Interne Dokumente zu Homöopathie

Anfrage an: Audi BKK

- sämtliche internen Dokumente, die zur Prüfung der Kostenübernahme von homöopathischen Behandlungen und Arzneimitteln sowie beim Kundenkontakt zum Thema Homöopathie zu beachten sind

Dies sind insbesondere:

- interne Leitfäden
- interne Arbeitshinweise
- interne Weisungen
- Schulungsmaterialien für Mitarbeiter

sowie

- Fragebögen
- weitere Formulare
- Musterbriefe

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Juni 2019
  • Frist
    19. Juli 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche interne…
An Audi BKK Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Interne Dokumente zu Homöopathie [#150739]
Datum
15. Juni 2019 01:37
An
Audi BKK
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche internen Dokumente, die zur Prüfung der Kostenübernahme von homöopathischen Behandlungen und Arzneimitteln sowie beim Kundenkontakt zum Thema Homöopathie zu beachten sind Dies sind insbesondere: - interne Leitfäden - interne Arbeitshinweise - interne Weisungen - Schulungsmaterialien für Mitarbeiter sowie - Fragebögen - weitere Formulare - Musterbriefe
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Interne Dokumente zu Homöopathie“ vom 15.06.2019…
An Audi BKK Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Interne Dokumente zu Homöopathie [#150739]
Datum
19. Juli 2019 12:03
An
Audi BKK
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Interne Dokumente zu Homöopathie“ vom 15.06.2019 (#150739) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 150739 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Interne Dokumente zu Homöopathie“ vom 15.06.2019…
An Audi BKK Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Interne Dokumente zu Homöopathie [#150739]
Datum
10. August 2019 21:22
An
Audi BKK
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Interne Dokumente zu Homöopathie“ vom 15.06.2019 (#150739) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 23 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 150739 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Audi BKK
Ihre Anfrage an die Audi BKK Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage an die Audi BKK. Bitte hab…
Von
Audi BKK
Betreff
AW: Interne Dokumente zu Homöopathie [#150739]
Datum
12. August 2019 13:21
Status
Warte auf Antwort
Ihre Anfrage an die Audi BKK Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage an die Audi BKK. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir von Ihnen weitere Angaben benötigen, um Ihr Anliegen durch das für Sie regional zuständige Service Center bearbeiten zu können.   Name                                       :           Vorname                                  : PLZ / Ort                                 : ggf. Telefon                             : Krankenversicherungsnummer: Falls Sie weitere Fragen haben, hilft Ihnen auch Ihr Service-Center gerne telefonisch oder persönlich. Die Übersicht der Audi BKK Service-Center finden Sie hier: www.audibkk.de/Kontakt-Service-Center. Besuchen Sie  uns im Internet unter  www.audibkk.de und erfahren Sie mehr über die exklusiven Leistungen der Audi BKK. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in es handelt sich um ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Ges…
An Audi BKK Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Interne Dokumente zu Homöopathie [#150739]
Datum
12. August 2019 14:48
An
Audi BKK
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in es handelt sich um ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Für das Abfragen von Postleitzahl, Telefonnummer und Krankenversicherungsnummer besteht keine Rechtsgrundlage. Sie haben die Frist nach § 7 Abs. 5 IFG mittlerweile um 25 Tage überschritten. Bitte bearbeiten Sie meinen IFG-Antrag vom 15. Juni 2019 unverzüglich. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 150739 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Interne Dokumente zu Homöopathie“ vom 15.06.2019…
