Kontrollbericht zu Cafe Conditorei Grether, Badenweiler

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Cafe Conditorei Grether
Sofienstraße 2
79410 Badenweiler

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ergebnis der Anfrage

Zwischen der Betriebsübernahme zum 01.03.2018 und Ihrer VIG-Anfrage vom 24.06.2019 fand eine Kontrolle durch die Lebensmittelüberwachungsbehörde am 20.08.2018 statt.
Dabei wurden Mängel festgestellt, die wie folgt dokumentiert sind:
Mängel bei der Kontrolle am 20.08.2018
1. Verunreinigte Ausrüstungsgegenstände.
2. Altverschmutzte Bodenabflüsse im Lager.
3. Defekte Kühlaggregate/Lüftungsgitter/Ventilatoren - Kondensat wird offen abgeleitet.
4. Fehlender Splitterschutz an den Lampen im Lagerraum.
5. Unsachgemäß gelagerte Lebensmittel im Kühlschrank.
6. Unvollständige Allergenkennzeichnung für Pralinen.
Maßnahmen und Entscheidungen: Belehrung
Die vorgenannten nicht zulässigen Abweichungen wurden behoben

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. Juni 2019
  • Frist
    28. August 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald - Fachbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Cafe Conditorei Grether, Badenweiler [#152360]
Datum
24. Juni 2019 18:50
An
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald - Fachbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Cafe Conditorei Grether Sofienstraße 2 79410 Badenweiler 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald - Fachbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald Stadtstraße 2, 79104 Freiburg i. Br. Sehr geehrteAntragsteller/in vielen D…
Von
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald - Fachbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Betreff
Weitergeleitet: Weitergeleitet: Kontrollbericht zu Cafe Conditorei Grether, Badenweiler [#152360]
Datum
27. Juni 2019 09:01
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald Stadtstraße 2, 79104 Freiburg i. Br. Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre VIG-Anfrage vom 24.06.2019. Ein Schreiben ist auf dem Postweg an Sie unterwegs. Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald - Fachbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Eingangsbestätigung, Fristverlängerung, Hinweise, Ankündigung der postalischen Antwort "aus Datenschutzgründe…

