Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr geehrte
<< Anrede >>
bitte senden Sie mir
Folgendes zu:
In Ihrem Erlass zur Räumung des Hambacher Forstes vom 12.09.2018 beziehen Sie sich auf Informationen von RWE. 10.09.2018 wurde RWE-Mitarbeiter mit Steinen beworfen. Und Zitat:
"Bei Aufräumarbeiten durch Mitarbeiter von RWE am 05.09.2018 wurden nicht nur mehrerer einsatzbereite Zwillen, sondern auch mit spitzen Nägeln gespickte Autoreifen sichergestellt."
Bitte schicken Sie mir alle Unterlagen (E-Mails, Gesprächsvermerke, Berichte und weitere), die Ihnen zu dem Vorfällen vorliegen, zu. Ihre Behörde wird sehr wahrscheinlich in irgendeiner Art die Sachlage verschriftlicht worden sein. Aus welchen Informationen heraus ist der Bericht entstanden?
https://web.archive.org/web/20190228124933/https://www.mhkbg.nrw/startseitenmeldungen/startseitenmeldungsarchiv/Archiv_2018/am20180914a/Hambacher_Forst_O.pdf
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Filter
<<E-Mail-Adresse>>