An Audi BKK Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Interne Dokumente zu Homöopathie [#150739]
Datum
14. Januar 2020 18:47
An
Audi BKK
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Interne Dokumente zu Homöopathie“ vom 15.06.2019 (#150739) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 180 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 150739 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/150739
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Interne Dokumente zu Homöopathie“ [#150739] [#150739]
Datum
28. Januar 2020 03:10
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/150739 Nach mehr als 7 Monaten hat die Audi BKK immer noch nicht auf meine Anfrage geantwortet. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 150739.pdf Anfragenr: 150739 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/150739
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
18. Februar 2020 12:50
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
430,3 KB

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Audi BKK
Ihre Anfrage Sehr geehrteAntragsteller/in vielen dank für Ihre Anfrage. Anbei senden wir Ihnen unsere Leistungsbr…
Von
Audi BKK
Betreff
Ihre Anfrage
Datum
13. März 2020 15:01
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen dank für Ihre Anfrage. Anbei senden wir Ihnen unsere Leistungsbroschüre 2020. Sollte diese noch Fragen offen lassen, können Sie gerne auf unserer Homepage www.audibkk.de<http://www.audibkk.de> nachlesen. Dort finden Sie weitere Informationen. Freundliche Grüße
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AW: Ihre Anfrage [#150739] Sehr geehrteAntragsteller/in die Leistungsbroschüre 2020 ist natürlich kein internes D…
An Audi BKK Details
Von
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Betreff
AW: Ihre Anfrage [#150739]
Datum
13. März 2020 15:14
An
Audi BKK
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in die Leistungsbroschüre 2020 ist natürlich kein internes Dokument. Bitte bestätigen Sie mir, dass bei Ihnen intern gar keine Dokumente zum Thema Homöopathie vorhanden sind. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 150739 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/150739
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Az. [geschwärzt]#[geschwärzt] Sehr [geschwärzt], [geschwärzt], am 13. März 2020 bekam ich eine Antwort der Audi …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Ihrer Anfrage „Interne Dokumente zu Homöopathie“ [#150739]
Datum
21. April 2020 19:04
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Az. [geschwärzt]#[geschwärzt] Sehr [geschwärzt], [geschwärzt], am 13. März 2020 bekam ich eine Antwort der Audi BKK, die jedoch keineswegs eine Bearbeitung meines Antrags im Rahmen des IFG umfasst. Die Antwort auf meinen Antrag vom 15. Juni 2019 enthielt lediglich die allgemeine Leistungsbroschüre der Krankenkasse und einen Verweis auf die Homepage! Mein Antrag bezieht sich, wie Sie wissen, ausdrücklich auf interne Dokumente. Ich möchte, dass mein Antrag gründlich nach dem IFG bearbeitet wird. Das heißt, wenn die Dokumente nicht vorliegen oder der Informationszugang aus einem im IFG aufgeführten Grund abgelehnt wird, will ich darüber informiert werden. Ich hoffe, dass Sie dabei vermitteln können. Die Anfrage und alle bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/150739 Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 150739 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Audi BKK
Sehr geehrteAntragsteller/in die Audi BKK bietet ihren Versicherten zur Förderung der Qualität und Wirtschaftlich…
Von
Audi BKK
Betreff
Vermittlung bei Ihrer Anfrage „Interne Dokumente zu Homöopathie“ [#150739]
Datum