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

geschwärzt
1,0 MB
Eingangsbestätigung, Fristverlängerung, Hinweise, Ankündigung der postalischen Antwort "aus Datenschutzgründen", Frage nach dem Beweggrund für die Anfragen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Schreiben vom 27.06.2019. In diesem fragen Sie nach meinem Inter…
An Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald - Fachbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Cafe Conditorei Grether, Badenweiler [#152360] Ihr Zeichen 380.0.010-505.002 [#152360]
Datum
3. Juli 2019 23:06
An
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald - Fachbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Schreiben vom 27.06.2019. In diesem fragen Sie nach meinem Interesse an den Lebensmittelunternehmen Badenweilers. Zwar besteht der Anspruch auf Auskunft nach § 2 Abs. 1 VIG für jedermann ohne dass ein berechtigtes Interesses von Nöten wäre, gleichwohl komme ich Ihrer Bitte nach und erkläre Ihnen was es mit meinen Anfragen auf sich hat. Ich bin regelmäßig in Badenweiler zu Besuch und nutze dabei die lokale Gastronomie. Daher interessiert mich, ob die Betriebe regelmäßig überprüft wurden und ob dabei Verstöße festgestellt wurden - also ob ich mich dort guten Gewissens bewirten lassen kann. Da diese Daten in Deutschland bisher leider nicht von Amts wegen veröffentlicht werden, frage ich alle für mich relevanten Betriebe durch einzelne Anfragen ab - auch in der Hoffnung, der Gesetzgeber möge eines Tages den positiven internationalen Beispielen folgen und diese einzelne Anfragerei obsolet machen. Nähere Informationen hierzu finden Sie in folgendem Beitrag von foodwatch https://www.foodwatch.org/de/aktuelle-nachrichten/2019/neue-plattform-topf-secret-jetzt-hygienekontrollen-abfragen/. Außerdem befürworte ich, dass dem Bürger durch Gesetze wie dem VIG Auskunftsrechte an die Hand gegeben werden, durch die staatliches Handeln transparent wird. Diese Möglichkeit möchte ich nutzen und bin dabei gerne als Sachwalter der Allgemeinheit tätig. Freundliche Grüße Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 152360 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in in Ihrem Schreiben vom 27.06.2019 teilten Sie mir folgendes mit: „Wie Sie wissen, si…
An Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald - Fachbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Cafe Conditorei Grether, Badenweiler [#152360]
Datum
27. August 2019 23:05
An
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald - Fachbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in in Ihrem Schreiben vom 27.06.2019 teilten Sie mir folgendes mit: „Wie Sie wissen, sieht das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) eine Herausgabe von Kontrollberichten nicht vor. Wir legen daher Ihren Antrag dahingehend aus, dass Sie Informationen nach § 2 Absatz 1 Nr. 1 VIG zu allen Daten über festgestellte nicht zulässige Abweichungen von Anforderungen nach dem Lebensmittelrecht, in dem genannten Betrieb für die beiden letzten Betriebsprüfungen wünschen.“ Ihre Auslegung ist korrekt, aber nicht ganz vollständig. Mich interessieren ebenfalls die Maßnahmen und Entscheidungen, die im Zusammenhang mit den festgestellten Abweichungen getroffen worden sind (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 a.E. VIG). Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Auskunft, um Rückfragen diesbezüglich in Zukunft zu vermeiden. Freundliche Grüße Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 152360 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald - Fachbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
hiermit bestätigen wir Ihnen erneut die Ergänzung Ihres ursprünglichen Antrages vom 24.06.2019, in dem Sie nun auc…
hiermit bestätigen wir Ihnen erneut die Ergänzung Ihres ursprünglichen Antrages vom 24.06.2019, in dem Sie nun auch die Information über die Maßnahmen und Entscheidungen der im Zusammenhang mit den festgestellten nicht zulässigen Abweichungen von Anforderungen nach dem Lebensmittelrecht, getroffen worden sind, beantragen.
<< Anfragesteller:in >>
AW: 380.0.10-505.002 Cafe Conditorei Grether, Badenweiler [#152360] Sehr geehrteAntragsteller/in da Sie inzwische…
An Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald - Fachbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 380.0.10-505.002 Cafe Conditorei Grether, Badenweiler [#152360]
Datum
16. Januar 2020 16:40
An
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald - Fachbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in da Sie inzwischen Auskünfte zu später gestellten Anfragen gegeben haben, gehe ich davon aus, dass meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Cafe Conditorei Grether, Badenweiler“ vom 24.06.2019 (#152360) (Ihr Zeichen 380.0.10-505.002) in der Bearbeitung versehentlich übergangen wurde. Daher frage ich höflich nach dem aktuellen Sachstand. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 152360 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/152360 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald - Fachbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
