Anzahl Familien Erhalt Kindergeld nach Kinderanzahl

Wie hoch ist jeweils die Anzahl an Familien, welche Kindergeld erhalten, aufgeschlüsselt nach der jeweiligen Kinderzahl in den Familien?
Bzw. alternativ zu beantworten: Wie viele Kinder erhalten der Höhe des Kindergeldes nach Kindergeld als erstes, zweites, drittes, viertes, usw., Kind?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    15. Juni 2019
  • Frist
    26. Juli 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie hoch ist jeweil…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl Familien Erhalt Kindergeld nach Kinderanzahl [#150807]
Datum
15. Juni 2019 15:47
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie hoch ist jeweils die Anzahl an Familien, welche Kindergeld erhalten, aufgeschlüsselt nach der jeweiligen Kinderzahl in den Familien? Bzw. alternativ zu beantworten: Wie viele Kinder erhalten der Höhe des Kindergeldes nach Kindergeld als erstes, zweites, drittes, viertes, usw., Kind?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Ihrer E-Mail vom 23. Juni 2019 beantragen Sie auf Grundlage des Informationsfre…
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
IFG-Antrag - Anzahl Familien Erhalt Kindergeld nach Kinderanzahl [#150807]
Datum
9. Juli 2019 14:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Ihrer E-Mail vom 23. Juni 2019 beantragen Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), Informationen zur unten beigefügten Anfrage. Ihrem Antrag wird bezüglich des Teils stattgegeben, für den die Zuständigkeit beim BMFSFJ liegt. Seit der Einführung des Familienleistungsausgleichs durch das Jahressteuergesetz 1996 wird Kindergeld vorrangig nicht mehr als Sozialleistung, sondern als Steuerleistung gezahlt. Als Ressort ist für den weit überwiegenden Teil des Kindergelds daher das Bundesministerium der Finanzen zuständig. Das BMFSFJ ist zuständig für das Bundeskindergeldgesetz, in welchem Ansprüche von Berechtigen geregelt werden, die nicht einer Steuerpflicht nach dem Einkommensteuergesetz unterliegen, aber u. a. aufgrund ihrer Leistungen in die deutsche Sozialversicherung leistungsberechtigt sind. Das BMFSFJ kann Ihnen daher nur im Hinblick auf den eigenen, oben genannten Zuständigkeitsbereich die Anzahl der Berechtigten und ihrer Kinder sowie die Gesamtzahl der Kinder sowie ihre Verteilung nach dem Bundeskindergeldgesetz übermitteln. Diese Zahlen entnehmen Sie bitte den folgenden Tabellen: Berechtigte gesamt 1 Kind 2 Kindern 3 Kindern 4 Kindern 5 Kindern 6 u. w. Kindern 9.751 6.301 2.556 684 161 32 8 Kinder gesamt 1 Kind 2 Kinder 3 Kinder 4 Kinder 5 Kinder 6 u. w. Kinder 55.828 36.652 15.2019 3142 624 141 50 Zur Klärung, wie viele Familien Kindergeld als Steuerleistung erhalten, wenden Sie sich bitte an das dafür zuständige Bundesministerium für Finanzen und reichen Ihre Anfrage dort erneut ein. Bundesministerium der Finanzen Postanschrift: 11016 Berlin Tel.: 03018 / 682 - 0 Fax: 03018 / 682 - 32 60 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Mit freundlichen Grüßen