Abitur-Aufgaben im Fach Latein im Jahr 2017 in Bayern

Die Aufgaben, Erwartungshorizonte und Lösungen für die Abitur-Prüfung im Fach Latein aus dem Jahr 2017 in Bayern.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    22. Juni 2019
  • Frist
    22. Juli 2019
  • 0 Follower:innen

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Frag sie Abi!“ gestellt.

Die Anfrage „Abitur-Aufgaben im Fach Latein im Jahr 2017 in Bayern“ hat Dokumente erhalten, die wir nicht veröffentlichen dürfen. Allerdings kann jede Person Zugang zu diesen Dokumenten erhalten, indem sie diese selbst hier anfragt.

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Bisher haben 9 weitere Personen dieses Dokument angefragt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Aufgaben, Erw…
An Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Abitur-Aufgaben im Fach Latein im Jahr 2017 in Bayern [#152110]
Datum
22. Juni 2019 19:48
An
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Aufgaben, Erwartungshorizonte und Lösungen für die Abitur-Prüfung im Fach Latein aus dem Jahr 2017 in Bayern.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Sehr geehrteAntragsteller/in es ist dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus ein Anliegen, dass die Schüle…
Von
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Betreff
Abitur-Aufgaben im Fach Latein im Jahr 2017 in Bayern [#152110]
Datum
24. Juni 2019 10:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in es ist dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus ein Anliegen, dass die Schülerinnen und Schüler bestmöglich auf die Abiturprüfungen vorbereitet werden. Aus diesem Grund stellen wir den bayerischen Gymnasien die Abituraufgaben nach Ablauf der Prüfungen zur Verfügung, sodass sowohl die Lehrkräfte als auch die Schülerinnen und Schüler Zugang zu den Aufgaben haben. Alle bayerischen Schülerinnen und Schüler können sich bezüglich der Abiturprüfungsaufgaben aus den vergangenen Jahren direkt an ihre Schule wenden. Zudem werden die Dokumente auf der Internetseite des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) veröffentlicht (https://www.isb.bayern.de/gymnasium/leistungserhebungen/abiturpruefung-gymnasium/). Aus urheberrechtlichen Gründen können dort jedoch nicht für alle Fächer Aufgaben zum Download angeboten werden. Wir bitten Sie um Verständnis, dass darüber hinaus ein Versand von hier aus nicht erfolgt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in leider ist die von mir angefragte Prüfung nicht auf der Internetseite des Staatsinst…
An Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Abitur-Aufgaben im Fach Latein im Jahr 2017 in Bayern [#152110]
Datum
3. Juli 2019 18:53
An
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in leider ist die von mir angefragte Prüfung nicht auf der Internetseite des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) veröffentlicht. Daher bitte ich Sie, mir die oben angefragte Prüfung zuzuschicken. Gegebenenfalls urheberrechtlich geschützte Inhalte können Sie, nach dem Vorbild von Schleswig-Holstein (Siehe https://fragdenstaat.de/blog/2019/06/21/fragsieabi-die-bilanz/), bis auf die ersten und letzten Worte der Passagen, schwärzen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 152110 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Sehr geehrteAntragsteller/in wie wir Ihnen am 24.06.2019 bereits mitgeteilt haben, erfolgt vom Staatsministerium …
Von
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Betreff
Abitur-Aufgaben im Fach Latein im Jahr 2017 in Bayern [#152110]
Datum
9. Juli 2019 07:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in wie wir Ihnen am 24.06.2019 bereits mitgeteilt haben, erfolgt vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus kein Versand der Abiturprüfungsaufgaben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Danke für Ihre Nachricht. Bitte begründen Sie mir die Ablehnung meiner Anfrage. Fall…
An Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Abitur-Aufgaben im Fach Latein im Jahr 2017 in Bayern [#152110]
Datum
12. Juli 2019 14:22
An
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Danke für Ihre Nachricht. Bitte begründen Sie mir die Ablehnung meiner Anfrage. Falls ausschließlich die urheberrechtlichen Gründe gegen eine Veröffentlichung sprechen, bitte ich Sie, die betroffenen Textstellen zu schwärzen und mir die Dokumente zuzuschicken. Wenn aus diesen oder anderen Gründen ein Versand von Ihrem Staatsministerium aus nicht möglich ist, bitte ich Sie, die angefragten Dokumente -urheberrechtlich geschützte Stellen gegebenenfalls geschwärzt - auf der Internetseite des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) zu veröffentlichen. Da Sie urheberrechtliche Gründe angeben, die eine Veröffentlichung verhindern, ist durch die Schwärzung eine Veröffentlichung auf der ISB möglich Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 152110 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Sehr geehrteAntragsteller/in wie wir Ihnen bereits mitgeteilt haben, ist es dem Staatsministerium für Unterricht …
Von
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Betreff
AW: Abitur-Aufgaben im Fach Latein im Jahr 2017 in Bayern [#152110]
Datum
17. Juli 2019 09:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in wie wir Ihnen bereits mitgeteilt haben, ist es dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus ein Anliegen, dass die bayerischen Schülerinnen und Schüler bestmöglich auf die Abiturprüfungen vorbereitet werden. Aus diesem Grund stellen wir den bayerischen Gymnasien die Abituraufgaben nach Ablauf der Prüfungen zur Verfügung, sodass sowohl die Lehrkräfte als auch die Schülerinnen und Schüler Zugang zu den Aufgaben haben. Ein Versand von Aufgaben an Einzelpersonen erfolgt aufgrund des unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwands nicht. Die Bereitstellung von teilgeschwärzten Aufgaben zur Prüfungsvorbereitung wird darüber hinaus als nicht zielführend angesehen. Mit freundlichen Grüßen