Kontrollbericht zu Valle dei Templi, Berlin

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Valle dei Templi
Brüsseler Straße 10
13353 Berlin

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    19. Juni 2019
  • Frist
    26. Juli 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Bezirksamt Mitte von Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Valle dei Templi, Berlin [#151617]
Datum
19. Juni 2019 11:00
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Bezirksamt Mitte von Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Valle dei Templi Brüsseler Straße 10 13353 Berlin 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bezirksamt Mitte von Berlin
Ihr Antrag vom 22.06.2019 nach dem Verbraucherinformationsgesetz über die letzten lebensmittelrechtlicen Betriebsü…
Von
Bezirksamt Mitte von Berlin
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag vom 22.06.2019 nach dem Verbraucherinformationsgesetz über die letzten lebensmittelrechtlicen Betriebsüberprüfungen zum Betrieb Valle dei Templi - VIG 444/2019
Datum
3. Juli 2019
Status
Warte auf Antwort
hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres og Antrags am 22.06.2019, auf Zugang zu den bei uns vorliegenden Informationen in Bezug auf Ergebnisse von durchgeführten Hygienekontrollen bzw lebensmittelrechtlichen Betriebsprüfungen. bei dem og Betrieb. Wir prüfen derzeit Ihr Ersuchen nach den Vorgaben des VIG und möchten Sie hiermit auf Folgendes ausdrücklich hinweisen: 1. Aufgrund der Tatsache, dass Sie ihren Antrag über die Internet Plattform "Topf Secret" gestellt haben, vermuten wir, dass eine Veröffentlichung der von Ihnen beantragten Unterlagen auf der bezweckt wird. Diese Vermutung ergibt sich insbesondere aus der Zielsetzung der Plattform, die nach Durchsicht des Inhalts deutlich wird. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Bewertung die durch die Plattform zu einem etwaigen Veröffentlichungsrecht vertreten wird (siehe unter https://www.foodwatch.org/de/informieren/topf-secret/fragen-antworten/) nicht zutreffend ist. 2. Sie widersprechen im Rahmen ihres Antrages weiterhin der Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte. Ihren Widerspruch können wir nicht ausnahmslos gelten lassen. Nach Art. 21 des Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) steht Ihnen zwar grundsätzlich ein solches Recht zu, jedoch gilt dieses nicht für alle Verarbeitungszwecke des Art. 6 DS-GVO. So sind Art 6 Abs 1 lit a bis d DS-GVO von einem uneingeschränkten Widerspruchsrecht ausdrücklich ausgenommen, darunter auch der hier einschlägige Verarbeitungszweck des Art. 6 Abs 1 lit c DS-GVO - namentlich die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, der der Verantwortliche unterliegt. Nach §5 Abs 2 S 4 VIG legt die zuständige Stelle auf Nachfrage des Dritten den Namen und die Anschrift des Antragstellers offen. Bei Nachfrage des Dritten im Beteiligungsverfahren nach §5 Abs 1 VIG bzw nach §5 Abs 4 S 2 VIG sind wir daher rechtlich verpflichtet, Ihren Namen und Anschrift, der betreffenden Person mitzuteilen. Hierauf möchten wir Sie hiermit ausdrücklich hinweisen. 3. Eine Zuverfügungstellung der Unterlagen in elektronischer Form ist derzeit mangels der technischen Möglichkeit der verschlüsselten Versendung i. S. d. Art. 32 DS-GVO nicht möglich. Da im jetzigen Verfahrensstadium nicht ausgeschlossen werden kann, dass in den von Ihnen angeforderten Unterlagen Daten mit zumindest indirektem Personenbezug enthalten sind, ist der postalische Übermittlungsweg aus Datenschutzgründen zu wählen. 4. Vor dem Hintergrund der uns obliegenden Prüfung der Ausschluss- und Beschränkungsgründe nach §3 VIG gehen wir im Zusammenhang lit dem Ausschlussgrund der §3 Abs 1 Nr 2 lit a VIG (Ausschluss aufgrund von entgegenstehenden privaten Belangen) davon aus, das Sie an der Offenlegung von personenbezogenen Daten kein Interesse haben, somit eine Informationsgewährung im Falle der positiven Bescheidung unter Schwärzung dieser Daten an Sie erfolgen wird. Sollte das nicht der Fall sein, bitten wir um entsprechende Mitteilung. 5. Schließlich bitten wir um Verständnis dafür, dass die weitere Bearbeitung Ihres Antrages etwas Zeit in Anspruch nehmen wird. Nach dem VIG - insbesondere §5 Abs 1 Abs 4 S 2 - sind wir mindestens dazu verpflichtet, dem betroffenen Dritten vorab unsere Entscheidung bekannt zu geben und diesem einen ausreichenden Zeitraum zur Einlegung von Rechtsbehelfen einzuräumen (§5 Abs 1 S 2 Nr 1, Abs 4 S 2 VIG). Die von §5 Abs 2 VIG vorgegebene Bearbeitungsfrist stellt dabei lediglich eine Regelfrist dar, die in besonderen Fällen überschritten werden kann. Aufgrund der hohen Anzahl ähnlich gelagerter Informationsbegehren ist eine Überschreitung des in §5 Abs 2 VIG genannten Zeitraums unvermeidbar.