Politische Tätigkeit beamteter Staatssekretäre der Landesregierung

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW

Sehr geehrte Damen und Herren,

die FDP stellt in den Ministerien, die von Ministern der FDP geführt werden, auch Staatssekretäre. Auf den Seiten der FDP NRW (https://www.fdp.nrw/seite/landesvorstand) sind u.a. zwei Staatssekretäre (Andreas Bothe, Christoph Dammermann) sowie der Leiter der Landesvertretung NRW bei der Europäischen Union in Brüssel (Hans-Hermann Stein) als kooptierte Mitglieder des FDP-Landesvorstandes verzeichnet und dargestellt, dass sie dies in ihrer Funktion als Beamte des Landes Nordrhein-Westfalen sind.

Ich bitte hierzu um Übersendung
1. der Richtlinien für die politische Betätigung von Beamten des Landes Nordrhein-Westfalen,
2. die Entsendung des Landes NRW der drei Beamten in den Landesvorstand der FDP bzw. die Zustimmung des Landes NRW zur der Entsendung in den FDP Landesvorstand.

Weiterhin bitte ich Auskunft, welche Kosten und Aufwände (z.B. durch Verwendung von Arbeitszeit) mit der Entsendung verbunden sind.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    15. Juni 2019
  • Frist
    19. Juli 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrteAntragsteller/in die FDP stellt in den Ministerien,…
An Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Politische Tätigkeit beamteter Staatssekretäre der Landesregierung [#150813]
Datum
15. Juni 2019 16:33
An
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrteAntragsteller/in die FDP stellt in den Ministerien, die von Ministern der FDP geführt werden, auch Staatssekretäre. Auf den Seiten der FDP NRW (https://www.fdp.nrw/seite/landesvorstand) sind u.a. zwei Staatssekretäre (Andreas Bothe, Christoph Dammermann) sowie der Leiter der Landesvertretung NRW bei der Europäischen Union in Brüssel (Hans-Hermann Stein) als kooptierte Mitglieder des FDP-Landesvorstandes verzeichnet und dargestellt, dass sie dies in ihrer Funktion als Beamte des Landes Nordrhein-Westfalen sind. Ich bitte hierzu um Übersendung 1. der Richtlinien für die politische Betätigung von Beamten des Landes Nordrhein-Westfalen, 2. die Entsendung des Landes NRW der drei Beamten in den Landesvorstand der FDP bzw. die Zustimmung des Landes NRW zur der Entsendung in den FDP Landesvorstand. Weiterhin bitte ich Auskunft, welche Kosten und Aufwände (z.B. durch Verwendung von Arbeitszeit) mit der Entsendung verbunden sind. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre o. a. Anfrage nehme ich Bezug. Bevor die Angelegenheit hier weiter bearbei…
Von
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihre IFG-Anfrage "Politische Tätigkeit beamteter Staatssekretäre der Landesregierung" [#150813] vom 15. Juni 2019
Datum
19. Juni 2019 10:15
Status
Warte auf Antwort
image001.png
23,3 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre o. a. Anfrage nehme ich Bezug. Bevor die Angelegenheit hier weiter bearbeitet werden kann, bitte ich Sie, mir Ihre Postanschrift mitzuteilen. Hinweise und Informationen zur Verarbeitung und Speicherung Ihrer persönlichen Daten finden Sie hier: https://www.land.nrw/de/datenschutzhinweise. Nach § 4 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) hat jede natürliche Person gegenüber den in § 2 IFG NRW genannten Stellen Anspruch auf Zugang zu den bei der Stelle vorhandenen amtlichen Informationen. Da mir keine verifizierbaren Informationen über Ihre Identität vorliegen, kann ich nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausschließen, dass hinter Ihrem Namen eine juristische Person oder Personengruppe steht, die als Anspruchsberechtigte ausscheidet. Zudem sehen die allgemeinen Grundsätze des Verwaltungsverfahrens vor, dass ein Antrag inhaltlich einen Mindeststandard erfüllen muss. So müssen unter anderem der Name und die Anschrift des Antragstellers angegeben werden, um eine Rückführbarkeit des Antrages auf eine konkrete Person zu ermöglichen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nor…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Politische Tätigkeit beamteter Staatssekretäre der Landesregierung“ [#150813] [#150813]
Datum
19. Juni 2019 12:23
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/150813 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet. Die Begründung für das Verlangen nach einer Adresse ist nicht relevant. Auch Personengruppen können eine Anfrage stellen und hinter jeder juristischen Person steht eine natürliche Person. Darauf kommt es aber auch gar nicht, da das IFG keine EInschränkungen vornimmt. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 150813.pdf - 2019-06-19_1-image001.png Anfragenr: 150813 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 19.06.2019 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informa…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Politische Tätigkeit beamteter Staatssekretäre der Landesregierung“ [#150813] [#150813]
Datum
19. Juni 2019 13:54
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 19.06.2019 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Ihr an die Staatskanzlei NRW gerichteter Antrag auf Informationszugang vom 15.6.2019 Informationsfreiheitsgesetz N…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihr an die Staatskanzlei NRW gerichteter Antrag auf Informationszugang vom 15.6.2019
Datum
