Kontrollbericht zu Kirschner, Badenweiler

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Bäckerei & Konditorei Kirschner (Netto)
Ernst-Eisenlohr-Straße 25
79410 Badenweiler

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ergebnis der Anfrage

Der Betrieb existiert nicht mehr.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    24. Juni 2019
  • Frist
    28. August 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald - Fachbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Kirschner, Badenweiler [#152364]
Datum
24. Juni 2019 18:56
An
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald - Fachbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Bäckerei & Konditorei Kirschner (Netto) Ernst-Eisenlohr-Straße 25 79410 Badenweiler 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald - Fachbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald Stadtstraße 2, 79104 Freiburg i. Br. Sehr geehrteAntragsteller/in vielen D…
Von
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald - Fachbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Betreff
Weitergeleitet: Weitergeleitet: Kontrollbericht zu Kirschner, Badenweiler [#152364]
Datum
27. Juni 2019 09:03
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald Stadtstraße 2, 79104 Freiburg i. Br. Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre VIG-Anfrage vom 24.06.2019. Ein Schreiben ist auf dem Postweg an Sie unterwegs. Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald - Fachbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Eingangsbestätigung, Fristverlängerung, Hinweise, Ankündigung der postalischen Antwort "aus Datenschutzgründe…

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

geschwärzt
735,6 KB
Eingangsbestätigung, Fristverlängerung, Hinweise, Ankündigung der postalischen Antwort "aus Datenschutzgründen", Frage nach dem Beweggrund für die Anfragen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Bearbeitung meines Antrags! Zu Ihrer Frage möchte ich erstmal …
An Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald - Fachbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Kirschner, Badenweiler [#152364] Ihr Zeichen 380.0.10-505-002 [#152364]
Datum
3. Juli 2019 21:24
An
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald - Fachbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Bearbeitung meines Antrags! Zu Ihrer Frage möchte ich erstmal feststellen, dass aufgrund des VIG jedem das Recht auf Auskunft zusteht und die Antragstellerin keine Motive offenlegen muss. Dennoch lege ich gerne dar, weshalb ich schon mehrere Anfragen in Badenweiler gestellt habe: Zum einen möchte ich das VIG durch die Plattform „Topf Secret“ als Mittel nutzen, die Gesetzgeber dazu zu bewegen ein „Ampelsystem“ wie es in Dänemark besteht, oder ein ähnliches Konzept auch in Deutschland zu implementieren, um für mehr Transparenz im Lebensmittelbereich zu sorgen. Ich denke, dass das erstens uns Verbrauchern hilft bessere Konsumentscheidungen zu treffen und zweitens den Unternehmen hilft sich auch über das Einhalten von Hygienestandards voneinander abzuheben, bzw. positive Berichte als Argument für sich zu nutzen. Zum anderen besuche ich aus privaten Gründen mehrmals im Jahr den Kurort Badenweiler und habe deshalb natürlich auch ein besonderes Interesse daran zu erfahren, wie die lokale Lebensmittelbranche sich dort verhält. Ich hoffe, ich konnte damit Ihre Frage beantworten und verbleibe mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 152364 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Zeichen 380.0.10-505-002 Kirschner, Badenweiler [#152364] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informations…
An Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald - Fachbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Zeichen 380.0.10-505-002 Kirschner, Badenweiler [#152364]
Datum
9. November 2019 11:55
An
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald - Fachbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Kirschner, Badenweiler“ vom 24.06.2019 (#152364) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 74 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 152364 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/152364 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Untätigkeitsklage ist möglich - Kirschner, Badenweiler [#152364] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsf…
An Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald - Fachbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Untätigkeitsklage ist möglich - Kirschner, Badenweiler [#152364]
Datum
1. Februar 2020 13:04
An
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald - Fachbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Kirschner, Badenweiler“ vom 24.06.2019 (#152364) ist vermutlich untergegangen. Daher erinnere ich Sie daran, dass der Fall noch nicht abgeschlossen ist. Wie Sie wissen, wäre mittlerweile Untätigkeitsklage möglich, daher bitte ich Sie um zeitnahe Bearbeitung meines Anliegens. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 152364 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/152364 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald - Fachbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
aufgrund der, wegen vorhandener Gerichtsbeschlüsse, verpflichtenden Herausgabe erweiterter Informationen an Sie, h…
aufgrund der, wegen vorhandener Gerichtsbeschlüsse, verpflichtenden Herausgabe erweiterter Informationen an Sie, haben wir den Betreiber der Bäckerei Kirschner in Badenweiler aktuell nochmals angehört. Sobald die Anhörungsfrist abgelaufen ist, werden wir über Ihren Antrag entscheiden. Bezüglich Ihrer weiteren Anfragen vom: 19.08.2019 - Cafe Weber/Müllheim 09.09.2019 - Bombastic/Müllheim 16.09.2019 - Bäckerei Kotz/Müllheim und 25.09.2019 Wellness-Privathotel Post/Badenweiler wurden die Betreiber ebenfalls erneut zur Informationsherausgabe angehört. Wegen zwischenzeitlichen und jetzt auch aktueller Personalengpässe infolge Corona hat, sich die Weiterbearbeitung leider verzögert. Wir bitten Sie weiterhin noch um etwas Geduld, bis die derzeit noch laufenden Anhörungen zur beabsichtigten vollständigen Informationsherausgabe abgeschlossen sind und wir Ihnen die Entscheidung über Ihren Antrag zusenden können. Wir gehen davon aus, dass die Entscheidungen nach Ablauf der Anhörungsfristen spätestens in der 21. KW erfolgen können. Wir bitten Sie die zeitlichen Verzögerungen zu entschuldigen.

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Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald - Fachbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Verfahrenseinstellung mit E-Mail vom 24.06.2019 haben Sie bezüglich des o.g. Betriebes einen Antrag nach dem Verbr…
Von
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald - Fachbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Verfahrenseinstellung
Datum
14. Mai 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
331,4 KB
mit E-Mail vom 24.06.2019 haben Sie bezüglich des o.g. Betriebes einen Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz eingereicht. Der verantwortliche Betreiber als beteiligter Dritter hat auf unser Anhörungsschreiben reagiert und Einwände erhoben. Daraufhin erfolgte u.a. eine zweite Anhörung. Die Post kam hier allerdings zurück. So wurde bekannt, dass der Betrieb zwischenzeitlich nicht mehr existiert. Aufgrund dieser Tatsache sehen wir Ihren Antrag als erledigt an.