Liste: Arten von gemeldeten Verstößen und der Arten der getroffenen Maßnahmen
Nach Art. 59 DS-GVO veröffentlichen die Aufsichtsbehörden jährlich Tätigkeitsberichte.
Inhaltlich kann der Tätigkeitsbericht eine Liste der Arten von gemeldeten Verstößen und der Arten der getroffenen Maßnahmen umfassen (Statistiken).
Nach Art. 57 Abs. 1 lit. u DS-GVO müssen solche Statistiken/Listen jedoch intern geführt werden.
Um die Transparenz zu erhöhen, bitte ich mir die derzeit aktuellen internen Listen/Statistiken zur Verfügung zu stellen.
Ergebnis der Anfrage
Aus der Ablehnungsbegründung des Bescheids
"Die Führung interner Listen gemäß Art. 57 Abs. 1 Buchstabe u DS-GVO gehört zu unseren originären Aufgaben und ist daher vom Anwendungsbereich des AIG ausgenommen.[...]
Nach §2 Abs. 2 Satz 1 AIG besteht gegenüber der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht ein Akteneinsichtrecht nur, soweit sie Verwaltungsaufgaben erledigt. Diese Vorschrift bezweckt den Schutz von Informationen zu der ureigenen Aufgabenstellung der Landesbeauftragten (siehe hierzu auch Begründung zum Gesetzesentwurf der Landesregierung für ein Akteneinsichtsrechtgesetz, Landtags-Drucksache 2/4417 vom 5. September 1997)[...]"
https://www.lda.brandenburg.de/media_fa…
"Der Umgang der Landesbeauftragten mit den Meldungen von Datenschutzverletzungen nach Art. 33 DS-GVO oder mit den ihr auf anderem Wege bekannt gewordenen Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung sowie den nach Art. 58 Abs. 2 DS-GVO ergriffenen Maßnahmen, ist ein Bestandteil ihrer Aufgaben zur Überwachung und Durchsetzung der Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung. Es handelt sich somit nicht um eine Verwaltungsaufgabe, sondern um eine fachliche Kernaufgabe der Landesbeauftragten als Aufsichtsbehörde für den Datenschutz[...]"
Anfrage abgelehnt
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Datum17. Juni 2019
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19. Juli 2019
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