1. Juli 2019 12:28
Status
Warte auf Antwort
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfahlen (IFG NRW) Ihr an die Staatskanzlei NRW gerichteter Antrag auf Informationszugang vom 15.6.2019 Aktenzeichen: 209.2.3.1.16-6334/19 ________________________________ Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 19.6.2019 wenden Sie sich gem. § 13 IFG NRW an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW), da die Staatskanzlei NRW Sie auffordert, Ihre Postanschrift anzugeben. Zu der Frage, ob ein Antrag auf Informationszugang über die Internetplattform Fragdenstaat.de nach dem IFG NRW zulässig ist, entnehmen Sie die Auffassung der LDI NRW bitte dem 23. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Service/submenu_Berichte/Inhalt/23_DIB/DIB-2017.pdf, S. 151ff. Die Staatskanzlei folgt dieser Auffassung bei Anträgen, die über die Internetplattform Fragdenstaat.de gestellt werden, derzeit nicht. Ein gesondertes Aufgreifen Ihres Einzelfalls erscheint daher zum jetzigen Zeitpunkt leider nicht zielführend. Sollte sich hierbei eine Änderung der Auffassung seitens der Staatskanzlei abzeichnen, würde ich auch ihr Anliegen explizit vortragen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr an die Staatskanzlei NRW gerichteter Antrag auf Informationszugang vom 15.6.2019 [#150813] Sehr geehrteAnt…
An Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr an die Staatskanzlei NRW gerichteter Antrag auf Informationszugang vom 15.6.2019 [#150813]
Datum
19. Juli 2019 08:35
An
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Politische Tätigkeit beamteter Staatssekretäre der Landesregierung“ vom 15.06.2019 (#150813) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 150813 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Automatische Antwort: Ihr an die Staatskanzlei NRW gerichteter Antrag auf Informationszugang vom 15.6.2019 [#15081…
Von
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Automatische Antwort: Ihr an die Staatskanzlei NRW gerichteter Antrag auf Informationszugang vom 15.6.2019 [#150813]
Datum
19. Juli 2019 08:43
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in urlaubsbedingt bin ich erst am 6. August 2019 wieder im Hause. Meine Emails werden nicht weitergeleitet. In wichtigen Fällen wenden Sie sich bitte an meine Vertreterin, Frau Dr. Nottmeier: Telefon: 0211-837-1618 Email: <<E-Mail-Adresse>> oder an den Referatsleiter, Herrn Holtgrewe: Telefon: 0211-837-1315 Email: <<E-Mail-Adresse>>. Mit freundlichen Grüßen
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
AW: Ihr an die Staatskanzlei NRW gerichteter Antrag auf Informationszugang vom 15.6.2019 [#150813] Sehr geehrteAnt…
Von
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Ihr an die Staatskanzlei NRW gerichteter Antrag auf Informationszugang vom 15.6.2019 [#150813]
Datum
7. August 2019 09:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in wie ich Ihnen bereits mit Email vom 19. Juni 2019 mitgeteilt habe, kann ihr Anfrage erst bearbeitet werden, sobald Sie mir Ihre Postanschrift mitgeteilt haben. Insofern habe ich auch keine Frist überschritten. Diese beginnt nämlich erst ab der Mitteilung Ihrer Postanschrift erneut zu laufen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr an die Staatskanzlei NRW gerichteter Antrag auf Informationszugang vom 15.6.2019 [#150813] Sehr geehrteAnt…
An Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr an die Staatskanzlei NRW gerichteter Antrag auf Informationszugang vom 15.6.2019 [#150813]
Datum
17. August 2019 15:34
An
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in wie immer finden Sie meine Anschrift in der Signatur. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 150813 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr an die Staatskanzlei NRW gerichteter Antrag auf Informationszugang vom 15.6.2019 [#150813] Sehr geehrteAnt…
An Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr an die Staatskanzlei NRW gerichteter Antrag auf Informationszugang vom 15.6.2019 [#150813]
Datum
10. April 2020 11:49
An
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Politische Tätigkeit beamteter Staatssekretäre der Landesregierung“ vom 15.06.2019 (#150813) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 267 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 150813 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/150813

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Unzustellbar: AW: Ihr an die Staatskanzlei NRW gerichteter Antrag auf Informationszugang vom 15.6.2019 [#150813] F…
Von
Behörde
Betreff
Unzustellbar: AW: Ihr an die Staatskanzlei NRW gerichteter Antrag auf Informationszugang vom 15.6.2019 [#150813]
Datum
10. April 2020 11:49
Status
Fehler bei der Nachrichtenzustellung an folgende Empfänger oder Gruppen: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Die eingegebene E-Mail-Adresse konnte nicht gefunden werden. Überprüfen Sie die E-Mail-Adresse des Empfängers, und versuchen Sie, die Nachricht erneut zu senden. Wenden Sie sich an den Helpdesk, falls das Problem weiterhin besteht. Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Politische Tätigkeit beamteter Staatssekretäre der Landesregierung“ vom 15.06.2019 (#150813) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 267 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen