Entsendung der Regierungspräsidentin in den FDP Landesvorstand

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Regierungspräsidenten der Bezirksregierung Detmold ist in ihrer Historie langjähriges Mitglied der FDP und hat über dieses Engagement auch Ihre derzeitige Funktion zu verdanken.
Auf den Seiten der FDP NRW (https://www.fdp.nrw/seite/landesvorstand) ist sie darüber hinaus als offizielle Vertreterin der Bezirksregierung Detmold im Landesvorstand der FDP aufgeführt.

Ich bitte hierzu um folgende Auskunft

1. Voraus ergibt sich die Entsendung in den Landesvorstand der FDP durch die Bezirksregierung Detmold? Meines Wissens handelt es sich um eine Position als (politische) Beamtin, die zur parteipolitischen Neutralität verpflichtet ist.
2. Wer hat diese Entsendung genehmigt?
3. Welche Kosten und Aufwände sind mit der Entsendung für den Steuerzahler verbunden?
4. Welche weiteren Angehörigen der Bezirksregierung Detmold wurden in Vorstände von politischen Parteien entsandt?

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    15. Juni 2019
  • Frist
    19. Juli 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrteAntragsteller/in die Regierungspräsidenten der Bezir…
An Bezirksregierung Detmold Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Entsendung der Regierungspräsidentin in den FDP Landesvorstand [#150814]
Datum
15. Juni 2019 16:48
An
Bezirksregierung Detmold
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrteAntragsteller/in die Regierungspräsidenten der Bezirksregierung Detmold ist in ihrer Historie langjähriges Mitglied der FDP und hat über dieses Engagement auch Ihre derzeitige Funktion zu verdanken. Auf den Seiten der FDP NRW (https://www.fdp.nrw/seite/landesvorstand) ist sie darüber hinaus als offizielle Vertreterin der Bezirksregierung Detmold im Landesvorstand der FDP aufgeführt. Ich bitte hierzu um folgende Auskunft 1. Voraus ergibt sich die Entsendung in den Landesvorstand der FDP durch die Bezirksregierung Detmold? Meines Wissens handelt es sich um eine Position als (politische) Beamtin, die zur parteipolitischen Neutralität verpflichtet ist. 2. Wer hat diese Entsendung genehmigt? 3. Welche Kosten und Aufwände sind mit der Entsendung für den Steuerzahler verbunden? 4. Welche weiteren Angehörigen der Bezirksregierung Detmold wurden in Vorstände von politischen Parteien entsandt? Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Bezirksregierung Detmold
Sehr geehrteAntragsteller/in nachfolgend finden Sie die gewünschte Auskunft. Freundliche Grüße
Von
Bezirksregierung Detmold
Betreff
WG: Entsendung der Regierungspräsidentin in den FDP Landesvorstand
Datum
11. Juli 2019 08:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in nachfolgend finden Sie die gewünschte Auskunft. Freundliche Grüße
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Sehr geehrteAntragsteller/in sehr geehrtAntragsteller/in bitte senden Sie mir das Ergebnis der Prüfung durch die …
An Bezirksregierung Detmold Details
Von
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Betreff
AW: WG: Entsendung der Regierungspräsidentin in den FDP Landesvorstand [#150814]
Datum
11. Juli 2019 11:52
An
Bezirksregierung Detmold
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in sehr geehrtAntragsteller/in bitte senden Sie mir das Ergebnis der Prüfung durch die Oberfinanzdirektion zu. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 150814 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bezirksregierung Detmold
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir haben Ihnen am Donnerstag, 10. Juli, Auskunft au…
Von
Bezirksregierung Detmold
Betreff
AW: WG: Entsendung der Regierungspräsidentin in den FDP Landesvorstand [#150814]
Datum
15. Juli 2019 15:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir haben Ihnen am Donnerstag, 10. Juli, Auskunft auf Ihre Anfrage gegeben. Bei Ihrem aktuellen Anliegen können wir Ihnen leider nicht weiter helfen. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in dies ist mir nicht ganz nachvollziehbar. Sie haben mir mitgeteilt, es läge eine Prü…
An Bezirksregierung Detmold Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Entsendung der Regierungspräsidentin in den FDP Landesvorstand [#150814]
Datum
15. Juli 2019 16:13
An
Bezirksregierung Detmold
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in dies ist mir nicht ganz nachvollziehbar. Sie haben mir mitgeteilt, es läge eine Prüfung des Oberfinanzdirektion vor. Nachdem dieses Ergebnis Ihnen sicher vorliegt, bestehen keine Hinderungsgründe, dieses entsprechend den gesetzlichen Vorschriften auch zugänglich zu machen. Oder steht da etwas drinnen, was Sie der Öffentlichkeit vorenthalten müssen? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 150814 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bezirksregierung Detmold
Sehr geehrteAntragsteller/in ein Bericht über die Prüfung der Oberfinanzdirektion Rheinland liegt der Bezirksreg…
Von
Bezirksregierung Detmold
Betreff
AW: WG: Entsendung der Regierungspräsidentin in den FDP Landesvorstand [#150814]
Datum
17. Juli 2019 08:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ein Bericht über die Prüfung der Oberfinanzdirektion Rheinland liegt der Bezirksregierung Detmold nicht vor. Das Ergebnis der Prüfung hatten wir Ihnen am vergangenen Donnerstag, 11. Juli, bereits mitgeteilt. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nor…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Entsendung der Regierungspräsidentin in den FDP Landesvorstand“ [#150814] [#150814]
Datum
17. Juli 2019 10:15
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/150814 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Aussagen der Bezirksregierung wenig glaubhaft sind. Einerseits ist die Aussage, dass die Oberfinanzdirektion die Sache geprüft habe, andererseits liegen der Bezirksregierung keine Unterlagen vor. Zumindest ein Schreiben oder eine Protokollnotiz dürfte vorhanden sein. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 150814.pdf Anfragenr: 150814 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 17.07.2019 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informa…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Entsendung der Regierungspräsidentin in den FDP Landesvorstand“ [#150814] [#150814]
Datum
17. Juli 2019 14:40
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 17.07.2019 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.

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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Ihre Email vom 17.7.2019 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfahlen (IFG NRW) Ihre Email vom 17.7.2019 Ihr I…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihre Email vom 17.7.2019
Datum
19. Juli 2019 18:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfahlen (IFG NRW) Ihre Email vom 17.7.2019 Ihr Informationszugangsantrag ggü. der Bezirksregierung Detmold vom 15.6.2019 Aktenzeichen: 209.2.3.1.16-7232/19 ________________________________ Sehr geehrteAntragsteller/in für Ihre o.g. Email bedanke ich mich. Darin bitten Sie um Vermittlung in Ihrem an die Bezirksregierung Detmold gerichteten Informationszugangsantrag. Nach meinem Verständnis wurden Ihnen mit dem Schreiben vom 11.7.2019 alle Fragen beantwortet. Bezogen auf die Prüfung der OFD habe ich keinen Anlass, an der Aussage Herrn Mosekes zu zweifeln. In diesem Zusammenhang bleibt es Ihnen selbstverständlich unbenommen, sich mit einem Informationszugangsantrag unmittelbar an die OFD zu wenden. Aus diesen Gründen werde ich davon absehen, Ihrem Vermittlungsersuchen nachzukommen und hoffe insoweit auf Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen