Einsatz "Ende Gelände" am 22. und 23. Juni 2019 - Verletzte Beamte

- Anzahl der verletzten Polizisten/Polizistinnen
- Art der Verletzungen (ggf. Ursachen, Fremdeinwirkungen?)

im Rahmen der Einsätze zu den Protesten von "Ende Gelände" am 22. und 23. Juni 2019.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. Juni 2019
  • Frist
    26. Juli 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Polizeipräsidium Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsatz "Ende Gelände" am 22. und 23. Juni 2019 - Verletzte Beamte [#152351]
Datum
24. Juni 2019 16:55
An
Polizeipräsidium Aachen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Anzahl der verletzten Polizisten/Polizistinnen - Art der Verletzungen (ggf. Ursachen, Fremdeinwirkungen?) im Rahmen der Einsätze zu den Protesten von "Ende Gelände" am 22. und 23. Juni 2019.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizeipräsidium Aachen
Ihre Anfrage nach dem IFG NRW vom 24.06.2019 Polizeipräsidium Aachen …
Von
Polizeipräsidium Aachen
Betreff
Ihre Anfrage nach dem IFG NRW vom 24.06.2019
Datum
10. Juli 2019 11:04
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,1 MB
image001.jpg
3,4 KB
image002.png
257 Bytes
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6,2 KB


Polizeipräsidium Aachen [Polizei_Aachen_klein] Dir. ZA, ZA 11, Datenschutzbeauftragte 29.05.09 - 107/2019 POK'in Nicole Gerlitz Aachen, 10.09.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in in der Anlage erhalten Sie das Antwortschreiben bezüglich Ihrer Anfragen nach dem Informations- und Freiheitsgesetz NRW vom 24.06.2019. Für Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung. Freundliche Grüße,

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AW: Ihre Anfrage nach dem IFG NRW vom 24.06.2019 [#152351] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen herzlichen Dank fü…
An Polizeipräsidium Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem IFG NRW vom 24.06.2019 [#152351]
Datum
10. Juli 2019 13:42
An
Polizeipräsidium Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen herzlichen Dank für die schnelle und präzise Auskunft. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 152351 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>