22. April 2020 14:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in die Audi BKK bietet ihren Versicherten zur Förderung der Qualität und Wirtschaftlichkeit der medizinischen Versorgung eine besondere Versorgung nach § 140a SGB V an. In diesem Rahmen bieten wir unseren Versicherten die Behandlungsmethode der Homöopathie bei speziell ausgebildeten Ärzten an, die ein Diplom des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) erworben haben. Im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung zählen dazu die adäquate Beratung und Behandlung mit der klassischen Homöopathie. Zur Versorgung zählen die Erst- und Folgeanamnese, die Analyse sowie die Auswahl von homöopathischen Mitteln, nicht jedoch die Kosten für das Arzneimittel in Rahmen dieser vertragsärztlichen Versorgung. Kosten für homöopathische Arzneimittel können über unsere Exklusivleistung „GesundheitExtra“ geltend gemacht werden. Bei der Prüfung der Kostenübernahme von homöopathischen Arzneimitteln richten wir uns nach den Vorgaben des Sozialgesetzbuches (§11 Abs. 6 SGB V) sowie den Regelungen in unserer Satzung (§ 13b Nr. II). In der Satzung sind die Vorgaben für den Anspruch auf Erstattung geregelt. Die Satzung können Sie auf unserer Internetseite<https://www.audibkk.de/fileadmin/audibkk/Sonstiges/Satzung_KV_Audi_BKK_01012012_inkl_20_Nachtrag_Stand_01012020.pdf> einsehen. Zu den internen Arbeitsanweisungen für die Umsetzungen der Erstattung machen wir aus Wettbewerbsgründen keine Angaben und geben diese auch nicht raus. Ich weiße Sie ausdrücklich darauf hin, dass ich der Verarbeitung und Veröffentlichung meiner persönlichen Daten wie z.B. Vorname, Nachname in Internetportalen oder anderen Medien nach Artikel 6 und 7 DSGVO widerspreche. Vielen Dank ! Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Informationen. Da Sie den Informationszugang zu den internen A…
An Audi BKK Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Ihrer Anfrage „Interne Dokumente zu Homöopathie“ [#150739]
Datum
22. April 2020 16:49
An
Audi BKK
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Informationen. Da Sie den Informationszugang zu den internen Arbeitsanweisungen und damit meinen Antrag ablehnen, bitte ich um Angabe von den einschlägigen Ablehnungsgründen im Sinne des IFG und eine Begründung. Bitte verfahren Sie so wie im § 9 IFG festgelegt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 150739 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/150739
<< Anfragesteller:in >>
Az. [geschwärzt]#[geschwärzt] Sehr [geschwärzt], [geschwärzt], heute erreichte mich eine E-Mail von Herrn [gesch…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Ihrer Anfrage „Interne Dokumente zu Homöopathie“ [#150739]
Datum
22. April 2020 16:57
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Az. [geschwärzt]#[geschwärzt] Sehr [geschwärzt], [geschwärzt], heute erreichte mich eine E-Mail von Herrn [geschwärzt] der Audi BKK. Er schreibt zu meinem Antrag: "Zu den internen Arbeitsanweisungen für die Umsetzungen der Erstattung machen wir aus Wettbewerbsgründen keine Angaben und geben diese auch nicht raus." Der Informationszugang zu den internen Arbeitsanweisungen und damit mein Antrag werden vollständig ablehnt, jedoch ohne Angabe von einschlägigen Ablehnungsgründen im Sinne des IFG und eine damit verbundene Begründung. Ich habe Herrn [geschwärzt] hierüber per Mail informiert. Ich bitte Sie, in dieser Sache weiter zu vermitteln und diesen Vorgang zu beanstanden. Die Anfrage und alle bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/150739 Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 150739 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Audi BKK
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei die Stellungnahme unserer Rechtsabteilung zum Sachverhalt. „Nach § 1 Abs. 1 I…
Von
Audi BKK
Betreff
AW: Vermittlung bei Ihrer Anfrage „Interne Dokumente zu Homöopathie“ [#150739]
Datum
