Pflichtversicherung PKW-Haftpflicht

Auf meine Anfragen an mehrere Versicherungsunternehmen bezüglich des Schadenfreiheitsrabatts erhielt ich keine konkreten Antworten.
- Gibt es eine (gesetzliche) Regelung, wonach dem Versicherer bekannte/eingetragene Fahrer nicht selbst am unfallfreien Fahren im Hinblick auf den Schadenfreiheitsrabatt profitieren dürfen?

Die Aussagen der Versicherer dazu:
- das ist nicht zulässig
- das ist nicht vorgesehen
- das Wissen um das unfallfreie Fahren sämtlicher Fahrer wird nur für einen Fahrer berücksichtigt

Wodurch wird allgemein die Vertragsfreiheit eingeschränkt?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    20. Juni 2019
  • Frist
    23. Juli 2019
  • 0 Follower:innen
Frank-Michael Klingenburg
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auf meine A…
An Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Details
Von
Frank-Michael Klingenburg
Betreff
Pflichtversicherung PKW-Haftpflicht [#151780]
Datum
20. Juni 2019 12:35
An
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auf meine Anfragen an mehrere Versicherungsunternehmen bezüglich des Schadenfreiheitsrabatts erhielt ich keine konkreten Antworten. - Gibt es eine (gesetzliche) Regelung, wonach dem Versicherer bekannte/eingetragene Fahrer nicht selbst am unfallfreien Fahren im Hinblick auf den Schadenfreiheitsrabatt profitieren dürfen? Die Aussagen der Versicherer dazu: - das ist nicht zulässig - das ist nicht vorgesehen - das Wissen um das unfallfreie Fahren sämtlicher Fahrer wird nur für einen Fahrer berücksichtigt Wodurch wird allgemein die Vertragsfreiheit eingeschränkt?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Frank-Michael Klingenburg <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Frank-Michael Klingenburg
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
VBS 4*QB 4400*Sch*2019/126 Sehr geehrter Herr Klingenburg, im Hinblick auf die im Betreff genannte Anfrage überse…
Von
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Betreff
VBS 4*QB 4400*Sch*2019/126
Datum
9. Juli 2019 15:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Klingenburg, im Hinblick auf die im Betreff genannte Anfrage übersenden wir Ihnen angehängtes pdf-Dokument zur Kenntnisnahme. Wenn Sie per E-Mail antworten möchten, richten Sie diese bitte an <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Mit freundlichen Grüßen
Frank-Michael Klingenburg
AW: VBS 4*QB 4400*Sch*2019/126 [#151780] Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Leide…
An Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Details
Von
Frank-Michael Klingenburg
Betreff
AW: VBS 4*QB 4400*Sch*2019/126 [#151780]
Datum
20. Juli 2019 10:08
An
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Leider haben Sie mich missverstanden. Es gibt kein Problem mit einem Versicherer, sondern mit allen (angefragten) Versicherern. Demnach muss es entweder eine gesetzliche Regelung/Vorschrift geben, die ein gleichartiges Verhalten erzeugt oder alternativ erfolgt dieses stillschweigend aufgrund gleicher Interessenlage ggf. sogar durch Absprache. Sofern Ihre Zuständigkeit gegeben ist, bitte ich um Information über die die Beschränkungen rechtfertigenden Gesetze/Regelungen. ... Mit freundlichen Grüßen Frank-Michael Klingenburg Anfragenr: 151780 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Ihre weitere E-Mail vom 20.07.2019 Mein GZ: VBS 4-QB 4400-Sch-2019/0126 Bei Rückfragen bitte immer angeben Rückant…
Von
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Betreff
Ihre weitere E-Mail vom 20.07.2019
Datum
7. August 2019 10:20
Status
Warte auf Antwort
Mein GZ: VBS 4-QB 4400-Sch-2019/0126 Bei Rückfragen bitte immer angeben Rückantwort bitte nur an: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Sehr geehrter Herr Klingenburg, anbei übersenden wir Ihnen unser Schreiben zur Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen
Frank-Michael Klingenburg
AW: Ihre weitere E-Mail vom 20.07.2019 [#151780] Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheits…
An Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Details
Von
Frank-Michael Klingenburg
Betreff
AW: Ihre weitere E-Mail vom 20.07.2019 [#151780]
Datum
5. Februar 2020 12:55
An
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Pflichtversicherung PKW-Haftpflicht“ vom 20.06.2019 (#151780) wurde von Ihnen nicht beantwortet. Vielmehr versuchen Sie ein rechtswidriges Verhalten einer großen Anzahl (wahrscheinlich aller) von Versicherungsunternehmen zu rechtfertigen: Die Haftpflichtversicherung ist eine personengebundene Versicherung zur Abdeckung eines Risikos durch die Teilnahme einer Person am Straßenverkehr. Dies bedeutet, dass zu jeder Person aufgrund ihres bisherigen nachgewiesenen Schadenverlaufs ein Risiko für zukünftige Schadensereignisse besteht, welches zu versichern ist. In einem reellen (Preis)-Wettbewerb der Versicherungsgesellschaften untereinander bildet das tatsächliche Risiko zzgl. Gewinn die Kalkulationsgrundlage. Aktuell bilden die Versicherer ein Kartell, sie halten den Preis durch (rechts)-grundloses Nichtakzeptieren von tatsächlichen Schadenverläufen absichtlich hoch. Auf Nachfrage geben die Versicherer ausweichende, der Gesamtverband gar keine Auskunft. - Das gleichförmige Verhalten der Versicherer ohne Rechtsgrund ist ein rechtswidriges Kartell - Das Erheben von Beiträgen für eine Pflichtversicherung (Zwangslage) in einer Höhe, die in keinem realen Verhältnis zu Leistung stehen, kann ggf. sogar strafbarer Wucher sein. Ich kann nachvollziehen, dass die korrekte Sachbearbeitung dieses Thema Ausfälle bei der Versicherungssteuer bedeutet und vermieden werden soll. Mit freundlichen Grüßen Frank-Michael Klingenburg Anfragenr: 151780 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/151780
Frank-Michael Klingenburg
AW: Ihre weitere E-Mail vom 20.07.2019 [#151780] Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheits…
An Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Details
Von
Frank-Michael Klingenburg
Betreff
AW: Ihre weitere E-Mail vom 20.07.2019 [#151780]
Datum
14. Februar 2020 10:06
An
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Pflichtversicherung PKW-Haftpflicht“ vom 20.06.2019 (#151780) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 207 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Frank-Michael Klingenburg Anfragenr: 151780 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/151780

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
AW: Ihre weiteren E-Mail vom 05.02.2020 und 14.02.2020 Mein GZ: VBS 4-QB 4400-Sch-2019/0126 Bei Rückfragen bitte i…
Von
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Betreff
AW: Ihre weiteren E-Mail vom 05.02.2020 und 14.02.2020
Datum
27. Februar 2020 15:11
Status
Warte auf Antwort
198,3 KB
198,7 KB
304,9 KB
Mein GZ: VBS 4-QB 4400-Sch-2019/0126 Bei Rückfragen bitte immer angeben Rückantwort bitte nur an: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Sehr geehrter Herr Klingenburg, anbei übersenden wir Ihnen unser Schreiben zur Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen

Dokumente