Leitungsvorlage zur Pkw-Maut

- Leitungsvorlage zur Vereinbarkeit des Pkw-Maut-Konzepts mit geltendem Europarecht, wie erwähnt im FAZ-Artikel "Gabriel zieht kritisches Gutachten zurück" vom 09.09.2014 (https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/gabriel-zieht-kritisches-gutachten-zur-pkw-maut-zurueck-13143199.html)

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    25. Juni 2019
  • Frist
    27. Juli 2019
  • Kosten dieser Information:
    125,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Leitungsvorlage z…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
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Betreff
Leitungsvorlage zur Pkw-Maut [#152416]
Datum
25. Juni 2019 05:54
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Leitungsvorlage zur Vereinbarkeit des Pkw-Maut-Konzepts mit geltendem Europarecht, wie erwähnt im FAZ-Artikel "Gabriel zieht kritisches Gutachten zurück" vom 09.09.2014 (https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/gabriel-zieht-kritisches-gutachten-zur-pkw-maut-zurueck-13143199.html)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Leitungsvorlage zur Pkw-Maut“ vom 25.06.2019 (#1…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
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Betreff
AW: Leitungsvorlage zur Pkw-Maut [#152416]
Datum
27. Juli 2019 02:08
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Leitungsvorlage zur Pkw-Maut“ vom 25.06.2019 (#152416) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 152416 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Leitungsvorlage zur Pkw-Maut“ vom 25.06.2019 (#1…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
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Betreff
AW: Leitungsvorlage zur Pkw-Maut [#152416]
Datum
10. August 2019 21:14
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Leitungsvorlage zur Pkw-Maut“ vom 25.06.2019 (#152416) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 15 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 152416 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Leitungsvorlage zur Pkw-Maut“ vom 25.06.2019 (#1…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Leitungsvorlage zur Pkw-Maut [#152416]
Datum
14. Januar 2020 18:45
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Leitungsvorlage zur Pkw-Maut“ vom 25.06.2019 (#152416) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 172 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 152416 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/152416

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Zwischennachricht: Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Sehr geehrteAntrag…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Zwischennachricht: Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
16. Januar 2020 18:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Antrag vom 25. Juni 2019 begehren Sie Zugang zu amtlichen Informationen über die Leitungsvorlage zur PKW Maut [#152416]. Der Antrag wird hier nach dem IFG bearbeitet, da es sich bei den betroffenen amtlichen Informationen nicht um Umwelt- bzw. Verbraucherinformationen nach UIG bzw. VIG handelt. Leider war der Vorgang auf Grund einer internen fehlerhaften Zuordnung zwischenzeitlich untergangen. Wir bitten dies zu entschuldigen und werden die Anfrage nunmehr mit höchster Priorität bearbeiten. Die Bearbeitung Ihres Antrags ist voraussichtlich mit einem höheren Verwaltungsaufwand verbunden, weshalb Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 125,00 anfallen können. Die genaue Höhe der Gebühr richtet sich maßgeblich nach dem konkreten Verwaltungsaufwand, der zu diesem Zeitpunkt nicht abschließend mitgeteilt werden kann. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie Ihren Antrag trotz anfallender Gebühren aufrechterhalten möchten. Bitte teilen Sie mir zudem noch Ihre zustellungsfähige Adresse mit. Bis zu Ihrer Rückmeldung setze ich die Bearbeitung Ihres Antrags aus. Mit freundlichen Grüßen