23. April 2020 12:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei die Stellungnahme unserer Rechtsabteilung zum Sachverhalt. „Nach § 1 Abs. 1 IFG ist ein berechtigtes Interesse darzulegen. Nach § 25 SGB X ist ein berechtigtes Interesse i. d. R. ohne Begründung anzunehmen, wenn die Akteneinsicht zur Geltendmachung oder Verteidigung von rechtlichen Interessen erforderlich ist. Voraussetzung ist jedoch ein anhängiges Verwaltungsverfahren, was wohl hier nicht der Fall ist. Das dortige Einsichtsrecht würde auch die angeforderten Unterlagen nicht umfassen. Ansonsten gehen gem. § 1 Abs. 3 IFG die §§ 13 bis 15 SGB I vor. Dem Wortlaut der Vorschrift nach geht es in § 13 SGB I um eine von den Leistungsträgern und den weiteren Normadressaten zu erfüllende „Verpflichtung“, tatsächlich ist dort aber eher eine Aufgabe der Sozialverwaltung festgelegt: Wann, auf welche Weise und in welchem Umfang die Bevölkerung zu informieren ist, wird von der Verwaltung selbst bestimmt. § 13 SGB I enthält keinen Tatbestand, aus dem durch juristische Subsumtion Rechtsfolgen herzuleiten wären. Die zu leistende Aufklärung wird nur thematisch-gegenständlich, auf „die Rechte und Pflichten“ nach dem SGB und auf die Zuständigkeit des jeweiligen Akteurs, eingegrenzt. Ob die Beratungspflicht nach § 14 SGB I nur entsteht, wenn sich ein Berechtigter mit einem Beratungsbegehren an einen bestimmten Sozialleistungsträger wendet, oder ob die Träger auch unabhängig davon – d. h. von Amts wegen – zur Beratung verpflichtet sein können, kann dahinstehen, auch wenn nach einhelliger Auffassung und ständiger Rechtsprechung Beratung im Regelfall nur aufgrund einer Initiative des Ratsuchenden zu erteilen ist. Nach § 14 S. 1 SGB I hat der Einzelne einen gerichtlich durchsetzbaren Anspruch auf Beratung über „seine Rechte und Pflichten“ nach dem SGB. Die Regelung unterscheidet sich demnach ihrer Anlage nach von der des § 13 SGB I. Beratung ist jedoch die individuelle, d. h. für den Einzelnen bestimmte und auf den Einzelfall bezogene Information seitens der Verwaltung. Da durch sie keine Regelungen getroffen werden, ist die Beratung dem sog. schlichten Verwaltungshandeln zuzuordnen. Thematisch bleibt sie hier auf das Sozialrecht, die Rechte und Pflichten nach dem SGB, beschränkt. Dieser Beratungspflicht sind wir mit unserer Rückmeldung ausreichend nachgekommen. Die in § 15 Abs. 1 SGB I auf alle sozialen Angelegenheiten nach dem SGB bezogene Auskunftspflicht wird in Abs. 2 wesentlich eingeschränkt. In erster Linie haben die Auskunftsstellen dem einzelnen die für die Sozialleistungen zuständigen Leistungsträger zu benennen. Gemeint ist die Sachzuständigkeit hinsichtlich der jeweiligen Leistungsart, aber auch, soweit sich diese bereits bestimmen lässt, die örtliche Zuständigkeit. Insoweit ist die Auskunftspflicht nicht an bestimmte Bedingungen oder Voraussetzungen geknüpft. Des Weiteren sind Auskünfte – in dem auf Angelegenheiten nach dem SGB eingegrenzten Rahmen – auch über „alle Sach- und Rechtsfragen“ zu erteilen, aber nur, soweit sie für den Auskunftsuchenden von Bedeutung sein können und die Stelle zu deren Beantwortung imstande ist. Vor allem aufgrund der zweiten Einschränkung kann hier demnach von einer Auskunftspflicht in einem wörtlichen Sinne nicht die Rede sein.“ Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Az. [geschwärzt]#[geschwärzt] Sehr [geschwärzt], [geschwärzt], Herr [geschwärzt] hat mir heute eine Stellungnah…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Ihrer Anfrage „Interne Dokumente zu Homöopathie“ [#150739]
Datum
23. April 2020 13:04
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Az. [geschwärzt]#[geschwärzt] Sehr [geschwärzt], [geschwärzt], Herr [geschwärzt] hat mir heute eine Stellungnahme der Rechtsabteilung der Audi BKK zugeschickt. Ich bin der Meinung, dass diese Rechtsauffassung Fehler enthält. So ist nach § 1 Abs. 1 IFG eben kein berechtigtes Interesse darzulegen. Ich bitte um Ihre Einschätzung zur Rechtsauffassung der Audi BKK. Die Anfrage und alle bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/150739 Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 150739 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Audi BKK
