG-Anfrage nach dem Vorhersagemodell „Bienenflug“ via fragdenstaat.de, unser Zeichen: #150219
Datum
13. Juli 2019
An
Deutscher Wetterdienst
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit lege ich Widerspruch zur Ihrer Ablehnung [1] meiner Anfrage [2] auf Preisgabe von Dokumenten respektive Programmroutinen zur Vorhersage des Bienenfluges gemäß IFG und UIG vom 27. Juni 2019 ein. Zunächst widerspreche ich Ihrer dargelegten Auffassung, dass der Quellcode des Modells keine amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung im Sinne des IFG sei. Der Ausgangspunkt der Argumentation, dass es sich dabei "nicht um die inhaltliche Information selbst" handele greift zu kurz: So könnten Sie an dieser Stelle vergleichsweise auch nicht die Herausgabe von Dienstvorschriften verweigern. Darüber hinaus führen Sie IFG §3, Nr. 6. (Schutz fiskalischer Interessen des Bundes) an: Hierzu stelle ich fest, dass Sie in den aktuell abrufbaren Preislisten (2018) [3] keinerlei Leistung oder Produkte zur Vorhersage des Bienenfluges wirtschaftlich anbieten. M.W.n. gab es auch nie ein kommerzielles Produkt zur Bienenflugvorhersage. Daher ist auch Ihre weitere Berufung auf IFG §6 S. 2 ("Zugang zu Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen darf nur gewährt werden, soweit der Betroffene eingewilligt hat.") nicht stichhaltig, da die angeführten "wirtschaftlichen Interessen" in diesem Bereich offenbar nicht existieren und somit auch kein "Geschäftsgeheimnis" vorliegen kann. Das BVerwG definierte 2005, dass für ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis notwendigerweise gilt, dass "deren Kenntnis durch Außenstehende dem Geheimnisschutzträger zu einem Nachteil gereichen kann" [4] - dieser mögliche Nachteil ist im konkreten Fall weder ersichtlich noch begründet. Die angeführte Beteiligung des Bundes am Wirtschaftsleben ist hier nicht gegeben und somit auch kein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung der gewünschten Informationen. Bezüglich des angeführten Falls (VG Darmstadt, 3 K 1708/17) ist leidert nicht erkennbar warum dieser vergleichbar gelagert sein soll. Ich würde mich freuen eine vollständige (selbstredend um persönliche Daten geschwärzte) Kopie des Urteils zu erhalten, um dessen Gegenstand und Umstände besser einordnen zu können. Das VG Darmstadt kam meiner Bitte darum zwischenzeitig noch nicht nach. Mit freundlichen Grüßen,
Deutscher Wetterdienst
Ihr Widerspruch vom 13.07.2019 - Widerspruchsbescheid
Von
Deutscher Wetterdienst
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Widerspruch vom 13.07.2019 - Widerspruchsbescheid
Datum
25. September 2019
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
20190923_DWD_Widerspruchsbescheid_geschwaerzt.pdf
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Verwaltungsgericht Darmstadt
Klagebegründung Begründung zur beim VG Darmstadt eingereichten Klage zum Widerspruch in dieser Sache.
Von
Verwaltungsgericht Darmstadt
Via
Briefpost
Betreff
Klagebegründung
Datum
22. November 2019
Status
Warte auf Antwort
Begründung zur beim VG Darmstadt eingereichten Klage zum Widerspruch in dieser Sache.