AW: 380.0.10-505.002 Cafe Conditorei Grether, Badenweiler [#152360] Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald Stadtstra…
Von
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald - Fachbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: 380.0.10-505.002 Cafe Conditorei Grether, Badenweiler [#152360]
Datum
22. Januar 2020 17:46
Status
Warte auf Antwort
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald Stadtstraße 2, 79104 Freiburg i. Br. Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage ist derzeit noch in Bearbeitung, wir werden Ihnen unsere Entscheidung so bald wie möglich zukommen lassen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Untätigkeitsklage - 380.0.10-505.002 Cafe Conditorei Grether, Badenweiler [#152360] Sehr geehrteAntragsteller/in
An Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald - Fachbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Untätigkeitsklage - 380.0.10-505.002 Cafe Conditorei Grether, Badenweiler [#152360]
Datum
21. April 2020 21:10
An
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald - Fachbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Cafe Conditorei Grether, Badenweiler“ vom 24.06.2019 (#152360) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 238 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Bitte zwingen Sie mich nicht dazu, Untätigkeitsklage zu erheben. Ich bin diesbezüglich bereits in Kontakt mit einer Rechtsanwältin. Ich gebe Ihnen nun letztmalig Gelegenheit, meinem Anliegen bis zum 06.05.2020 nachzukommen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 152360 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/152360 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald - Fachbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Erklärung der Fristüberschreitung bezüglich Ihres Antrages vom 24.06.2019 teilen wir Ihnen mit, dass sich dieses A…
Von
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald - Fachbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Erklärung der Fristüberschreitung
Datum
23. April 2020
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
571,5 KB
bezüglich Ihres Antrages vom 24.06.2019 teilen wir Ihnen mit, dass sich dieses Antragsverfahrens aufgrund der bereits schon zu Beginn des Verfahrens erforderlichen 2. Anhörung, außerdem wegen der sehr umfangreichen Stellungnahmen des Betreibers, sowie der zuletzt erfolgten gerichtlichen Beschlüsse, die für uns maßgebliche Änderungen mit sich brachten, sodass wir für die Herausgabe der vollständigen Informationen eine dritte Anhörung des Betreibers durchzuführen haben, unbeabsichtigt in die Länge zieht. Auch haben zwischenzeitliche und nun wieder aktuelle personelle Engpässe wegen Corona die Weiterbearbeitung verzögert. Wir bitten Sie weiterhin noch um etwas Geduld, bis die derzeit dritte Anhörung zur beabsichtigten vollständigen Informationsherausgabe abgeschlossen ist und wir Ihnen die Entscheidung über Ihren Antrag zusenden können. Wir gehen davon aus, dass die Entscheidung nach Ablauf der Anhörungsfrist in der 20. KW erfolgen wird und hoffen, dass Sie bis dahin von einer Hinzuziehung eines Rechtsbeistandes noch absehen können. Wir danken für Ihr Verständnis.
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald - Fachbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Bescheid aufgrund Ihres Antrages vom 24.06.2020 werden wir Ihnen gemäß § 5 Abs. 1 und § 6 Abs. 1 des Verbraucherin…
aufgrund Ihres Antrages vom 24.06.2020 werden wir Ihnen gemäß § 5 Abs. 1 und § 6 Abs. 1 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) den begehrten Informationsanspruch erfüllen. Da der verantwortliche Betreiber als beteiligter Dritter ebenfalls die Möglichkeit hat gegen den mit heutigem Datum erlassenen Bescheid Widerspruch einzulegen, werden wir Ihnen die dem Fachbereich Gesundheitlicher Verbraucherschutz bekannten Informationen zu den letzten Kontrollen unmittelbar nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist, wie gewünscht, auf dem Postweg bekanntgeben. Diese Entscheidung ergeht gebührenfrei.

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Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald - Fachbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Auskunft Zwischen der Betriebsübernahme zum 01.03.2018 und Ihrer VIG-Anfrage vom 24.06.2019 fand eine Kontrolle du…
Zwischen der Betriebsübernahme zum 01.03.2018 und Ihrer VIG-Anfrage vom 24.06.2019 fand eine Kontrolle durch die Lebensmittelüberwachungsbehörde am 20.08.2018 statt. Dabei wurden Mängel festgestellt, die wie folgt dokumentiert sind: Mängel bei der Kontrolle am 20.08.2018 1. Verunreinigte Ausrüstungsgegenstände. 2. Altverschmutzte Bodenabflüsse im Lager. 3. Defekte Kühlaggregate/Lüftungsgitter/Ventilatoren - Kondensat wird offen abgeleitet. 4. Fehlender Splitterschutz an den Lampen im Lagerraum. 5. Unsachgemäß gelagerte Lebensmittel im Kühlschrank. 6. Unvollständige Allergenkennzeichnung für Pralinen. Maßnahmen und Entscheidungen: Belehrung Die vorgenannten nicht zulässigen Abweichungen wurden behoben