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage nach dem IFG können wir Ihnen die beigefügten Unterlagen zur Verfüg…
Von
Audi BKK
Betreff
WG: IFG-Antrag des Antragsteller/in Antragsteller/in - Vermittlung bei Anfrage „Interne Dokumente zu Homöopathie“ [#150739] # 25-721/003 II#0328
Datum
7. Mai 2020 09:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage nach dem IFG können wir Ihnen die beigefügten Unterlagen zur Verfügung stellen. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr [geschwärzt], ich bitte um weitere Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Interne Dokumente zu Homöopathie“ [#150739] [#150739]
Datum
7. Mai 2020 16:27
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], ich bitte um weitere Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: [geschwärzt] Herr [geschwärzt] hat mir heute einige Dokumente zugeschickt! Vielen, vielen Dank für Ihre bisherige Vermittling. Unter den Dokumenten befindet sich eine Seite Arbeitsanleitung. An der Nummierung ist aber erkennbar, dass diese Seite höchstwahrscheinlich nicht die einzige Seite zu Homoöpathie ist. Außerdem wird auf dieser einen Seite auf Nummer 1.3.1 zu Informationen zur Kostenübernahme verwiesen. 1.3.1 wurde aber gar nicht mitgeschickt. Daher möchte ich erneut bitten um Herausgabe der ganzen Arbeitsanleitung in Bezug auf Homoöpathie inkl. Seiten, die in Bezug auf Homoöpathie entsprechend angewendet werden, oder aber um Angabe von Gründen nach dem IFG, warum meine Anfrage ständig (teilweise) abgelehnt wird. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anhänge: - 150739.pdf - 2020-02-18_1-17347_2020.pdf - 2020-03-13_1-AUDIBKK_Leistungsbroschuere_2020.pdf - 2020-03-13_1-image001.png - 2020-03-13_1-image002.png - 2020-03-13_1-image003.png - 2020-03-13_1-image004.png - 2020-03-13_1-image005.png - 2020-03-13_1-image006.png - 2020-05-07_1-Ablehnung-Schreiben.pdf - 2020-05-07_1-Erstattungs-Schreiben.pdf - 2020-05-07_1-homopatischeArzneimittel_Arbeitsanleitung.pdf - 2020-05-07_1-KassenlisteHomopathievertrag.pdf - 2020-05-07_1-VertragsbersichtHomopathie.pdf Anfragenr: 150739 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Audi BKK
Sehr geehrteAntragsteller/in in der Anlage übersende ich Ihnen den Punkt 1.3.1 aus der Arbeitsanleitung. Die Leis…
Von
Audi BKK
Betreff
WG: IFG-Antrag des Antragsteller/in Antragsteller/in - Vermittlung bei Anfrage „Interne Dokumente zu Homöopathie“ [#150739] # 25-721/003 II#0328
Datum
12. Mai 2020 09:23
Status
Anfrage abgeschlossen
26,8 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in in der Anlage übersende ich Ihnen den Punkt 1.3.1 aus der Arbeitsanleitung. Die Leistung „homöopathische Arzneimittel“ ist nur ein Teil des Leistungsangebotes aus „GesundheitExtra“. Die Leistungsangebot aus „GesundheitExtra“ ist im Kalenderjahr auf maximal 200 Euro begrenzt, darunter gehört, neben anderen Leistungen wie Sie auf unserer Internetseite entnehmen können, auch die Leistung „homöopathische Arzneimittel“. Die weiteren Unterpunkte beschäftigen sich mit den Leistungsinhalten, die nichts mit den „homöopathischen Arzneimitteln“ zu tun haben. Da diese nicht nachgefragt wurden, stellen wir Ihnen diese Abschnitte nicht zur Verfügung. Freundliche Grüße
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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<< Anfragesteller:in >>
Az.: [geschwärzt]#[geschwärzt] Sehr [geschwärzt], die Sache sehe ich als erledigt an. Vielen Dank für Ihre Verm…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Interne Dokumente zu Homöopathie“ [#150739]
Datum
12. Mai 2020 16:00
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Az.: [geschwärzt]#[geschwärzt] Sehr [geschwärzt], die Sache sehe ich als erledigt an. Vielen Dank für Ihre Vermittlung! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 150739 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]