Automatisierte Kfz-Kennzeichenerfassung

1.) Betreibt die Polizei in Köln, Leverkusen oder auf den in ihre Zuständigkeit fallenden Bundesautobahnen automatische KFZ-Kennzeichenerfassung?
2.) Wenn ja: Auf Welcher Rechtsgrundlage?
3.) Wie häufig und wo (Kommunalstraße, Landesstraße, Bundesstraße, Bundesautobahn) wurde die Kennzeichenerfassung in den Kalenderjahren 2016, 2017, 2018 und im laufenden Jahr 2019 bisher eingesetzt?
4.) Mit welchen Referenzlisten (Fahundungslisten o.ä.) werden die erfassten Kennzeichen verglichen?
5.) Wie hoch war die Trefferquote?
6.) In wie vielen Fällen hat die Kennzeichenerfassung unmittelbar zum Fahndungserfolg geführt?

Haben Sie schon vorab meinen herzlichen Dank für Ihre Mühe!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Juni 2019
  • Frist
    16. Juli 2019
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
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Betreff
Automatisierte Kfz-Kennzeichenerfassung [#150238]
Datum
12. Juni 2019 12:21
An
Polizeipräsidium Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1.) Betreibt die Polizei in Köln, Leverkusen oder auf den in ihre Zuständigkeit fallenden Bundesautobahnen automatische KFZ-Kennzeichenerfassung? 2.) Wenn ja: Auf Welcher Rechtsgrundlage? 3.) Wie häufig und wo (Kommunalstraße, Landesstraße, Bundesstraße, Bundesautobahn) wurde die Kennzeichenerfassung in den Kalenderjahren 2016, 2017, 2018 und im laufenden Jahr 2019 bisher eingesetzt? 4.) Mit welchen Referenzlisten (Fahundungslisten o.ä.) werden die erfassten Kennzeichen verglichen? 5.) Wie hoch war die Trefferquote? 6.) In wie vielen Fällen hat die Kennzeichenerfassung unmittelbar zum Fahndungserfolg geführt? Haben Sie schon vorab meinen herzlichen Dank für Ihre Mühe!
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Automatisierte Kfz-Kennzeichenerfassung“ vom 12.…
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatisierte Kfz-Kennzeichenerfassung [#150238]
Datum
16. Juli 2019 20:36
An
Polizeipräsidium Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Automatisierte Kfz-Kennzeichenerfassung“ vom 12.06.2019 (#150238) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 150238 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrteAntragsteller/in am 12.06.2019 habe ich über die Plattform FragDenStaat.de eine Informationsfreiheitsa…
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsanfrage „Automatisierte Kfz-Kennzeichenerfassung“
Datum
3. September 2019
An
Polizeipräsidium Köln
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in am 12.06.2019 habe ich über die Plattform FragDenStaat.de eine Informationsfreiheitsanfrage zum Thema „Automatisierte Kfz-Kennzeichenerfassung“ gestellt. (#150238) Sicherlich ist diese im elektronischen Posteingang übersehen worden, da ich bisher keine Antwort erhalten habe. Die gesetzliche Frist ist mittlerweile um 50 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Eine Kopie der bisherigen Schreiben sende ich Ihnen in Anlage. Für Ihre Mühe danke ich schon vorab sehr herzlich. Mit freundlichen Grüßen
Polizeipräsidium Köln
Ihr Auskunftsersuchen Polizeipräsidium Köln Köln, 25.09.2019 ZA 24 …
Von
Polizeipräsidium Köln
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Auskunftsersuchen
Datum
25. September 2019
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Polizeipräsidium Köln Köln, 25.09.2019 ZA 24 - Beschwerdemanagement Az.: ZA 24 - 13.05.01 - E 4046/19 Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in - per E-Mail - Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Schreiben vom 03.09.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in mit dem Bezugsschreiben bitten Sie um Sachstandsmitteilung im Hinblick auf ein von Ihnen über die Plattform FragdenStaat.de gestelltes Auskunftsersuchen nach dem IFG NRW zum Thema „Automatisierte Kfz-Kennzeichenerfassung“. Den über FragdenStaat.de versandten Schriftverkehr, bestehend aus der eigentlichen IFG-Anfrage vom 12.06.2019 und einer Sachstandsanfrage vom 16.07.2019 haben Sie als Anlage beigefügt. Hierzu kann ich Ihnen mitteilen, dass weder das Schreiben vom 12.06.2019 noch das Schreiben vom 16.07.2019 bei der Polizei Köln eingegangen sind. Andernfalls hätten Sie - wie im Falle Ihrer anderen über FragdenStaat.de gestellten IFG-Anfrage vom 09.09.2019 (#166204), die hier auch eingegangen ist - bereits eine Eingangsbestätigung von mir erhalten und die Beantwortung wäre bereits ebenfalls erfolgt. Ihr Antrag wird derzeit geprüft. Bitte haben Sie noch ein wenig Geduld. Gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bin ich verpflichtet, Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu informieren. Die entsprechenden Angaben entnehmen Sie bitte dem anliegenden Informationsblatt. Mit freundlichen Grüßen
Polizeipräsidium Köln
2019-09-27_Antwort von ZA 24 Polizeipräsidium Köln …
Von
Polizeipräsidium Köln
Via
Briefpost
Betreff
2019-09-27_Antwort von ZA 24
Datum
27. September 2019
Status

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Polizeipräsidium Köln Köln, 27.09.2019 ZA 24 – Beschwerdemanagement Az.: ZA 24 - 13.05.01 - E 4046/19 Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in - per E-Mail - Eingaben und Beschwerden / Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Schreiben vom 03.09.2019 Eingangsbestätigung des Polizeipräsidiums Köln vom 25.09.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in in Bezug auf die oben genannten Schreiben möchte ich Ihnen Ihre Fragen wie folgt beantworten: zu 1:) Das Polizeipräsidium Köln betreibt in seinem Zuständigkeitsbereich keinerlei Anlagen zur automatischen Kfz-Kennzeichenerfassung. zu 2 - 6:) Aufgrund der Beantwortung der Frage zu 1 erübrigt sich die Beantwortung der Fragen 2 – 6. Mit freundlichen Grüßen

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Aw:⁨ 2019-09-27_Antwort von ZA 24⁩ Sehr geehrteAntragsteller/in sehr geehrte Damen und Herren, haben Sie vielen D…
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Aw:⁨ 2019-09-27_Antwort von ZA 24⁩
Datum
2. Oktober 2019
An
Polizeipräsidium Köln
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in sehr geehrte Damen und Herren, haben Sie vielen Dank für die Beantwortung meiner Anfrage. Ich werde Ihre Antwort - selbstverständlich unter Schwärzung der personenbezogenen Daten - der Anfrage auf FragdenStaat.de hinzufügen. Mit freundlichen Grüßen,