Interne Weisungen und Dienstvorschriften bezüglich §32 Abs.1 PAuswG

alle internen Weisungen, Dienstvorschriften, Arbeitshilfen und sonstigen Schriftstücke bezüglich dem Umgang mit §32 Personalausweisgesetz.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Juni 2019
  • Frist
    23. Juli 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Bezirksamt Berlin-Reinickendorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Interne Weisungen und Dienstvorschriften bezüglich §32 Abs.1 PAuswG [#151837]
Datum
20. Juni 2019 20:00
An
Bezirksamt Berlin-Reinickendorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle internen Weisungen, Dienstvorschriften, Arbeitshilfen und sonstigen Schriftstücke bezüglich dem Umgang mit §32 Personalausweisgesetz.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bezirksamt Berlin-Reinickendorf
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Da Sie der Weitergabe Ihrer Daten ausdrücklich wieders…
Von
Bezirksamt Berlin-Reinickendorf
Betreff
RE: Interne Weisungen und Dienstvorschriften bezüglich §32 Abs.1 PAuswG [#151837]
Datum
21. Juni 2019 13:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Da Sie der Weitergabe Ihrer Daten ausdrücklich wiedersprechen, ist es mir nicht möglich Ihre Anfrage weiterzuleiten. Bitte wenden Sie sich zuständigkeitshalber an die Amtsleitung des Amtes für Bürgerdienste (Herr Haverkamp - <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank erst einmal für Ihre schnelle Antwort. Der internen Weiterleitung widers…
An Bezirksamt Berlin-Reinickendorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: RE: Interne Weisungen und Dienstvorschriften bezüglich §32 Abs.1 PAuswG [#151837]
Datum
21. Juni 2019 13:37
An
Bezirksamt Berlin-Reinickendorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank erst einmal für Ihre schnelle Antwort. Der internen Weiterleitung widerspreche ich natürlich nicht, Sie dürfen die Anfrage gerne weiterleiten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 151837 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bezirksamt Berlin-Reinickendorf
Sehr geehrteAntragsteller/in als Referent des zuständigen Bezirksstadtrates Maack für Bürgerdienste und Ordnungsa…
Von
Bezirksamt Berlin-Reinickendorf
Betreff
RE: Interne Weisungen und Dienstvorschriften bezüglich §32 Abs.1 PAuswG [#151837]
Datum
1. Juli 2019 14:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in als Referent des zuständigen Bezirksstadtrates Maack für Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten in Reinickendorf bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage. Der Stadtrat ist derzeit im Urlaub. Wir werden Ihnen aber zeitnah antworten. Diese Nachricht geht im Cc auch an unsere Pressestelle. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Interne Weisungen und Dienstvorschriften bezügli…
An Bezirksamt Berlin-Reinickendorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: RE: Interne Weisungen und Dienstvorschriften bezüglich §32 Abs.1 PAuswG [#151837]
Datum
31. Dezember 2019 10:40
An
Bezirksamt Berlin-Reinickendorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Interne Weisungen und Dienstvorschriften bezüglich §32 Abs.1 PAuswG“ vom 20.06.2019 (#151837) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 162 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Sollten Sie ausschließlich die Arbeitshilfe Ordnungswidrigkeiten des BA Lichtenbergs nutzen reicht mir auch diese Bestätigung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 151837 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/151837
Bezirksamt Berlin-Reinickendorf
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bezirksamt Berlin-Reinickendorf
Betreff
Betreff versteckt
Datum
31. Dezember 2019 10:40
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Bezirksamt Berlin-Reinickendorf
Sehr geehrteAntragsteller/in die Arbeitshilfe Ordnungswidrigkeiten des BA Lichtenberg ist auch für uns Grundlage …
Von
Bezirksamt Berlin-Reinickendorf
Betreff
RE: RE: Interne Weisungen und Dienstvorschriften bezüglich §32 Abs.1 PAuswG [#151837]
Datum
13. Januar 2020 12:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in die Arbeitshilfe Ordnungswidrigkeiten des BA Lichtenberg ist auch für uns Grundlage des Handelns. Mit freundlichen Grüßen